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Arbeit

Linke will ein Gesetz gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Arbeitsamt und Uhr

Die Linke will die Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Gesetz bekämpfen. (pa/chromorange)

Die Bundesregierung soll „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf zur Überwindung der Langzeitarbeitslosigkeit vorlegen. Das fordert die Linke in einem Antrag (18/3146), über den der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2015, ab etwa 14.15 Uhr 45 Minuten lang abschließend beraten wird. Im Antrag kritisiert die Fraktion, dass mehr als jeder dritte Erwerbslose ein Jahr oder länger als arbeitslos registriert ist und die Langzeitarbeitslosen kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitierten. „Maßgeblich verantwortlich dafür ist eine falsche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“,heißt es.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Verzicht auf aktive Arbeitsmarktpolitik

Als Begründung nennen die Abgeordneten die in den vergangenen Jahren gesunkenen Mittel der Arbeitsförderung, die zeigten, dass auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik verzichtet wurde. Das Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, das Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Ende 2014 vorgelegt habe, greife zu kurz und sei in weiten Teilen zu unverbindlich, so die Kritik der Linken.

In ihrem Antrag fordern sie deshalb fünf Schwerpunkte für einen Gesetzentwurf. Erstens solle durch ein staatliches Investitions- und Zukunftsprogramm sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor allem im Bereich der sozialen Dienstleistungen geschaffen werden. Ergänzend sollen durch öffentlich geförderte Beschäftigung 200.000 Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. Zweitens solle die Qualifizierung und Weiterbildung in der Arbeitsförderung ausgebaut werden. Den Etat für aktive Arbeitsmarktpolitik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) will Die Linke deshalb von 3,9 auf 5,5 Milliarden Euro anheben.

Abschaffung von Sperrzeiten und Sanktionen

Drittens solle die Betreuung der Langzeitarbeitslosen individueller und nachhaltiger gestaltet und Sperrzeiten und Sanktionen abgeschafft werden. Viertens fordern die Abgeordneten, die Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen, befristet für die Zeit hoher Erwerbslosigkeit, eine eigenständige Sonderabgabe von 0,5 Prozent der Lohnsumme zur Förderung von Langzeitarbeitslosen zahlen.

Außerdem verlangt die Fraktion, die Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose beim gesetzlichen Mindestlohn abzuschaffen. Als fünften Schwerpunkt will die Fraktion armutsfeste Übergänge in Rente und Erwerbsminderung ermöglichen. So solle unter anderem die Regelung zur Zwangsverrentung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abgeschafft und das Rentenniveau angehoben werden. Vor der Debatte befasst sich der Bundestag auch in einer Anhörung mit dem Antrag der Linken. Am Montag, 18. Mai, werden dazu ab 14 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige befragt. (13.05.2015)

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