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Verteidigung

Linke gegen militärische Bekämpfung des Terrors

Polizisten stehen vor einem verdächtigen Transportfahrzeug. Zuvor waren zwei Männer aus der Islamistenszene festgenommen worden.

Polizeieinsatz gegen Verdächtige aus der Islamistenszene (dpa)

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, jeden Einsatz der Bundeswehr unter Berufung auf die Bekämpfung von Terror auszuschließen und in der EU darauf hinzuwirken, dass die am 17. November akklamierte Aktivierung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union zurückgenommen wird. Über den Antrag der Fraktion (18/6874) debattiert der Bundestag am Donnerstag, 3. Dezember 2015, ab etwa 13.55 Uhr 45 Minuten lang. Im Anschluss soll darüber abgestimmt werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke: Kein militärischer Beistand vorgeschrieben

Der Wortlaut des Artikels 42 Absatz 7 sieht vor, so die Fraktion, dass sich EU-Länder bei einem bewaffneten Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

Die Linke verweist darauf, dass kein militärischer Beistand vorgeschrieben sei. Die französische Regierung und die Bundesregierung hätten den Beistand jedoch militärisch definiert. Die Bundesregierung habe den Einsatz von Aufklärungstornados, einem Tankflugzeug und einer Fregatte zur Unterstützung der Luftschläge gegen den „Islamischen Staat“ (IS) zugesagt.

„Mitwirkungsrechte des Bundestages missachtet“

Für Terror kann es nach Darstellung der Linken keine Rechtfertigung und keine mildernden Umstände geben. Aber das Wissen um die Entstehungsbedingungen des Terrors könnte ein Ansatz für eine erfolgreiche Gegenstrategie sein, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht durch ein „derart informelles Verfahren“ auch die Mitwirkungsrechte des Bundestages missachtet.

Der Parlamentsvorbehalt komme erst zum Tragen, wenn die Bundesregierung die Zustimmung zu einem Bundeswehreinsatz beantragt, also am Ende des politischen Prozesses, der zu einem solchen Einsatz geführt habe. Die bloße Berufung auf Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages berge die Gefahr, betonen die Abgeordneten, dass ein neuer „Bündnisfall auf immer“, ein unbegrenzter Bündnisfall, geschaffen werde.

„Keine Exit-Strategie für den Bündnisfall definiert“ 

Die Rechtsauffassung, die zeitlich unbegrenzte, einseitige Aktivierung der Beistandsklausel sei für Deutschland bereits mit der Ratifikation des Vertrags von Lissabon akzeptiert worden, sei nicht haltbar, unterstreicht die Fraktion. 

Weder Frankreich noch die EU hätten ein klares Ziel, einen Ausgang und eine sogenannte Exit-Strategie für den Bündnisfall definiert. Die Bundesregierung müsse ausschließen, dass Deutschland „unter einer derart fragwürdigen Bezugnahme in eine militärische Intervention mit ungewissem Ausgang“ hineingezogen wird. (vom/02.12.2015)

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