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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 23. und 24. April

Abgeordnete stimmen mit Handzeichen im Plenum ab.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April, und Freitag, 24. April 2015, folgende Beschlüsse gefasst:

Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. April einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4685) angenommen, die NVV-Überprüfungskonferenz zum Erfolg zu führen. Dabei handelt es sich um die neunte Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV-Vertrag oder Atomwaffensperrvertrag) vom 27. April bis 22. Mai 2015 in New York. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, damit eine neue Dynamik nuklearer Aufrüstung und eine Weiterverbreitung von Atomwaffen vermieden wird. Auch soll sich die Bundesregierung für eine gemeinsame europäische Position bei den Verhandlungen in New York einsetzen. Gegen das Votum der Koalition und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (18/4681) ab, die „europäische Sicherheitsstruktur“ zu retten, da der NVV-Vertrag in Gefahr sei. Die Linke hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, sich im Nato-Rat dafür einzusetzen, dass die Nato weder Russland noch einem anderen Staat mit dem Einsatz von Nuklearwaffen droht.

Entwicklungsziele der Vereinten Nationen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 23. April einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4088) angenommen, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung global zu gestalten und die Post-2015-Agenda auf den Weg zu bringen. Damit wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die nächste Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an der Post-2015-Agenda der Vereinten Nationen auszurichten, die die Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015 umfasst. Ebenso soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die globale Erderwärmung bis 2050 auf unter zwei Grad Celsius begrenzt wird. Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4091) abgelehnt, Armut und soziale Ungleichheit weltweit zu überwinden und natürliche Grundlagen zu bewahren. Die Fraktion wollte,  dass sich die Regierung dafür einsetzt, dass soziale Gleichheit und gerechte Wirtschaftsstrukturen zu zentralen Anliegen der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen werden. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag, im „Gipfeljahr 2015“ den Durchbruch für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit zu schaffen (18/3156). Nach dem Willen der Grünen sollte sich die Regierung im Rahmen der deutschen Präsidentschaft der sieben führenden Industrieländer (G7) für das Auslaufen der Subventionierung fossiler Energieträger einsetzen und dafür sorgen, dass von den G7 ein Signal der Selbstverpflichtung im Bereich Klimaschutz und globale Nachhaltigkeitsagenda ausgeht. Der Bundestag folgte bei diesen Beschlüssen einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/4669).

Personalrecht der Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 23. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (18/3512) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/4707) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Interessen der Postbeamten, die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigt sind, bei „gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen“ wie der Gründung von Tochterunternehmen zu wahren und die dienstrechtliche Zuständigkeit der Nachfolgeunternehmen auf aktive Beamtinnen und Beamte zu beschränken. Auch Tochterunternehmen der Postnachfolgeunternehmen müssen die aktiven Beamten beschäftigen und bezahlen. Es können künftig Sicherungsleistungen festgesetzt werden, um zu verhindern, dass der Bund einspringen muss, wenn die Unternehmen ihren Pflichten gegenüber den Beamten nicht nachkommen. Außerdem wird die Bearbeitung der beamtenrechtlichen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost zentralisiert. Der Bundesanstalt werden auch die Aufgaben und Befugnisse gegenüber den pensionierten Postbeamten und sonstigen Versorgungsempfängern der frühen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen einschließlich der Hinterbliebenen übertragen. Der Bund bleibt jedoch deren Dienstherr. 

Polizeimission in der Ukraine: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 23. April einen Antrag der Linken (18/3314) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3932) abgelehnt, die deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine zu beenden. Die Linke sieht in der Mission eine „einseitige Parteinahme in einem Bürgerkrieg“. Ein derartiger Einsatz gehöre nicht zu den Aufgaben deutscher Polizeivollzugskräfte.

