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Parlament

Von der Leyen: Wir sind Teil der Allianz gegen IS

Die Bundeswehr soll sich am Antiterrorkampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) beteiligen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. „Wir sind seit über einem Jahr Teil der internationalen Allianz gegen den IS“, betonte Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU), die die Details des Antrags der Bundesregierung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen die Terrormiliz Islamischer Staat  (18/6866) im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 2. Dezember 2015, vorstellte.

Regierung: IS gefährdet die internationale Sicherheit

Gemeinsam mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) verteidigte sie den geplanten Bundeswehreinsatz: Der IS stelle eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Der Einsatz erfolge in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Dies bezweifelte jedoch die Opposition: Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, das Recht auf kollektive Selbstverteidigung in Artikel 51 der UN-Charta sei als völkerrechtliche Legitimation des Einsatzes nicht ausreichend. Es fehle eine UN-Resolution.

Ausrüstung, Schutz, Logistik

Um terroristische Handlungen der Terrororganisation zu unterbinden, werde Deutschland Frankreich, das angesichts der Anschläge von Paris um Hilfe gebeten habe, in den Bereichen Aufklärung, Schutz und Logistik unterstützen, erklärte Ministerin von der Leyen. Konkret gehe es um eine Fregatte als Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger. Neben der Satellitenaufklärung sollten zudem sechs Tornado-Aufklärungsflugzeuge zu einem genauen Lagebild beitragen.

Darüber hinaus sei geplant, ein Tankflugzeug zur Luft-zu-Luft-Betankung sowie Personal in Stäben und Hauptquartieren bereitzustellen. Bis zu 1.200 Soldaten sollen eingesetzt werden können, so von der Leyen. „Darin ist ein Puffer enthalten.“ Im Moment seien für den Einsatz auf der Fregatte rund 300 Männer und Frauen eingeplant, für die Tornadoaufklärung 400 bis 500 Personen und für das Tankflugzeug noch einmal 150 Personen.

Linke: Nein zum bewaffneten Einsatz in Syrien

Wolfgang Gehrcke kritisierte den geplanten Kampfeinsatz: „Deutschland soll sich an einem Krieg beteiligen, der der schlimmste seit Afghanistan ist“, so der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke. 2002 habe sich die Bundesregierung richtig verhalten und Nein zu einer Beteiligung am Irakkrieg gesagt. Warum könne sich die Bundesregierung jetzt nicht auch gegen ein militärisches Eingreifen in Syrien entscheiden, wollte der Abgeordnete wissen.

Bundesaußenminister Steinmeier wies die Kritik zurück, die aktuelle Situation unterscheide sich deutlich von der Lage 2002: „Damals lagen die Gründe für ein militärisches Eingreifen nicht vor.“  Steinmeier betonte, es gehe nicht nur um einen Militäreinsatz. Das Eingreifen der Bundeswehr sei vielmehr „eingebettet in einen politischen Prozess“.

Grüne: IS weicht nach Libyen aus

Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte sich skeptisch, ob das „Zurückdrängen“ des IS den gewünschten Effekt bringen werde, die Terrororganisation zu schwächen. Vielmehr sei zu befürchten, dass der IS nach Libyen ausweichen werde. „Was wollen Sie dann tun?“, fragt sie den Bundesaußenminister.

Dieser gab Keul in ihrer Einschätzung zwar Recht, betonte aber, das Ausweichen auf Libyen habe weniger mit dem Militäreinsatz zu tun als mit Staatszerfall in dem nordafrikanischen Land. Hier bemühe sich aber die Bundesregierung ebenfalls – etwa durch die Vermittlung des neuen UN-Sonderbeauftragten, des deutschen Diplomaten Martin Kobler, die Konfliktparteien an einen Tisch zu bekommen.

Linke fragt nach dem Selbstverteidigungsrecht

Niema Movassat, Sprecher für Welternährung der Linksfraktion, monierte, dass sich die Bundesregierung in ihrem Antrag für den geplanten Bundeswehreinsatz nur auf Artikel 41 der UN-Charta stütze. Darin sei das Recht auf kollektive Selbstverteidigung auf einen staatlichen Angriff bezogen – nicht auf den Angriff einer terroristischen Organisation. „Interpretiert die Bundesregierung Artikel 51 der UN-Charta so, dass man sich bei  jedem terroristischen Akt auf das Selbstverteidigungsrecht berufen kann?“

Bundesaußenminister Steinmeier wies die Frage zurück: „Wir sind hier nicht in einem Seminar, sondern im Bundestag.“ Es sei „nicht die Stunde“, Frankreich nach acht Anschlägen zu erklären, dass es sich nicht angegriffen fühlen dürfe, so der SPD-Politiker. „Frankreich hat erklärt, dass es sich angegriffen fühlt und das Selbstverteidigungsrecht in Angriff nimmt. Wir begründen, warum wir die Franzosen unterstützen.“

Grüne: Bundesregierung wiederholt Fehler

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wiederum wissen, warum die Bundesregierung nach den Erfahrungen militärischer Operationen im Irak und in Afghanistan erneut „den gleichen Fehler mache“. Gerade der Irakkrieg sei eine der „zentralen Ursachen“ für die Entstehung des IS gewesen. Das militärische Vorgehen werde neuen Hass säen und weitere Selbstmordattentäter hervorbringen.

Steinmeier gab dem Abgeordneten recht in seiner Einschätzung, dass die Intervention im Irak falsch gewesen sein. „Sie hat Dynamiken ausgelöst, die bis heute wirken.“ Dennoch sei eine Lage eingetreten, auf die die Bundesregierung reagieren müsse, sagte der Außenminister im Hinblick auf Frankreichs Bitte um Unterstützung. Zudem beschränke  man sich nicht auf die „militärische Logik“. Der Einsatz sei aber notwendig, um eine politische Lösung nicht aus der Hand zu geben. (sas/02.12.2015)

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