Bundeseigene Gesellschaft soll Endlager betreiben
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat sich am Sonnabend, 19. Dezember 2015, unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser intensiv mit dem Abschlussbericht beschäftigt. Schwerpunkte waren die geplante Behördenstruktur sowie das Leitbild. Bereits am Vortag hatte das Gremium intensiv über die Gliederung, Inhalte und Verfahrensweisen debattiert.
Geplante Behördenstruktur vorgestellt
In Bezug auf die Behördenstruktur stellte Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier (BUND) ein Papier vor, dass als Grundlage für das entsprechende Kapitel im Bericht dienen soll. Das Papier sei in der dafür zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission sehr intensiv diskutiert und auch mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt worden.
Bereits am Freitag, 18. Dezember, hatte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) in der Kommission die geplante Behördenstruktur und die Vorbereitungen dafür vorgestellt. Eine entsprechende Umsetzung soll bereits im ersten Halbjahr 2016 in Angriff genommen werden.
Gründung einer bundeseigenen Gesellschaft
Die Umsetzung beruht auf einem bereits älteren Beschluss der Kommission. Demnach ist vorgesehen, sämtliche Endlager-Betreiberaufgaben in einer bundeseigenen Gesellschaft zu vereinen. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde soll das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung dienen.
Da die Gründung der bundeseigenen Gesellschaft mit der Umstrukturierung und Auflösung schon bestehender Betreibergesellschaften einhergehen wird, regte Erhard Ott an, in den Bericht noch einen Passus zum Thema Arbeitnehmer- und Beteiligungsrechte einzubauen. Auch die Frage, welches Ministerium für welche Organisation zuständig sein soll, wurde erneut angerissen.
Kriterien für die Suche nach einem Endlager
Die zuständige Arbeitsgruppe soll die Anregungen in ihrer kommenden Sitzung am 11. Januar 2016 erneute beraten und zur nächsten Sitzung der Kommission gegebenenfalls einen überarbeiteten Text vorlegen. Brunsmeier betonte, dass die von der Kommisson vorgeschlagenen Änderungen nicht die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern berühre.
Die Endlagerkommission ist durch das Standortauswahlgesetz aufgefordert, bis Ende Juli 2016 einen Bericht vorzulegen. In ihm sollen wissenschaftlich-technische und gesellschaftliche Kriterien für die Suche nach einem Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfallstoffe beschrieben werden. Die Kommission plant, im März einen Entwurf vorzustellen, der in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. (scr/21.12.2015)