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Finanzen

Gemeindewirtschaftsteuer statt nur Gewerbesteuer

Stempel mit der Aufschrift Gewerbesteuer

Die Linke will, dass auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen müssen. (pa/blickwinkel)

Um die Gewerbesteuer, eine der wichtigsten Finanzquellen von Städten und Gemeinden, geht es in einer Debatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 13. November 2015. Nach der rund 45 Minuten dauernden Debatte, die um 13.45 Uhr beginnen soll, steht ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/3838), zu dem eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6396) vorliegt, zur Abstimmung. Die Linke will die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

„Alle selbstständigen Tätigkeiten erfassen“

Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen alle selbstständigen Tätigkeiten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden. Eine Ausnahme soll es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben. Eine Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, stärke die Einnahmen der Städte und Gemeinden und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren, erwartet die Fraktion.

Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen, heißt es weiter. Auch solle es einen angemessenen Freibetrag geben. Außerdem bleibe bei einer Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.

„Beteiligung der Freiberufler gerechtfertigt“

Zur Begründung schreibt die Fraktion, viele Kommunen seien längst nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten. Ihre Handlungsfähigkeit sei stark eingeschränkt. „Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt werden“, stellt die Fraktion fest.

Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden. (hle/09.11.2015)

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