EU-Richtlinie über das Klonen von Nutztieren
Das Klonen von Nutztieren steht am Freitag, 24. April 2015, im Mittelpunkt der Beratungen des Bundestages. Der Debatte liegt ein gemeinsam eingebrachter Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Klontiere und deren Fleisch kennzeichnen – Für mehr Tier- und Verbraucherschutz“ (18/4808) zugrunde. Das Parlament macht mit seiner Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes von seinem Mitwirkungsrecht in EU-Angelegenheiten Gebrauch. Die 45-minütige Debatte beginnt um 13.25 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Risiken und Belastungen für die Klone
Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers gehe mit erheblichen Risiken und Belastungen für die Klone und deren Ersatzmuttertiere einher, heißt es in dem Antrag. Nur ein geringer Prozentsatz der Klone erreiche das zuchtfähige Alter. Das Verbot soll zudem entsprechende Nahrungsmittelprodukte sowie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch einschließen. Wenn ein Verbot nicht durchgesetzt werden kann, soll sich die Bundesregierung für eine Kennzeichnungspflicht geklonter Tiere und deren Fleisch einsetzen.
Der Antrag bezieht sich auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden (Ratsdokument 18152/13.) Die Stellungnahme der drei Fraktionen bezieht sich darüber hinaus auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren (Ratsdokument 18153/13). (eis/06.05.2015)