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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 28. und 29. Januar

Der Bundestag hat abgestimmt.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek.net)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar, und Freitag, 29. Januar 2016, bislang folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Rekommunalisierung von Energienetzen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar einen Antrag der Linken (18/4323) abgelehnt, Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung von Energienetzen zu schaffen. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, das hohe Prozessrisiko aufgrund „mehrdeutiger Formulierungen“ im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung für die Städte und Gemeinden, die ihre Elektrizitäts- und Gasnetze wieder selbst betreiben wollen, zu verringern. Konkret sollten Direktvergaben ohne Auswahlverfahren (In-House-Vergaben) im Rahmen des EU-Rechts zulässig sein. Wenn ein Verfahren zur Vergabe einer Konzession durchgeführt wird, sollte die Gemeinde die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner grundsätzlich eigenverantwortlich auf der Basis sachlich nachvollziehbarer Gründe treffen, so die Linksfraktion. Bei der Konzessionsvergabe müssten auch gemeindliche Belange berücksichtigt werden. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft (18/5274) und Energie. 

Betriebszeiten von Kohlekraftwerken: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. Januar einen Antrag der Linksfraktion (18/3313) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7277) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, die Privilegierung der Verstromung von Kohle aufzuheben und Kohlendioxid als Umweltschadstoff zu definieren. Außerdem sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der aus der Definition von Kohlendioxid als Umweltschadstoff heraus einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorsieht. Danach sollte das letzte Kohlekraftwerk spätestens 2040 vom Netz gehen.

Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/7268) angenommen. Ausgangspunkt ist, dass der Bundesrat die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf deutschflaggigen Schiffen 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen, als nicht ausreichend erachtet. Der Bundestag beschloss nun, den Lohnsteuereinbehalt für 60 Monate von 40 auf 100 Prozent anzuheben. Der Bundesrat hatte noch von einer befristeten Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts bis Ende 2020 gesprochen. Der Bundestag strich zudem die 183-Tage-Regelung und legte fest, dass die Erhöhung erst in Kraft tritt, wenn die Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt. Das Gesetz wurde mit dem Handlungsbedarf begründet, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/7378), in dem unter anderem die Streichung der spezifischen Steuervorteile für die Seeschifffahrt gefordert wurde. Die Koalition stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.

Änderungen im Investmentrecht beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/91/EU vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (18/6744) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/7393) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Das Gesetz enthält punktuelle Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs und des Kreditwesengesetzes. Die Änderungen betreffen unter anderem die Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere, zum Beispiel Investmentfonds. Eingeführt wurde eine neue Kategorie „semiprofessioneller Anleger“, die es Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Bundes- und Landesgesellschaften ermöglichen soll, in sogenannte Spezial-AIF (alternative Investmentfonds) zu investieren. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7396), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, für Zertifikate einen vergleichbaren Regulierungsrahmen wie bei Investmentfonds zu schaffen. Für AIF sollten ausgewogene Kreditvorschriften geschaffen werden, die keine unnötigen Risiken für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz enthalten.

Sonderregelung für die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege verlängert: Im Zusammenhang mit dem Gesetz zu elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas hat der Bundestag auch eine befristete Sonderregelung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Paragraf 131b Satz 1) verlängert. Dabei geht es um die dreijährige Vollfinanzierung von Umschulungen in der Altenpflege durch die Bundesagentur für Arbeit, die bis Ende März 2016 befristet ist. Die Sonderregelung wurde nun bis Ende 2017 verlängert und als Änderungsantrag im Rahmen des E-Zigaretten-Gesetzes (18/6858, 18/7205, 18/7394) mitbeschlossen. Zur Begründung heißt es, aufgrund des Fachkräftemangels in der Altenpflege sei es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Verlängerung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Elektronische Zigaretten und Shishas: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 28. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (18/6858, 18/7205) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/7394) angenommen. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Wasserpfeifen)ausgedehnt. Sie dürfen auch über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Das Abgabeverbot von Tabakwaren im Jugendarbeitsschutzgesetz wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Laut Bundesregierung wurde 2014 mehr als 200 Millionen Euro Umsatz mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten elektronischen Shishas gemacht. In einer bei Enthaltung der Opposition angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, im Jugendschutzgesetz umgehend ein Abgabe- und Konsumverbot an Kinder und Jugendliche von nikotinfreien Erzeugnissen, die durch konventionelle Wasserpfeifen eingeatmet werden, vorzulegen. Als Beispiele werden Dampfsteine, Kräutermischungen, Pilze und Gele genannt. Auch müsse das Werbeverbot für Tabakwaren bei Filmvorführungen auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen ausgedehnt werden.

Herkunft von sogenannten Konfliktrohstoffen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/5107) abgelehnt, die Herkunft von Konfliktrohstoffen konsequent offenzulegen. Nach dem Willen der Opposition sollte die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, die geplante Verordnung für eine EU-weite Selbstzertifizierung über die „Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ zu ändern. Dadurch sollten global agierende Unternehmen dazu gebracht werden, in ihren Lieferketten menschenrechtliche Standards einzuhalten, das Anheizen von Konflikten durch den Abbau und Handel mit sogenannten Konfliktmineralien auszuschließen und die Herkunft von „Konfliktrohstoffen“ innerhalb der EU offenzulegen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6226).

