Diese Woche im Plenum des Bundestages
In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 4. November, bis Freitag, 6. November 2015, debattiert und entscheidet der Bundestag unter anderem über Gesetzentwürfe zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Regelung der Sterbebegleitung. Am Donnerstag stimmen die Abgeordneten zudem über einen Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt 2015, Entlastungen für Kommunen und eine von der Bundesregierung geplante Reform der Krankenhausversorgung ab. Am Freitag stehen Debatten über die Lohngleichheit von Männern und Frauen, die Lohngleichheit für Frauen und Männer sowie die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes auf der Agenda des Parlaments. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mittwoch, 4. November
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der 35-minütigen Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) stellt den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vor.
Fragestunde: Um 13.35 Uhr folgt dann die zweistündige Fragestunde, in der Vertreter der Bundesregierung die schriftlich eingereichten Fragen der Abgeordneten (18/6520) mündlich im Plenum beantworten.
Aktuelle Stunde: Auf Verlangen von Bündnis 90/Die Grünen beginnt um 15.35 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung zu neuen Erkenntnissen zur VW-Abgasaffäre“.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16.40 Uhr.
Donnerstag, 5. November
Hospiz- und Palliativversorgung: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit der abschließenden Beratung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (18/5170; 18/5868). Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, kranke Menschen intensiver versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können. Dafür ist vorgesehen, stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser auszustatten. Der Bundestag entscheidet zudem über zwei Anträge der Opposition, die sich ebenfalls für Verbesserungen in der Hospizversorgung einsetzt. Die Linke (18/5202) fordert unter anderem, den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung gesetzlich so auszugestalten, das jeder Bürger diesen unabhängig von der Art der Erkrankung, Behinderung, vom Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsart in Anspruch nehmen kann. Bündnis 90/Die Grünen verlangen eine Verbesserung und vor allem einen Ausbau der Palliativversorgung (18/4563). Im ambulanten Bereich, in strukturschwachen und ländlichen Regionen sowie vor allem bei der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher gebe es bislang kein flächendeckendes und hinreichend finanziertes Versorgungsangebot. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/6585) vorgelegt. Für Debatte und Abstimmung stehen insgesamt 85 Minuten zur Verfügung.
Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Im Anschluss daran beraten die Abgeordneten ab 10.25 Uhr in erster Lesung über einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/6489). Ziel der Novelle ist es, künftig die häufig in der Wissenschaft vereinbarten Kurzbefristungen des wissenschaftlichen Personals zu verhindern. Für die Aussprache sind 85 Minuten eingeplant.
Prekäre Arbeitsverhältnisse: Die Linke fordert, „junge Beschäftigte vor prekären Arbeitsverhältnissen zu schützen“. Über einen gleichlautenden Antrag (18/6362), in dem die Fraktion unter anderem verlangt, das Teilzeit- und Befristungsgesetz so zu ändern, dass unbefristete Beschäftigungsverhältnisse wieder die Regel werden, berät das Parlament ab 11.50 Uhr eine Stunde lang. Abgestimmt wird dann auch über einen zweiten Antrag der Fraktion (18/4839), in dem sie sich dafür stark macht, dass Werkverträge und Leiharbeit umfassend reguliert werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage (18/5449) beraten und empfiehlt, sie abzulehnen.
