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Parlament

Hans-Peter Bartels neuer Wehrbeauftragter

Der bisherige SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Dr. Hans-Peter Bartels, ist zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 21. Mai 2015, von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert als neuer Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages vereidigt worden. Bartels folgt auf Hellmut Königshaus, der nach fünf Jahren aus dem Amt schied.

Mit 532 Stimmen vom Bundestag gewählt

Der 54-jährige Bartels vertrat seit 1998 den Wahlkreis Kiel im Bundestag. Am 18. Dezember 2014 war er vom Bundestag mit 532 Stimmen bei 38 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen zum nächsten Wehrbeauftragten gewählt worden. Der Wahl lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (18/3547) zugrunde.

Amtsvorgänger Hellmut Königshaus, der vor seiner Vereidigung am 20. Mai 2010 der FDP-Bundestagsfraktion angehörte, hatte am 27. Januar 2015 Bundestagspräsident Lammert seinen letzten Wehrbericht für das Jahr 2014 übergeben (18/3750), der am 23. April im Bundestag beraten wurde. Der 64-jährige Königshaus war der elfte Wehrbeauftragte des Bundestages.

„Bundeswehr an der Grenze der Leistungsfähigkeit“

Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen hatte Königshaus im Januar dieses Jahres die Bundeswehr an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gesehen. Die Zahl der Grundwehrdienstleistenden reiche nach dem Wegfall der Wehrpflicht nicht aus, Spezialisten befänden sich im Dauereinsatz. Königshaus forderte deshalb, dass zivile Kapazitäten in Anspruch genommen werden müssten, um etwa mithilfe ziviler Fluglotsen und Feuerwehrleute die Einsatzfähigkeit der in Deutschland stationierten Fluggeschwader zu erhöhen. Auf seine Amtszeit im Interview zurückblickend sagte der scheidende Wehrbeauftragte, sein Wirken habe zur Verbesserung der Ausrüstung der Soldaten in Auslandseinsätzen beigetragen.

Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte berufen. Vor allem hat er den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte. Mindestens einmal im Jahr berichtet er dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. (vom/21.05.2015)

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