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Digitale Infrastruktur

Dobrindt: Jede Baustelle bringt künftig Bandbreite

Die Bundesregierung will den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beschleunigen und gleichzeitig die Kosten reduzieren. Dazu sollen künftig bei Neubau oder Sanierung von Verkehrswegen Glasfaserkabel für das schnelle Internet mitverlegt werden. Gleiches gilt auch für die Erschließung von Neubaugebieten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. „Jede Baustelle bringt Bandbreite“, sagte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU), als er die wichtigsten Details des von ihm vorgelegten Entwurfs für das „DigiNetz-Gesetz“ in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. Januar 2016, erläuterte.

Kosten senken, Ausbau beschleunigen

Ziel des geplanten Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sei es, die Kosten für den Breitbandausbau in Deutschland durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz maßgeblich zu senken, so der Minister. Dies solle insbesondere durch die Mitnutzung bereits bestehender Infrastruktur passieren: „Wir öffnen die klassische Infrastruktur für Datennetze.“

Wenn Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwege neu gebaut oder modernisiert werden, sollen künftig, wo es die Rohrkapazitäten von Energie- und Abwassernetzen zulassen, auch Glasfaserkabel gelegt werden. Das schaffe Synergien und spare Geld: „Da der Tiefbau einen wesentlichen Teil der Baukosten ausmacht, lässt sich hier schätzungsweise ein zweistelliger Milliardenbetrag einsparen“, sagte Dobrindt.

„Sprung in Richtung Gigabit-Gesellschaft“

Eine besondere Rolle übernimmt nach dem Willen der Bundesregierung dabei die Bundesnetzagentur: Sie soll künftig die Aufgaben einer „zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle“ wahrnehmen – und damit also Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren und auftretende Streitfragen klären.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf mache Deutschland einen großen Sprung in Richtung „Gigabit-Gesellschaft“. „Ziel ist es, bis 2018 eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu gewährleisten“, sagte Dobrindt, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellte.

Einwände der Verbände

So wollte als erste Fragestellerin Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur von Bündnis 90/Die Grünen, wissen, inwieweit im Gesetzentwurf Hinweise und Stellungnahmen von Verbänden berücksichtigt worden seien. Dobrindt antwortete, es habe eine breite Diskussion gegebene, eine genaue „Synopsis“ liege ihm dazu aber nicht vor.

Allerdings, so räumte der Minister ein, seien die Ausschlusskriterien, wann die klassische Infrastruktur nicht für die Verlegung von Glasfaserkabeln mitgenutzt werden solle, im Diskussionsprozess verschärft worden.

Schulen ans Breitbandnetz

Saskia Esken (SPD) erkundigte sich, inwieweit im Gesetz die Förderung des Breitbandanschlusses insbesondere für Schulen eine Rolle spiele. Dobrindt verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Dieses gebe Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, Förderanträge für ihre Ausbauprojekte stellen – so etwa für den Zugang von Schulen zum schnellen Internet.

„Ich habe den Kommunen und Landkreisen meine Bitte übermitteln, sich an diesem Programm zu beteiligen“, betonte der Minister. Die Resonanz sei bislang jedenfalls positiv. „Ich hoffe, dass die Schulen schnell einen Breitbandanschluss bekommen.“

Gebührenrahmen fehlt

Herbert Behrens (Die Linke) begrüßte grundsätzlich den „neuen Schub“ für den Breitbandausbau. Dass die Stadtwerke durch das geplante Gesetz künftig verpflichtet würden, ihre Infrastruktur für die Mitnutzung durch Telekommunikationsunternehmen zu öffnen, könne aber auch Probleme verursachen – etwa bei der Vergabe. „Der Poker um die Höhe des Preises kann auch zu Verzögerungen führen“, befürchtete Behrens. „Warum haben Sie nicht gleich einen Gebührenrahmen gesetzt?“

Dobrindt entgegnete, man habe bewusst keine Vorgaben gemacht. Ziel seien „faire Gebühren“. „Diese müssen aber die Vertragspartner ermitteln“. Für eventuelle Konflikte sei die Einrichtung einer Streitbeilegungsstelle vorgesehen.

Kosteneinsparpotenzial in Milliardenhöhe

Florian Oßner (CDU/CSU) bat um eine Konkretisierung der voraussichtlichen Kostenersparnis, die sich durch die Mitnutzung der Infrastruktur für die Datennetze ergeben könne. „Sie haben schon angeführt, dass sich 80 Prozent der Kosten im Bereich des Tiefbaus einsparen lassen – mit welchen konkreten Maßnahmen lassen sich die Kosten reduzieren?“, fragte der Abgeordnete.

Dobrindt gab daraufhin zu bedenken, dass das Kosteneinsparpotenzial generell von den anstehenden Tiefbauvorhaben abhängig sei. Einem Gutachten zufolge könne es aber durchaus ein zweistelliger Milliardenbetrag sein, der sich durch die Maßnahmen des geplanten Gesetzes einsparen lasse. (sas/27.01.2016)

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