Nachtragshaushalt, Entlastung der Kommunen: Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 (18/6090, 18/6447) vorgelegt, über den die Abgeordneten ab 13.10 Uhr abschließend beraten und abstimmen. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Dafür sollen dem Gesetzentwurf zufolge Länder und Kommunen 2015 insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Drei Anträge zur finanziellen Entlastung von Kommunen stehen ebenfalls zur Abstimmung: So fordern CDU/CSU und SPD (18/6062) die Bundesregierung auf, die kommunalfreundliche Politik des Bundes „konsequent“ fortzusetzen. So soll sie zum einen den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe so vorlegen, dass das Bundesteilhabegesetz möglichst am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Zum anderen verlangen die Koalitionsfraktionen, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 so umgesetzt wird, dass die Entlastung bundesweit „wirklich“ bei den Kommunen ankommt. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (18/6069) die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für einen nachhaltigen Abbau der bestehenden kommunalen Altschulden vorzulegen. Außerdem soll die hohe Belastung finanzschwacher Kommunen durch soziale Pflichtabgaben über eine Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro gesenkt werden. Die Linke wiederum will die Kommunen von der Pflicht befreien, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Bahnübergänge und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. In einem Antrag (18/3051) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Für die Aussprache und Abstimmung stehen insgesamt 45 Minuten zur Verfügung. Es liegen dazu Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (18/6580, 18/6581, 18/6582) sowie des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur (18/6570) vor. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/6588), in dem die Länder gebeten werden, der Bundesregierung Informationen bereitzustellen, damit der Bundestag umfassend über die gesamtstaatlichen Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen informiert werden kann.
Verlängerung der Terrorismusbekämpfungsvorschriften: Weiter geht es im Plenum um 13.55 Uhr mit einer 45-minütigen Debatte über einen Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ (18/5924; 18/6177), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung um weitere fünf Jahre vor. Derzeit sind diese bis Januar 2016 befristet. Der Innenausschuss hat dazu einen Beschlussempfehlung (18/5679) vorgelegt.
Einführung von Gruppenverfahren: Über einen Gesetzentwurf (18/1464) von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von sogenannten Gruppenverfahren entscheidet der Bundestag nach 45-minütiger Debatte, die um 14.40 Uhr beginnt. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6422). Mit Gruppenverfahren will die Fraktion Bürgern mehr Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht zu verschaffen.
Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung: Auf mehr Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Krankenhäusern zielt der Entwurf der Bundesregierung für ein Krankenhausstrukturgesetz (18/5372), über den die Parlamentarier ab 15.25 Uhr 45 Minuten lang abschließend debattieren und abstimmen. Er ist gleichlautend mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/5867). Die Opposition hat eigene Anträge für eine bessere Krankenhausversorgung eingebracht, die ebenfalls zur Abstimmung stehen: So setzt sich Die Linke (18/5369), für mehr Personal ein. Die Bundesregierung solle eine Personalbedarfsermittlung gesetzlich zu verankern, um eine hochwertige Pflege und Versorgung in den Kliniken sicherzustellen, heißt es in der Vorlage. Bündnis 90/Die Grünen verlangen (18/5381) angesichts der Herausforderungen infolge des demografischen Wandels grundsätzliche Veränderungen in der Finanzierung und Ausstattung der Kliniken. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/6586) vorgelegt.
Betreuungsgeld: Über einen Gesetzentwurf und zwei Anträge der Opposition zum Betreuungsgeld entscheidet der Bundestag nach 45-minütiger Debatte, die um 16.10 Uhr beginnt. Die Linke hatte in ihrem bereits 2013 in den Bundestag eingebrachten Antrag (18/5) die Abschaffung des inzwischen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Betreuungsgeldes gefordert. In einem Antrag (18/6041) fordert die Fraktion nun, die im Bundeshaushalt 2016 eingeplanten Mittel für das Betreuungsgeld langfristig zu verstetigen und in den Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren. Dieses Ziel verfolgt auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6063). Der Familienausschuss hat die Vorlagen beraten und empfiehlt, sowohl den Gesetzentwurf als auch die Anträge abzulehnen (18/6200). Über den Antrag der Linken wird namentlich abgestimmt.
Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen: Im Zentrum einer 30-minütigen abschließenden Debatte steht ab 16.55 Uhr ein Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (18/6160), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Damit sollen Vorschriften des Marktorganisationsgesetzes, des Agrarmarktstrukturgesetzes, des Milch- und Margarinegesetzes und des Weingesetzes an die seit dem 1. Januar 2014 geltende gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst werden. Die Abgeordneten stimmen im Anschluss an die Aussprache namentlich über die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/6438) ab.
