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Jugend

„Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen“

Kleines Mädchen flüstert kleinem Jungen etwas ins Ohr.

Nach dem Willen der Opposition sollen Kinderrechte Verfassungsrang erhalten. (picture alliance/Bildagentur-online)

Seit Jahren wird im Bundestag bereits über die Aufnahme expliziter Kinderrechten ins Grundgesetz gestritten. Doch bislang hat diese Forderung nie die benötigte Mehrheit gefunden. Am Freitag, 25. September 2015, wird sich das Parlament erneut mit dem Thema befassen. Und auch diesmal wird ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3151) scheitern. Zumindest empfiehlt der Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Grünen und Linksfraktion, den Antrag abzulehnen. Die Linke hat einen Antrag für eine umfassende Stärkung der Kinderrechte angekündigt, der federführend im Familienausschuss beraten werden soll (18/6042). Die 45-minütige Debatte wird voraussichtlich um 13.45 Uhr beginnen. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Unterstützung nur von der Linken

Die Grünen fordern in ihrem Antrag neben der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zudem die Senkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen von 18 auf 16 Jahre, die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie einen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligungen. 

In den Ausschussberatungen erhielten die Grünen lediglich von der Linksfraktion Unterstützung. Es sei notwendig und richtig, die Forderung nach mehr Partizipationsrechten für Kinder und Jugendliche immer wieder im Bundestag zu stellen. Deshalb werde man den Antrag auch unterstützen. Die Fraktion kündigte jedoch an, in der Debatte einen eigenen Antrag einzubringen.

Diskussionswürdige Monitoringstelle 

Nach Ansicht der Unionsfraktion hingegen kollidiert der Antrag in vielen Bereichen mit der föderalen Ordnung der Bundesrepublik. Dies gelte zum Beispiel für die Forderungen, die Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten betreffen. Es gebe gute Gründe, dass bestimmte Entscheidungen von den Ländern und Kommunen getroffen würden. Diskussionswürdig sei hingegen die Einrichtung einer Monitoringstelle zur Überwachung der UN-Kinderrechtskonvention. Darüber befinde man sich in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD.

Die Sozialdemokraten räumten in den Ausschussverhandlungen zwar ein, dass sie die Forderung nach einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz prinzipiell unterstütze. Allerdings habe man sich darüber mit der Union nicht verständigen können. Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über die Einrichtungen eines Kinderbeauftragten könne man dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. (aw/17.09.2015)

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