Hochschulstatistikgesetz geändert: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 28. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (18/6560) in der vom Bildungs- und Forschungsausschuss geänderten Fassung (18/7358) angenommen. Mit der Gesetzesänderung soll eine „empirisch valide Datengrundlage“ für die Erfüllung von Lieferverpflichtungen an die europäische Statistikbehörde Eurostat und für die Erforschung des Status quo und der „Belange der Einrichtungen der Bildung, Forschung und Wissenschaft“ bereitgestellt werden. Von Gasthörern an Hochschulen sollen künftig die Bezeichnung der Hochschule, das Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit und Fachrichtung erfasst werden. Durch die Einführung einer „Studienverlaufsstatistik“ soll auf die grundlegende Veränderung gestufter Studiengänge reagiert werden, durch die sich die Hochschulen besonderen Herausforderungen bei der Planung ihrer Lehrkapazitäten und -inhalte gegenübersehen. Auch sollen relevante Daten über die Promotionsphase sowie im Blick auf die Förderung junger Wissenschaftler nach der Promotion erfasst werden. Der Studienverlauf soll mit ausgewählten Angaben aus der Studierenden-, Prüfungs- und Promovierendenstatistik semesterweise abgebildet werden können.

Ausbau der Rheintalbahn: Der Bundestag hat am 28. Januar einstimmig einen Antrag von CDU/CSU und SPD, den Ausbau der Rheintalbahn von Karlsruhe bis Basel menschen- und umweltgerecht zu gestalten (18/7364), angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, in Offenburg einen zweiröhrigen, etwa sieben Kilometer langen Eisenbahntunnel anstatt eines oberirdischen Ausbaus vorzusehen. Zwischen Offenburg und Riegel müsse eine zweigleisige Güterzugtrasse in Parallellage zur Bundesautobahn A 5 errichtet werden. Die Trasse zwischen Hügelheim und Auggen müsse einen Lärmschutz übe das gesetzliche Maß hinaus erhalten (Vollschutz und transparente Lärmschutzwände). Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linken (18/7381) zu diesem Koalitionsantrag. Darin hatten die Grünen verlangt, auf die „Ertüchtigung“ der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel auf eine Spitzengeschwindigkeit von 250 statt bisher 160 Stundenkilometer zu verzichten, weil dies keine Kernforderung der dortigen Region sei. Der Bundestag befürwortete darüber hinaus einstimmig einen weiteren Antrag von CDU/CSU und SPD (18/7365) für eine „menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“. Damit wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge zu berücksichtigen, wenn eine besondere regionale Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen, die durch EU-Mittel bezuschusst werden können, vorliegt. Auch dazu hatten die Grünen einen Änderungsantrag (18/7379) vorgelegt, dem ebenfalls nur die Opposition zustimmte. Die Grünen wollten verhindern, dass die rechtliche Angleichung von Ausbau- an Neubaustrecken bei den europäischen Korridoren für den Schienengüteverkehr dazu führt, dass der Ausbau des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene verzögert wird. Der durch die rechtliche Angleichung entstehende Mehrbedarf im Bedarfsplan Schiene müsse daher ausgeglichen werden. Schließlich lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/7388) gegen das Votum der Opposition auch einen Antrag der Grünen (18/6884) ab. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, alles zu tun, damit die Beschlüsse des Projektbeirates Rheintalbahn zu den sechs Kernforderungen aus der Region zügig umgesetzt werden können.

Erziehungsleistung von Adoptiveltern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar einen Antrag der Linken (18/6043) abgelehnt, die Erziehungsleistung von Adoptiveltern zu würdigen und die Mütterrente für sie anzuerkennen. In Fällen, in denen Eltern eines vor 1992 geborenen Kindes zum 1. Juli 2014 ein Rentenzuschlag für die Kindererziehungszeit (sogenannte Mütterrente) zugebilligt wurde, seien Adoptiveltern von der Anerkennung des gleichen Zeitraums rechtlich ausgeschlossen worden, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption älter als zwölf Monate war, so die Linksfraktion. Sie hatte einen Gesetzentwurf verlangt, wonach Adoptiveltern auf Antrag für den 13. bis 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat des Kindes Kindererziehungszeiten zugeordnet bekommen, selbst dann, wenn den leiblichen Eltern bereits ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für vor 1992 geborene Kinder für die Rente gewährt worden ist. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6222).

Menschenrechte in Saudi-Arabien: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar einen Antrag der Linken (18/3832) abgelehnt, wonach sich die Bundesregierung für die Freilassung des saudischen Bloggers Raif Badawi und für die Abschaffung völkerrechtswidriger Strafen in Saudi-Arabien einsetzen sollte. Badawi war im November 2014 zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe, einer Geldstrafe und zu 1.000 Stock- und Peitschenhieben verurteilt worden. Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen (18/3835), die Menschenrechte in Saudi-Arabien zu schützen und Raif Badawi freizulassen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/5450).

