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Energie

Linke: Energienetze den Kommunen zurückgeben

Regelstation eines Gasnetzes

Die Linke will die Rekommunalisierung der Energienetze erleichtern. (picture alliance/Keystone)

Die deutschen Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, 19. März 2015, über entsprechende Forderungen der Fraktion Die Linke debattieren. Die Fraktion fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen Inhouse-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Debatte soll um 11.15 Uhr unmittelbar nach Regierungserklärung und Debatte zum Europäischen Rat beginnen um 105 Minuten dauern.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Energienetze Teil der Daseinsvorsorge“

Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden.

Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchten, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern. In einem weiteren Antrag mit dem Titel „Energienetze zurück in öffentliche Hand“ (18/4323) fordert die Fraktion Die Linke ebenfalls, Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung zu schaffen.

„Kraft-Wärme-Kopplung würde profitieren“ 

Städte und Gemeinden sollen Konzessionen für den Betrieb der Energienetze auch ohne Ausschreibungen vergeben können, um die Rekommunalisierung dieser Netze zu erleichtern, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorlegen, der entsprechende Konkretisierungen vorsieht. Zu den Entscheidungsgründen bei der Vergabe soll insbesondere das Interesse an verstärkten Steuermöglichkeiten durch die Kommune zählen.

Nach Ansicht der Linksfraktion hat die Rekommunalisierung von Energienetzen viele Vorteile: „Sie erleichtert die Umsetzung örtlicher integrierter Klimaschutzkonzepte und steigert die örtlichen und regionalen Wertschöpfungspotenziale.“ Von Versorgungsnetzen in kommunaler Hand würden auch besonders der dringend notwendige Ausbau von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) profitieren. Angesichts neuer Techniken zur Steuerung von Angebot und Nachfrage sowie Power-to-Gas-Anlagen würden dort, wo die Netze in einer Hand liegen, Synergien eintreten. „Diese werden sich für die Energiewende wie für die Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen gleichermaßen auszahlen“, erwartet die Linksfraktion.

Während der Wirtschaftsausschuss in seiner Beschlussempfehlung (18/4222) die Ablehnung des erstgenannten Antrags (18/3745) empfiehlt, soll der neue Antrag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (hle/18.03.2015)

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