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Arbeit

Keine Renten­anrechnung der Mutterschutzzeiten

Der Vorstoß der Linkfraktion zur Anrechnung der Zeit des Mutterschutzes bei der für die Rente mit 63 entscheidenden Mindestversicherungszeit von 45 Jahren ist gescheitert. Der Bundestag stimmte am Donnerstag, 24. September 2015, gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/4107, 18/5279). Während der Debatte kritisierte Matthias W. Birkwald (Die Linke), es gebe Frauen, die angesichts der Nichtanrechnung der Zeit des Mutterschutzes, in der ein Beschäftigungsverbot bestehe, einen Monat länger arbeiten müssten, um abschlagsfrei die Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können. Das sei frauenfeindlich, verfassungswidrig und inakzeptabel, urteilte Birkwald.

„Ein theoretisches Problem“

Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) sprach hingegen von einem theoretischen Problem. Auf Nachfrage habe ihm die Bundesregierung mitgeteilt, dass es nicht einen einzigen Fall gebe, bei dem die Zeit des Mutterschutzes Grund für das Nichterreichen der 45 Beitragsjahre war.

Es gebe Gerechtigkeitslücken bei der Mütterente, die tiefgreifender seien, betonte Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen). Gleichwohl solle man versuchen, für die wenigen Fälle, die der von der Linksfraktion aufgezeigten Problematik entsprechen, pragmatische Lösungen zu finden. Dagmar Schmidt (SPD) betonte, durch Mütterrente und Mindestlohn habe die Koalition für deutliche Verbesserungen der Rentensituation bei Frauen gesorgt.

„Gleichberechtigung nicht außer Kraft setzen“

Nach Ansicht von Matthias W. Birkwald ist es völlig egal, wie viele Betroffene es gibt. „Das ist kein Grund, die Gleichberechtigung außer Kraft zu setzen“, betonte er. Der Linke-Abgeordnete forderte zudem, die Erziehungsleistung von Adoptiveltern bei der Mütterrente anzuerkennen. Mit Verweis auf den dazu vorgelegten Antrag (18/6043) sagte Birkwald, Adoptiveltern müssten für den 13. bis 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat des Kindes Kindererziehungszeiten zugeordnet werden. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen.

Wolle man zu Ausnahmeregelungen für Adoptiveltern kommen, stelle sich das als äußerst schwierig dar und müsse auch für andere Personengruppen wie etwa Pflegeeltern gelten, entgegnete Matthias Zimmer. „Sie fordern großen bürokratischen Aufwand für ein minimales Ergebnis“, sagte der Unionsabgeordnete an die Linksfraktion gewandt. Was die Nichtanerkennung der Zeit des Mutterschutzes angeht, so habe die Linksfraktion „eine Lücke entdeckt, die keine ist“. Wenn nach Angaben der Regierung niemand von der Problematik betroffen ist, gelte für ihn der Satz: „Politik sollte keine Probleme lösen, die die Menschen nicht haben.“

„Gerechtigkeitslücken auch bei der Mütterrente“

Die Anträge der Linksfraktion zeigten, wie wenig geschlechtersensibel die Bundesregierung in Rentenfragen vorgehe, sagte Markus Kurth. „Wenn von den Begünstigten der Rente mit 63 nur jede Vierte eine Frau ist, hat das mit Geschlechtergerechtigkeit nicht viel zu tun“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete. Davon könne auch die Mütterrente nicht ablenken, bei der es auch viele Gerechtigkeitslücken gebe. Insbesondere Frauen, die die Grundsicherung beziehen, profitierten nicht von der Mütterrente, obwohl gerade diese Personengruppe sie nötig hätte. Derzeit, so Kurth, gebe es bei der gesetzlichen Rente eine Rentenlücke zwischen Frauen und Männern von 57 Prozent. Darüber müssen in den kommenden Wochen und Monaten geredet werden, forderte er.

Dagmar Schmidt räumte ein, dass es in den von der Linksfraktion dargestellten Fällen zu Ungerechtigkeiten kommen könne. Im Falle mancher Adoptivmütter habe sich das angesichts der Größe der Rentenreform nicht verhindern lassen. Bei Stichtagslösungen sei es nicht möglich, jeden Einzelfall zu würdigen, sagte die SPD-Abgeordnete. Ungerecht sei auch die Nichtanerkennung der Zeit des Mutterschutzes bei langjährig Versicherten. Das habe damit zu tun, dass in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, anders als im Krankheitsfall, keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden. „Darüber können wir gerne mit dem Bundesgesundheitsminister reden“, sagte Schmidt. (hau/24.09.2015)

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