Nachbarschaftspolitik gegenüber Nordafrika: Ab 17.30 Uhr befasst sich das Parlament erstmals 30 Minuten lang mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel: „Kein Frieden und keine Stabilität ohne Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – Für eine weitsichtige europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber den Staaten Nordafrikas“ (18/6551).
Bundeswehreinsatz im Südsudan (UNMISS): Anschließend diskutiert der Bundestag ab 18 Uhr über eine Verlängerung Bundeswehrbeteiligung an der Unterstützungsmission im Südsudan. Das Mandat zum Einsatz deutscher Soldaten hat Bundestag zuletzt am 13. November 2014 verlängert. Es ist bis zum 31. Dezember 2015 gültig, die Personalobergrenze liegt bei 50 Soldaten. Für die Debatte über den Antrag der Bundesregierung (18/6504) stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Artgerechte Tierhaltung: Über zwei Oppositionsinitiativen für eine artgerechtere Tierhaltung entscheiden die Abgeordneten nach 30-minütiger Debatte, die um 18.30 Uhr beginnt. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/1872) die Einführung von Bestandsobergrenzen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. In die gleiche Richtung geht auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3732). Dessen Ziel es ist, die ökologische Verträglichkeit bei der Tierhaltung zu verbessern. Dazu verlangt die Fraktion eine gesetzliche Basis für eine flächengebundene Tierhaltung, die mit Tierplatzzahlen absolute Obergrenzen für gewerbliche Anlagen definiert. Der Landwirtschaftsausschuss hat empfohlen, beide Anträge abzulehnen (18/6437).
Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID): Im Anschluss daran debattiert das Parlament ab 19 Uhr über ein Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union im Sudan. Zuletzt hat der Bundestag am 13. November 2014 einer Beteiligung bis zum 31. Dezember 2015 zugestimmt. Das Mandat erlaubt den Einsatz von bis zu 50 Soldaten. Für die Aussprache über den Antrag der Bundesregierung (18/6503) wurden 30 Minuten eingeplant.
Studienchancen für Flüchtlinge: Über einen Antrag (18/6345), in dem sich Bündnis 90/Die Grünen dafür einsetzen, Flüchtlinge eine Chance auf ein Studium in Deutschland zu geben, berät der Bundestag erstmals ab 19.30 Uhr 30 Minuten lang. In der Vorlage fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern, Hochschulen und anderen wichtigen Akteuren wie den Hochschul- und Studentenverbänden und Sozialpartnern einen Chancengipfel vorzubereiten.
Europäische Einlagensicherung: Weiter geht es danach um 20 Uhr mit einem Antrag (18/6548), den die Koalitionsfraktionen „zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung“ vorgelegt haben. Für die Aussprache stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Gründung der Asiatischen Infrastrukturbank: Im Anschluss daran befassen sich die Abgeordneten ab 20.35 Uhr abschließend mit einem Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (18/6163, 18/6448), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Danach soll sich die Bundesrepublik Deutschland an der Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank in Peking (China) mit einem Kapitalanteil in Höhe von 4,4842 Prozent beteiligen können. Für die Diskussion sind 30 Minuten eingeplant. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6568).
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Bevölkerungsstatistik: Ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Bevölkerungsstatistik verbessern – Zivile Registrierungssysteme stärken“ (18/6549) soll gegen 20.30 Uhr im Anschluss an die Debatte zur Europäischen Einlagensicherung an den federführenden Entwicklungsausschuss überwiesen werden.
ERP-Wirtschaftsplangesetz: Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (18/6159) entscheidet das Parlament im Anschluss an die Debatte zur Asiatischen Infrastrukturbank gegen 21.05 Uhr. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Insbesondere mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe könnten damit zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen („European Recovery Program“) mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten. Eine Beschlussempfehlung (18/6574) des Ausschusses für Wirtschaft und Energie liegt dazu vor.