Ersatz-Personalausweis eingeführt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 23. April die beiden wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/3831) sowie der Bundesregierung (18/4280) zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/4706) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, Reisen bestimmter Personen zu verhindern. Dabei geht es um Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik dadurch gefährden, dass aufgrund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, dass die Betreffenden einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen oder dass sie rechtswidrig Gewalt gegen Leib oder Leben „als Mittel zur Durchsetzung politischer oder religiöser Belange“ anwenden, unterstützen oder hervorrufen werden. Betroffen sind aber auch Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch die die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen konnte bisher schon der Pass entzogen werden, nicht aber der Personalausweis, der als Reisedokument innerhalb des sogenannten Schengen-Raumes sowie für die Reise in bestimmte Nicht-EU-Staaten ausreicht. Bei dem genannten Personenkreis wird künftig auch der Personalausweis entzogen werden können, um Reisen dieser Personen möglichst zu verhindern. Ihnen wird ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt. Der Ersatz-Personalausweis enthält einen Vermerk, dass er zum Verlassen der Bundesrepublik nicht berechtigt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Ausreise von Dschihadisten und radikalen Islamisten in die Krisenregion Syrien/Irak zu verhindern. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (18/4711), wonach statt eines Ersatz-Personalausweises „geeignete und rechtsstaatskonforme Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung gewaltbereiter Islamisten“ entwickelt werden sollten.

Verfolgung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 23. April einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (18/4087) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/4705) angenommen. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4279) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Mit einem neuen Paragrafen 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuches wird bestimmt, dass es künftig eine Straftat ist, Deutschland zu verlassen, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen sowie hierzu auszubilden. Strafrechtlich relevant sind künftig Reisen in die Länder, in denen Terroristen ausgebildet werden. Davon werden die in der Praxis auftretenden Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer in Krisengebiete – vor allem nach Syrien –vollständig umfasst. Hinzutreten muss für die Strafbarkeit der Zweck, schwere staatsgefährdende Gewalttat4en oder Vorbereitungshandlungen dafür zu begehen. Mit einem neuen Paragrafen 89c wird zudem ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die Finanzierung terroristischer Straftaten wird allgemein unter Strafe gestellt. Der Rechtsausschuss ergänzte, dass das Gericht die Strafe mildern oder von der Strafe absehen kann, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der Tat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Die Linke scheiterte mit einem Entschließungsantrag (18/4710), in dem die Fraktion unter anderem verlangt hatte, keine Gesetzesvorhaben mehr zu verfolgen, die eine „Entfernung vom Tatstrafrecht und die Verpolizeilichung des Strafrechts“ bedeuten. Die Grünen stimmten ebenfalls für den Entschließungsantrag, die Koalition lehnte ihn ab.

Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 23. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3154) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/4163) abgelehnt, Solidarität zu zeigen und die Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen auszuweiten. Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Bundesländern weitere 20.000 Flüchtlinge aus diesen Ländern aufnimmt und den Familiennachzug erleichtert. Bei Enthaltung der Grünen wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (18/2742) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/4417) zur humanitären Hilfe und zum Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Iraks und Syriens ab. Die Linke wollte die bisherige humanitäre Hilfe erhöhen und auf die unter Selbstverwaltung stehenden Gebiete Syriens ausdehnen, da verletzliche Flüchtlinge wie Kranke und Traumatisierte unter der Situation besonders litten.

Besseren Schutz von Kleinanlegern beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 23. April den Entwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz (18/3994) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4708) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz zu erhöhen, sodass die Anleger künftig über die Fälligkeit der Rückzahlung von bereits begebenen Vermögensanlagen informiert werden. Auch über die personellen Verflechtungen vor allem bei Emittenten verbundener Unternehmen soll besser informiert werden müssen. Anbieter einer Vermögensanlage werden verpflichtet, einen zum Anlagezeitpunkt gegebenenfalls durch Nachträge aktualisierten Prospekt jederzeit zugänglich zur Verfügung zu stellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird befugt, die Vermarktung oder den Vertrieb bestimmter, vor allem komplexer Produkte einzuschränken oder zu verbieten, um Anleger vor aggressiver Werbung sowie dem Vertrieb von schwer kontrollierbaren Produkten zu schützen. Der Finanzausschuss hat die Schwelle für die Prospektpflicht beim Crowdinvesting auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Kapitalgesellschaften werden von der Einzelanlageschwelle von 10.000 Euro befreit. Bei sozialen Projekten wird die Schwelle für die Prospektpflicht auf 2,5 Millionen Euro angehoben und der Sollzinssatz gedeckelt. Der Vertrieb von prospektfreien Genossenschaftsanteilen und Mitgliederdarlehen in Genossenschaften muss frei von Provisionen erfolgen. Aufgehoben wird die bisherige medienbezogene Werbebeschränkung für Vermögensanlagen. Die Kündigungsfrist einer Vermögensanlage wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/4712) keine Mehrheit. Die Fraktion war unter anderem für eine Standardisierung der Verkaufsprospekte hinsichtlich Form und Inhalt eingetreten.. (vom/24.04.2015)


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