„Pille danach“ und einfachere Meldeverfahren
Die Bundesregierung will einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Vor diesem Hintergrund hat sie den Entwurf für ein „fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2015, auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4114) abstimmt. Abgestimmt wird auch über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur sogenannten „Pille danach“. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 17.45 Uhr und dauert 30 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierung benennt verschiedene Lösungswege
Durch das Gesetz sollen die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung verbessert und vereinfacht werden. Ausgehend von dem Ergebnisbericht des Projektes „Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) benennt die Regierung verschiedene Lösungswege auf dem Weg dahin.
So sollen unter anderem die technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren verbessert, wichtige Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren eindeutig definiert und die Möglichkeit zur elektronischen Übertragung von Bescheinigungsdaten an die Träger der Deutschen Rentenversicherung geschaffen werden.
Außerdem soll der summarische Lohnnachweis in der Unfallversicherung bis 2019 fortgeführt werden. Geplant ist auch die Angleichung des Waisenrentenrechts an das Steuer- und Kindergeldrecht und eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der Einkommensanrechnung auf Waisenrenten bei volljährigen Waisen.
Koalition will Arbeitgeber entlasten
Bei der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf Mitte Januar bewerteten Koalition und Opposition die Vorlage unterschiedlich. Gabriele Hiller-Ohm (SPD) nannte das Bemühen um Bürokratieabbau „eine sehr wichtige Sache“. Viele würden davon nur reden. „Wir setzen es um“, sagte sie und betonte, dass das Ministerium alles sehr genau mit den betroffenen Akteuren diskutiert habe. „Mit dem Gesetz packen wir das Bürokratiemonster bei den Hörnern und weisen es ein Stück weit in seine Schranken“, zeigte sich die SPD-Abgeordnete optimistisch.
Eine ähnliche Bewertung gab Gabriele Schmidt (CDU/CSU) ab. Der vorliegende Gesetzentwurf werde den durch die Weiterentwicklung der Meldeverfahren in der Praxis gewachsenen Ansprüchen gerecht, sagte sie. „Wir möchten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in den Meldeverfahren stärken und durch optimierte und vereinfachte Verfahren die Arbeitgeber entlasten“, betonte Schmidt.
Opposition befürchtet Nachteile für kleine Firmen
Er müsse bedauerlicherweise „Wasser in den Wein schütten“, sagte hingegen Matthias W. Birkwald (Die Linke). Mehr Computer und bessere Software einzusetzen sei „für größere Unternehmen und ihre Steuerberatungsfirmen oft eine feine Sache“, so der Linke-Abgeordnete „Aber viele kleine und mittlere Unternehmen können sich das schlicht nicht leisten. Es ist zu teuer für sie“, fügte er hinzu und forderte: „Räumen Sie unsere Datenschutzbedenken und Zweifel am OMS-Projekt aus“.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) räumte zwar ein, dass der Gesetzentwurf „in der Tat eine ganze Reihe von kleineren Schritten bringt, die Bürokratieabbau ermöglichen“. Es blieben jedoch dennoch Fragen offen. „Was ist mit dem täglichen Datenabgleich?“, fragte der Grünen-Abgeordnete. Das könne kleinere Unternehmen überfordern und müsste daher nochmal geprüft werden. „Auch die Frage des Datenschutzes muss natürlich noch einmal intensiver betrachtet werden“, verlangte Strengmann-Kuhn, der zu dem Fazit gelangte: „Wir finden es grundsätzlich richtig, in diese Richtung zu gehen; aber das sind natürlich nur kleine Schritte.“
Gesetzentwurf der Grünen zur „Pille danach“
Zugleich stimmt der Bundestag über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (18/4116) zu einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3834) ab. Die Grünen wollen erreichen, dass junge Frauen die sogenannte „Pille danach“ kostenfrei bekommen können, auch wenn die Rezeptpflicht künftig wegfällt. Sie wollen ein Wahlrecht einführen, das Arzneimittel kostenlos oder gegen eine geringe Zuzahlung auf Rezept oder kostenpflichtig und rezeptfrei direkt in der Apotheke beziehen zu können.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Freigabe der Notverhütungsmittel mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne“) und Levonorgestrel (Handelsname „PiDaNa“), die in Deutschland bislang nur auf Rezept erhältlich sind. Mit den Pillen kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. (hau/25.02.2015)