Handwerk und Freie Berufe im EU-Binnenmarkt: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Januar eine Entschließung zur Mitteilung der EU-Kommission „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und Unternehmen“ (Ratsdokument 13370/15) verabschiedet. Darin begrüßt der Bundestag, dass Brüssel den Binnenmarkt weiter vertiefen will, fordert aber zugleich, dass in Deutschland geltende „bewährte Regelungen für Freie Berufe und das Handwerk“ erhalten bleiben müssen. Im Einzelnen werden in Deutschland für einige Freie Berufe geltende Honorarordnungen und Kapitalbindungsvorschriften genannt. Die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten für Berufsregelungen dürfe nicht infrage gestellt werden. Gefordert wird ferner die Einführung des „Herkunftslandsprinzips“, das es Dienstleistern erlauben würde, allein bei Erfüllung der Voraussetzungen ihres Herkunftslandes ohne weitere Anforderungen Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen. Dieses Prinzip habe in die EU-Dienstleistungsrichtlinie keinen Eingang gefunden. Die Richtlinie erlaube den Mitgliedstaaten vielmehr die Beibehaltung bestimmter gerechtfertigter Anforderungen. Den von der EU geplanten Dienstleistungspass will der Bundestag so ausgestaltet wissen, dass er zu weniger bürokratischen Formalitäten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten führt. Er dürfe nicht dazu führen, dass der Empfangsstaat keine gerechtfertigten Anforderungen an den Dienstleister mehr stellen kann. Schutz- und Kontrollinstrumente für Arbeitnehmer, die als Dienstleister in andere Mitgliedstaaten entsandt werden, müssten voll erhalten bleiben. Dass die EU die Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzlandes verhindern will, dürfe nicht dazu führen, dass ein Kontrahierungszwang für kleine und mittlere Unternehmen entsteht. Diesen müsse auch weiterhin möglich sein, ihr Angebot regional zu begrenzen, wenn dies wirtschaftlich erforderlich erscheint.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 28. Januar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 272 bis 276 übernommen (18/7251, 18/7252, 18/7253, 18/7254, 18/7255).

Ausnahmen vom EU-Waffenembargo gegen Russland: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 28. Januar der Änderung von Ausnahmevorschriften beim Waffenembargo der Europäischen Union gegen Russland zugestimmt. Er verzichtete auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses darauf, eine Verordnung der Bundesregierung zur fünften Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/6522) aufzuheben. Damit werden Lieferungen spezieller Treibstoffe aus Russland möglich, die für Raumfahrtprogramme der EU oder der EU-Mitgliedstaaten oder für die Betankung von Satelliten erforderlich sind. 

Mess- und Eichgesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. Januar den Entwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Mess- und Eichgesetzes (18/7194) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7382) angenommen. Damit wird klargestellt, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss und in welcher Form dies bei mehr als einem Messgerät geschehen muss. Auch wurde ein EU-rechtlich gefordertes Verfahren zur Marktüberwachung bei Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten eingefügt.

Eisenbahnverkehr mit Polen: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 14. November 2012 mit Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze (18/6931) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/7256) angenommen. Ziel des Abkommens ist es, den grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Eisenbahnverkehr zu erleichtern und zu verbessern.

Bundeswehreinsatz im Nordirak (Kurdistan) verlängert: Mit 442 Ja-Stimmen bei 82 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen hat der Bundestag am 28. Januar der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im nordirakischen Kurdistan zugestimmt. Dazu lag ein Antrag der Bundeswehr (18/7207) vor, zu dem der Auswärtige Ausschuss die Annahme empfohlen hatte (18/7367). Die Höchstzahl der in Kurdistan eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wurde damit von 100 auf 150 angehoben, das Mandat bis längstens 31. Januar 2017 verlängert. Der Bundeswehreinsatz dient der „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“, wobei nun die Ausbildung der kurdischen Peschmerga-Soldaten, die die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) bekämpfen, qualitativ und quantitativ weiterentwickelt und der Eigenschutz der deutschen Truppe verstärkt werden soll. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7377) ab, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, sich für die dauerhafte Einbindung des Handelns der einzelnen internationalen Akteure in einem von den Vereinten Nationen geführten Einsatz einzusetzen.

Bundeswehreinsatz in Mali ausgeweitet und verlängert: Mit 502 Ja-Stimmen bei 66 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen hat der Bundestag am 28. Januar der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im westafrikanischen Mali zugestimmt. Dazu lag ein Antrag der Bundesregierung (18/7206) vor, zu dem der Auswärtige Ausschuss die Annahme empfohlen hatte (18/7366). Die Höchstzahl der in Mali eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wurde damit von 150 auf 650 angehoben, das Mandat bis längstens 31. Januar 2017 verlängert. Ab Februar 2016 sollen zusätzlich Objektschutzkräfte sowie Kräfte zur Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- und Führungsunterstützung, eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie und mehr Personal in den Stäben der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) eingesetzt werden. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7376) ab, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, die Umsetzung des Friedensprozesses in Mali weiter zu unterstützen und von der malischen Regierung eine breite Beteiligung und Konsultation diverser politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure einzufordern. (vom/29.01.2016)

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