Anschluss von Telekommunikationsendgeräten: Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Über den von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) entscheiden die Abgeordneten direkt im Anschluss. In dem Entwurf heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Die Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung (18/6575) des Wirtschaftsausschusses vor.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Über einen Entwurf (18/4535), mit dem die Bundesregierung das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb überarbeiten und konkretisieren will, entscheidet der Bundestag danach. Mit dem Entwurf ist unter anderem geplant, Definitionen anzupassen. So soll künftig die Generalklausel in Paragraf 3 zwischen unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und gegenüber Mitbewerbern klarer unterscheiden. Es liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/6571) vor.
Neuordnung der Zollverwaltung: Die Zollverwaltung soll neu organisiert und umstrukturiert werden. Dazu soll unter anderem eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5294, 18/5770) entscheiden die Abgeordnetenauf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6569).
Besoldungsänderungsgesetz: Verbesserungen für Soldaten der Bundeswehr sind das Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines siebten Besoldungsänderungsgesetzes (18/6156), über den das Parlament im Anschluss abstimmt. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/6583) vor.
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft: Zum Abschluss der Sitzung befassen sich die Abgeordneten ab Mitternacht in erster Lesung mit einem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (18/6487), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Beraten wird dann auch ein Antrag, in dem Die Linke fordert, „alle Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sofort einzustellen“ (18/6547).
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 21.20 Uhr.
Freitag, 6. November
Regelung der Sterbebegleitung: Zu Beginn der Sitzung berät der Bundestag ab 9 Uhr 135 Minuten lang über vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbebegleitung, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind und über die zum Ende der auf zwei Stunden angesetzten Debatte ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin entschieden werden soll. Hinzu kommt ein Gruppenantrag mit dem Titel „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“. Zur Abstimmung stehen: Der Antrag einer Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen). Sie haben ihren Gesetzentwurf „über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ (18/5375) betitelt. Eine weitere Gruppe um die Abgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) hat einen Entwurf „über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376) eingebracht. Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) hat ihren Entwurf „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ (18/5374) genannt. Der Gesetzentwurf der vierten Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373). Ebenfalls abgestimmt wird über den Gruppenantrag der Abgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU), Brigitte Zypries (SPD), Matthias W. Birkwald (Die Linke) und weiterer Abgeordneter gegen neue Straftatbestände bei der Sterbehilfe (18/6546). Danach soll der Bundestag bekräftigen, dass eine Änderung des Strafrechts in Bezug auf die Sterbehilfe nicht erforderlich ist. Der Rechtsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6573). Die Abstimmungen finden im Stimmzettelverfahren sowie namentlich statt.
Lohngleichheit für Männer und Frauen: Weiter geht es um 12.45 Uhr im Plenum mit einer einstündigen Debatte über einen von Bündnis 90/Die Grünen (18/6550) eingebrachten Antrag mit dem Titel „Frauen verdienen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.“
Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419) befasst sich das Parlament anschließend ab 13.50 Uhr. Für die erste Lesung stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen: Im Anschluss debattiert der Bundestag in erster Lesung ab 14.20 Uhr eine halbe Stunde lang über einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418). Der Entwurf ziele darauf, die Interessen der Bausparer zu wahren und es zugleich den Bausparkassen zu erlauben, auf die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes besser zu reagieren, schreibt das Bundesfinanzministerium dazu. So könnten Bausparkassen künftig mehr Immobiliendarlehen außerhalb des Bauspargeschäftes vergeben, zudem erhielten sie die Möglichkeit, eine Pfandbrieflizenz zu erwerben und für ihre Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe herauszugeben.
Krankenversicherungsbeitrag auf Direktversicherungen: Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge ist nach Ansicht der Fraktion Die Linke ungerecht und muss beendet werden. Über einen entsprechenden Antrag (18/6364) diskutieren die Abgeordneten ab 14.50 Uhr 30 Minuten lang.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.20 Uhr.
(sas/03.11.2015)