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Verteidigung

Bundestagsbeteiligung bei Kampfeinsätzen strittig

Bundeswehreinsatztruppe auf Minensuche in Nordafghanistan

Bundeswehrsoldaten auf Minensuche in Nordafghanistan (© picture-alliance/JOKER)

Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“ (18/7360) stößt bei den Oppositionsfraktionen auf Ablehnung. Das wurde im Verlauf der Debatte am Freitag, 29. Januar 2016, deutlich. Redner von CDU/CSU und SPD sahen in dem Gesetz eine Stärkung der Parlamentsrechte und verwiesen auf die in dem Entwurf enthaltenen zusätzlichen Informationsrechte des Bundestages. Vertreter der Grünen und Linken befürchten hingegen eine Beschneidung der Parlamentsrechte und führten als Beleg dafür die im Entwurf enthaltenen Fälle an, in denen künftig auf eine Zustimmung des Bundestages verzichtet werden soll.

Empfehlungen der Rühe-Kommission

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der auf Empfehlungen der vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe geleitetet „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ (18/5000) aufbaut, sieht vor, dass die konstitutive Zustimmung des Bundestages (Parlamentsvorbehalt) „auch bei den multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten Voraussetzung für ihren Einsatz im Rahmen einer bewaffneten Unternehmung bleiben“.

Zugleich zählt er Einsatztypen auf, für die eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich sein soll. Dazu gehören laut Entwurf humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen der Streitkräfte, logistische Unterstützung ohne Bezug zu Kampfhandlungen, die Bereitstellung medizinischer Versorgung außerhalb des Gebiets eines bewaffneten Konfliktes sowie Ausbildungsmissionen in sicherem Umfeld, wenn Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung oder zu Ausbildungszwecken mitgeführt werden.

CDU/CSU: Handlungsfähigkeit hat ihren Preis

Angesichts der Gleichzeitigkeit von Krisen gehe es einerseits um die Handlungsfähigkeit Deutschlands im internationalen Verbund und um Verlässlichkeit, sagte Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Würde sich Deutschland von Aufgaben, die nur noch gemeinschaftliche zu finanzieren seien, wie etwa die Luftaufklärung, zurückziehen, „wären weder die EU noch die Nato handlungsfähig“. Die Handlungsfähigkeit der Regierung habe aber ihren Preis, so der Unionsabgeordnete. „Wir erwarten bessere Informationen und auch eine andere Beteiligung des Parlaments“, sagte er. Daher sei im Gesetzentwurf eine Evaluierung und Bewertung von Einsätzen enthalten.

Zugleich sei geregelt, dass die Bundesregierung jährlich dem Parlament über die wechselseitigen Abhängigkeiten bei den Verbundfähigkeiten berichten muss. Kiesewetter machte auch deutlich, dass nach Ansicht der Koalition „nicht unbedingt jeder Einsatz mandatiert werden muss“. Insbesondere wenn es um Ausbildungsmissionen oder niedrigschwellige Beobachtermissionen in nichtbewaffneten Konflikten gehe.

Linke: Demokratische Rechte werden beschnitten

Aus Sicht von Alexander S. Neu (Die Linke) will die Koalition mit dem Gesetz „parlamentarisch demokratische Rechte beschneiden“. Dies werde kaschiert mit Nebelkerzen einer besseren Informationspolitik. Dabei, so Neu, müssten Evaluationsberichte schon seit jeher eine Selbstverständlichkeit sein. Für die Beschneidung der Parlamentsrechte gibt es nach Ansicht des Linke-Abgeordneten drei Grüne. So habe die Bundesregierung offenbar den Überblick über die Vielzahl der Auslandseinsätze verloren. Gleichzeitig wolle sie die Vielzahl der Einsätze der Öffentlichkeit gegenüber nicht mehr erklären. Der dritte Grund sei, dass die Koalitionsabgeordneten offenbar keine Lust mehr hätten, im Wahlkreis zu erläutern, „warum sie schon wieder einem Einsatz zugestimmt haben“.

Neu kritisierte mit Blick auf die geplanten Ausnahmen von der Mandatierungspflicht einen Konstruktionsfehler des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Dieses betrachte nur tatsächliche Einsätze vor Ort. „Um mit militärischen Mitteln politische Entscheidungen herbeizuführen, bedarf es weder der direkten Gewaltanwendung noch der Anwesenheit von Soldaten im Ausland angesichts der Möglichkeit von Drohneneinsätzen und Cyber-Attacken“, sagte er. Seine Fraktion fordere daher mehr parlamentarische Mitbestimmung in der Sicherheits- und Außenpolitik und nicht weniger, wie es die Koalition gerade anvisiere.

SPD: Bundeswehr bleibt eine Parlamentsarmee

Die Bundeswehr ist und bleibt eine Parlamentsarmee, machte Sonja Steffen (SPD) deutlich. Gleichwohl müsse man anerkennen, dass die Zahl der Konflikte zugenommen hat. „Mehr denn je gilt es, gemeinsame Verantwortung zu übernehmen“, sagte die SPD-Parlamentarierin. Nationale Alleingänge seien der Anfang vom Ende Europas, fügte sie hinzu. Gemeinsame Verantwortung führe aber auch zu erhöhten gegenseitigen Abhängigkeiten. Dies sei die Ausgangsbasis für das Arbeiten der Rühe-Kommission gewesen, deren Ergebnisse nun in dem Gesetzentwurf eingeflossen seien.

So etwa die Regelung, wonach die Mitwirkung von Soldaten der Bundeswehr „in Stäben und Hauptquartieren der Nato, der EU und anderer Organisationen der kollektiven Sicherheit“ mandatierungsfrei sein soll, wenn es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts handelt. Das wirke auf den ersten Blick wie eine Beschneidung der Parlamentsrechte, sei aber indirekt schon im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt und werde jetzt gesetzlich klargestellt.

Was den Negativkatalog für nichtzustimmungspflichtige Einsätze angeht, so attestierte Steffen der Rühe-Kommission, sich Gedanken gemacht zu haben, damit die Parlamentsrechte nicht eingeschränkt werden. Gleichwohl ist es aus Sicht ihrer Fraktion hier eine genauere verfassungsrechtliche Überprüfung erforderlich.

Grüne: Fragwürdige Konstruktion

Dr. Frithjof Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erfreut, dass die Koalition auf einen Vorstoß zur Änderung des Grundgesetzes verzichte. Gut sei auch, dass es nun doch keine Vorratsbeschlüsse für Bundeswehreinsätze geben soll. „Das hat sicher auch mit der geschlossenen und scharfen Kritik der gesamten Opposition zu tun“, sagte Schmidt, der auch die erweiterten Informationsrechte des Parlaments begrüßte. Dies seien jedoch nicht die zentralen Punkte des Entwurfs, machte er deutlich. „Im Zentrum steht ihr Versuch, Einsatztypen zu definieren, die nicht mandatspflichtig sein sollen.“

Damit werde die Illusion geweckt, man könne mit einem solchen Gesetz die notwendige Einzelfallprüfung eines jeden Einsatzes umgehen, sagte der Grünen-Abgeordnete und urteilte: „Sie sind mit dem Versuch gescheitert, eine praxistaugliche Typologie zu finden.“ Die Konstruktion sie auch rechtlich fragwürdig. Der Versuch, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einzelfallprüfung zu unterlaufen, müsse scheitern, befand Schmidt. Sein Fazit: „Ein Gesetz zur Stärkung der Exekutive und Schwächung der Legislative - und da besonders der Opposition - lehnen wir ab.“ (hau/29.01.2016)

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