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Inneres

Union gegen Geburtsrecht bei der Einbürgerung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stößt mit ihrer Forderung nach einer „Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht“ im Bundestag auf eine klare Ablehnung der CDU/CSU. Dies wurde am Donnerstag, 23. April 2015, in der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/4612) deutlich. Der Vorlage zufolge soll ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Inland erwerben, „wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“. Zugleich soll die sogenannte Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht nach dem Willen der Grünen abgeschafft werden.

Eingeschränkte Optionspflicht bis zum 23. Lebensjahr

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bislang nur dann durch Geburt in der Bundesrepublik erwerbe, wenn mindestens ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Außerdem gelte „grundsätzlich - wenn auch inzwischen eingeschränkt - die Optionspflicht, nach der sich ein Deutscher mit ausländischen Eltern bis zum 23. Lebensjahr zwischen seiner deutschen und seiner anderen Staatsangehörigkeit entscheiden muss“.

Grüne: Hier Geborene sollen von Anfang an dazugehören

In der Debatte sagte der Grünen-Parlamentarier Volker Beck, wer in Deutschland geboren sei, solle „von Anfang an dazugehören“. Die vorgeschlagene Neuregelung sei ein starkes integrationspolitisches Signal, aber „alles andere als revolutionär“.

Damit gingen die Grünen nicht so weit wie das kanadische und US-amerikanische Staatsangehörigkeitsrecht. Wenn man wolle, dass Kinder von Ausländern „kein Thema der Integration sind, sondern der gemeinsamen Gesellschaft des Zusammenlebens“, sei diese Reform längst überfällig.

CDU/CSU: Einbürgerung am Ende eines Prozesses

Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser betonte dagegen, die Einbürgerung sei ein „Akt, der am Ende eines erfolgreichen Prozesses steht“ mit dem Bekenntnis zur Bundesrepublik, ihrer Gesellschaft und ihren Grundwerten, „und der nicht am Anfang steht“.

Frieser warf zugleich den Grünen vor, dass es ihnen bei dem Vorstoß um Wählerstimmen gehe. Sie glaubten, dass sich die von ihnen vorgeschlagene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts „irgendwann mal positiv im Wählerstimmen umsetzen“ lasse.   

Linke: Migrantenkinder als gleichberechtigte Staatsbürger

Für Die Linke unterstützte ihre Parlamentarierin Sevim Dağdelen die Grünen-Vorlage. Ihre Fraktion wolle nicht, dass nur diejenigen hier geborenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, deren Eltern diese bereits besitzen.

Vielmehr sollten Kinder von Migranten als gleichberechtigte Staatsbürger aufwachsen können. Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht mache dagegen aus vielen hierzulande geborenen Menschen Ausländer, „obwohl sie eben Inländer sind“. 

SPD: Sympathie für den Antrag der Grünen

Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Lars Castellucci äußerte „alle Sympathie“ für den Antrag der Grünen. Deren Forderung stehe auch im Regierungsprogramm der SPD, aber nicht in ihrem Koalitionsvertrag mit der Union. Es sei eine Tatsache, dass sich die Union mit dem Vorschlag „außerordentlich schwer“ tue.

„In Wahrheit tut sich nicht nur unser Koalitionspartner mit dieser Frage schwer, sondern das ganze Land tut sich mit dieser Frage schwer“, fügte Castellucci hinzu. Vielleicht sei daher ein „schrittweiser, behutsamer Weg der Veränderung“ angemessen. „Wir sind auf dem Weg. Es geht in die richtige Richtung, und den Rest schaffen wir auch noch“, unterstrich der SPD-Parlamentarier. (sto/23.04.2015)

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