+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Familie

Schlechtere Entlohnung von Frauen angeprangert

Bis heute verdienen Frauen bei gleicher Arbeit weniger als Männer. Das ist ungerecht, darin sind sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages einig. Doch während Opposition und SPD beim Thema Lohngerechtigkeit aufs Tempo drücken, wirbt die Union für mehr Aufklärung und darum, individuelle Entscheidungen zu akzeptieren. Das wurde in der Debatte am Freitag, 6. November 2015, deutlich, als die Abgeordneten erstmals über einen Antrag der Bündnisgrünen (18/6550) debattierten, der im Anschluss zur Beratung in den Ausschuss überwiesen wurde.

Grüne: Schluss mit ungleicher Bezahlung

Für Beate Müller-Gemmeke, die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, muss „endlich Schluss“ sein mit der ungleichen Bezahlung. Es sei ungerecht, dass Frauen mit Hochschulabschluss rund 24 Prozent weniger verdienten als Männer mit gleicher Qualifikation, und dass frauendominierte Berufe schlechter bezahlt würden als klassische Männerdomänen. Im Laufe eines Erwerbslebens könnten sich die Einbußen, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts erlitten, auf über 200.000 Euro summieren.

Die Grünen fordern deshalb, dass die Regierung endlich ein Gesetz für mehr Entgeltgleichheit vorlegen soll. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes müsse Kontrollbefugnisse bekommen, zudem müsse es für Betriebe, in denen es Entgeltdiskriminierung gebe, Sanktionen geben. Bislang gebe es „keine umfassende politische Strategie“, um das Problem anzugehen. Weil Entgeltungleichheit aber kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches und politisches Problem sei, sei eine solche aber dringend nötig, so Müller-Gemmeke.

Linke: Lohnungleichheit ist „sexistisch“

Für die Linksfraktion betonte Cornelia Möhring, Lohnungleichheit sei „zutiefst sexistisch“, weil es sich dabei um eine auf dem Geschlecht beruhende Diskriminierung handele. Das „Getrödel“ der Regierung bei einem entsprechenden Gesetzentwurf begründete sie damit, dass die Union „den Aufstand probt“.

Noch immer würden Allein- und Zuverdienermodelle politisch gefördert, obwohl junge Menschen so nicht mehr leben wollten. Nun seien die richtigen Rahmenbedingungen nötig.

SPD: Froh über „den Spatz in der Hand“

Entschlossen zeigte sich die SPD-Arbeitsmarktexpertin Elke Ferner. Gehe es in Sachen Entgeltgleichheit im gleichen Tempo weiter wie bisher, würden noch nicht einmal „unsere Enkeltöchter“ Gerechtigkeit bei der Bezahlung erleben - obwohl diese Form der Diskriminierung bereits heute schon verboten sei. Es gehe nicht nur um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern auch um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es sei nicht gerecht, wenn ein Maurer für das Heben von Steinen besser bezahlt werde als eine Altenpflegerin für das Heben von Menschen.

Daher sei eine gesellschaftliche Debatte über die Aufwertung sozialer Berufe nötig. Gleichzeitig kündigte Ferner an, man werde einen Entwurf mit einem nötigen Maßnahmenbündel vorlegen. Auch wenn es damit nicht getan sei, müsse nun vor allem ein erster unumkehrbarer Schritt gemacht werden. In Sachen Lohngerechtigkeit sei ihr „der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach“ - und es sei gut, dass es über das „Ob“ in dieser Frage nun keinen Streit mehr gebe.

CDU/CSU: Entscheidung der Frauen respektieren

Deutlich verhaltenere Töne kamen von der Unionsfraktion. So sagte Ursula Groden-Kranich, Geld sei nicht alles: Gerade für Frauen sei zeitliche und räumliche Flexibilität häufig mehr wert als die monetäre Vergütung. Zudem müsse man Frauen umfassend über Berufsbilder und Verdienstmöglichkeiten informieren.

Wenn sie dann dennoch aufgrund „persönlicher Neigung und Fähigkeiten“ ihren Traumberuf in einer Frauendomäne wählten, obwohl woanders mehr Geld verdient werden könne, müsse man dies „politisch und gesellschaftlich akzeptieren“ und dürfe diese Entscheidung nicht „nachträglich abwerten“. (suk/06.11.2015)