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Wirtschaft

Rüstungsexporte nicht gesetzlich kontrollieren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, unter anderem die in den politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern gesetzlich zu verankern. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (18/4940, 18/7030) lehnte der Bundestag am Donnerstag, 18. Februar 2016, mit Stimmen der Koalition ab. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ziel des Antrages war es, die Grundsätze und weitere Richtlinien im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz festzuschreiben. Ein weiterer Grünen-Antrag (18/7546), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen, wurde in namentlicher Abstimmung mit 466 Nein-Stimmen abgelehnt. 116 Abgeordnete stimmten für den Antrag.

Grüne: Große Lücke der Verantwortungslosigkeit

Für die Grünen warb Agnieszka Brugger für eine Zustimmung zu den Vorlagen ihrer Fraktion. Es sei zynisch, dass die Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik als „restriktiv“ bezeichnet werde. Schließlich befände sich Deutschland seit Jahren unter den Top-Fünf-Rüstungsexporteuren der Welt. „Das ist kein Ranking, auf das man stolz sein könnte“, sagte Brugger. Es werde eben nicht nur in Nato- und EU-Länder exportiert, sondern auch in Länder wie Katar und Saudi-Arabien, deren Menschenrechtslage katastrophal sei und die im Jemen die Bevölkerung brutal bombardierten.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei Rüstungsexporten klaffe eine „große Lücke der Verantwortungslosigkeit“, monierte die Grünen-Abgeordnete. Die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) angekündigte Trendwende sei nicht gelungen. Dabei seien die Grundsätze, die einst unter Rot-Grün ausgearbeitet wurden, gut, es fehle aber an Verbindlichkeit und Durchsetzungskraft. Das müsse das Parlament ändern. Brugger forderte Gabriel auf, nicht nur über ein darüber hinausgehendes Rüstungsexportkontrollgesetz, das auch von den Grünen gewollt wird, nachzudenken, sondern auch zu liefern.

CDU/CSU: Zeit, aus der „Kuschelecke“ zu kommen

Klaus Peter-Willsch (CDU/CSU) betonte hingegen, dass keine neuen gesetzlichen Regelungen notwendig seien, da die rechtlichen Grundlagen für Exporte ausreichten. „Es ist bereits alles geregelt“, sagte der Christdemokrat. Es gehe bei Rüstungsexporten in Deutschland eben nicht wie auf einem „levantinischen Basar“ zu, sondern hinter jedem Rüstungsexport stehe eine Einzelfallentscheidung. Es gebe auch keinen Anspruch auf eine Genehmigung. Insbesondere der Export in Nicht-EU- und Nicht-Nato-Staaten werden restriktiv gehandhabt, hier müssten verschiedene Aspekte und Interessen abgewogen werden.

So sei etwa die Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland aufgrund der Ereignisse auf der Krim und in der Ostukraine untersagt worden. Gerade in Hinblick auf die Waffenlieferungen an kurdische Truppen im Nordirak für den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) mahnte er die „linke Hälfte“ im Parlament zu mehr Realismus an. Es sei Zeit, aus der „Kuschelecke“ zu kommen. Mit „Friedensmärschen, Handauflegen und Stuhlkreisen“ könne der IS nicht besiegt werden, mahnte Willsch.

Linke: Deutschland sollte gar keine Waffen exportieren

Jan van Aken (Die Linke) lobte die grundsätzliche Idee eines Rüstungsexportkontrollgesetzes, kritisierte aber den Grünen-Antrag. Die Überführung der politischen Grundsätze würde an der Exportpraxis nichts ändern, da sie „butterweich“ seien. Sie erlaubten etwa die Lieferung von Panzern nach Katar oder einer Waffenfabrik nach Saudi-Arabien. „Wenn Sie das zum Gesetz machen, dann zementieren Sie den Status quo“, sagte van Aken.

Ein Rüstungsexportkontrollgesetz müsse mindestens ein generelles Exportverbot für Kleinwaffen enthalten, auch in Nato-Staaten wie die USA. Kleinwaffenexporte seien nicht zu verantworten, es handle sich dabei um die „Massenvernichtungswaffen dieser Zeit“, sagte der Linke-Abgeordnete mit Verweis auf eine Aussage des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan. Im Übrigen sollte Deutschland – wie es beispielsweise Japan praktiziere – gar keine Waffen exportieren, meinte van Aken.

SPD gegen Klagerecht für Nichtregierungsorganisationen 

Matthias Ilgen (SPD) nahm van Akens grundsätzliche Exportablehnung zum Anlass, der Linken die Regierungsfähigkeit abzusprechen. Zudem warf er der Opposition vor, bei ihren Verweisen auf Exportzahlen nicht ausreichend zu differenzieren. So sei bei den Kleinwaffenexporten eine deutliche Reduktion in den vergangenen Jahren erreicht worden. Zudem werde zum 1. März auch eine Post-Shipment-Kontrolle eingeführt, die den rechtmäßigen Verbleib der Waffen sichern soll.

Ilgen zeigte sich – anders als Christdemokrat Willsch – offen für ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Es gelte aber, auf „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu achten. Er gehe davon aus, dass eine vom Wirtschaftsminister angekündigte Expertenkommission nun zügig eingesetzt werde, um ein solches Vorhaben zu prüfen. Ein von den Grünen ins Spiel gebrachtes Klagerecht für Nichtregierungsorganisationen und Verbände bei Rüstungsexporten lehnte Ilgen ab. „Davon halten wir nichts“, sagte der Sozialdemokrat mit Verweis auf Erfahrungen mit Verbandsklageansprüchen in anderen Bereichen. (scr/18.02.2016)

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