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Europapolitik

Lammert erinnert an das Massaker von Srebrenica

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat zu Beginn der Griechenland-Debatte im Bundestag am Mittwoch, 1. Juli 2015, an den Völkermord im bosnischen Srebrenica am 11. Juli 1995, also vor knapp 20 Jahren, erinnert. Lammert bezeichnete die Ermordung von rund 8.000 muslimischen Bosniern, fast ausschließlich Männer und Jungen im Alter von 13 bis 80 Jahren, als „traumatisches Erlebnis der jüngeren europäischen Geschichte“.

„Schwerstes Kriegsverbrechen seit Weltkriegsende“

Am 11. Juli 1995 seien serbische Einheiten in die bosnische Enklave Srebrenica eingefallen, die damals eine Schutzzone der Vereinten Nationen war. Bis zu 5.000 Frauen, Kinder und alte Menschen seien zwangsverschleppt worden. „Die von serbischen Nationalisten trotz Anwesenheit von UN-Blauhelmsoldaten verübten Massaker waren der Höhepunkt eines als ethnische Säuberung bezeichneten Vernichtungsprogramms, das auf die Schaffung eines ethnisch homogenen serbischen Staates zielte“, sagte der Bundestagspräsident.

Der Massenmord an der bosnischen Zivilbevölkerung in Srebrenica, der inzwischen vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sowie vom Internationalen Gerichtshof als Völkermord beurteilt worden sei, gelte als das schwerste Kriegsverbrechen in Europa seit Ende des Zweiten Weltkrieges.

Europa als Rechtsgemeinschaft und Friedensunion

Die damaligen Verbrechen „im Südosten unseres Kontinents“, außerhalb der Europäischen Union, erinnern nach den Worten Lammerts auch daran, dass die europäische Idee wesentlich von dem Bestreben getragen werde, das friedliche Zusammenleben der Völker in Europa zu befördern und zu erhalten.

„Dessen sollten wir uns, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen, aufreibenden, gelegentlich zermürbenden, sicher lästigen Debatten auf europäischer Ebene und der wachsenden Kritik an der Europäischen Union bewusst sein“, sagte Lammert unter großem Beifall. Europa sei „auch und vor allem eine Rechtsgemeinschaft und eine Friedensunion“. (vom/01.07.2015) 

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