Ein Gesetz für das Menschenrechtsinstitut
Der Bundestag hat am Freitag, 27. März 2015, in erster Lesung eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin beraten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten dazu einen Gesetzentwurf (18/4421) eingebracht, mit dem die Aufgaben und die Rechtsstellung des Instituts erstmals auf der Basis eines Gesetzes geregelt werden sollen. Bislang hatte das Institut nach der Maßgabe eines Beschlusses des Bundestages (14/4801) aus dem Jahr 2000 gearbeitet. Zum Erhalt seines A-Status, der dem Institut bestimmte Rechte in UN-Gremien einräumt, musste das Institut jedoch eine gesetzliche Grundlage vorweisen können.
Regierung: Institut ein „Kind des Parlaments“
Der Parlamentarische Staatssekretär für Justiz und Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), erklärte, das Institut sei ein „Kind des Parlaments“. Mit dem Gesetz wolle man sicherstellen, dass es weiterhin den A-Status erhält - den höchsten Status, den nationale Menschenrechtsinstitute erreichen können. Lange bedankte sich beim zuständigen International Coordinating Commitee (ICC), das die Entscheidung über den Erhalt des A-Status auf den Herbst verschoben habe. Eigentlich hatte das Gremium über den Erhalt des A-Status bereits im März abstimmen sollen.
Frank Schwabe (SPD) sagte dazu, dass es „in der Tat peinlich gewesen wäre, wenn wir den A-Status verloren hätten; aber wir hätten uns vor allem unseres Rederechts beraubt“, gab er zu bedenken.
CDU/CSU: Alle Garantien für eine pluralistische Vertretung
Erika Steinbach (CDU/CSU) wies darauf hin, dass der A-Status nicht Deutschland, sondern dem Institut verliehen werde. Sie begrüßte, dass das Gesetz „in allen Punkten so gestaltet ist, dass der A-Status erhalten bleibt“. Gleichzeitig lobte sie, dass mit dem neuen Gesetz „alle Garantien für eine pluralistische Vertretung“ gegeben seien. „Das war für uns ein zentrales Anliegen“, erklärte sie.
Die Tatsache, dass das Institut jetzt nur noch aus einem einzelnen Etat, dem Haushalt des Bundestages, finanziert werde, sei eine Aufwertung des Instituts.
Linke: Institut kein „Verein der Bundesregierung“
Für die Fraktion Die Linke erklärte Inge Höger, dass Deutschland die „Pein“ eines Status-Verlusts erspart geblieben sei. Sie verwies aber auch auf die „wochenlangen Diskussionen“, bevor das Gesetz eingebracht werden konnte. Sie warnte davor, dass die in dem Gesetz vorgelegte Aufgabenbeschreibung nicht zu einer „Beschränkung des Instituts“ führen dürfe. „Das Institut darf kein Verein der Bundesregierung werden“, sagte sie.
Annette Groth (Die Linke) forderte in der Debatte, die Befugnisse des Instituts auszuweiten und ihm beispielsweise ein Auskunftsrecht bei Behörden zu erteilen.
Grüne: Abstieg in die Peinlichkeit verhindert
Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) lobte wie andere Abgeordnete auch die Arbeit des Instituts. Mit Blick auf eine mögliche Aberkennung des A-Status sagte er: „Dass wir den Abstieg in die Peinlichkeit verhindern konnten, ist gut.“ Er kritisierte, dass es im Vorfeld keine „sachliche Kontroverse“ gegeben habe.
„Jetzt haben alle Kreide gefressen“, erklärte er. Er äußerte zudem den Wunsch nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen verabschiedet werden sollte. Dies wäre auch ein starkes Signal für das Deutsche Menschenrechtsinstitut, so Koenigs. (as/27.03.2015)