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Bildung

Meister-BAföG-Reform soll beschlossen werden

Ein Maler auf einer Leiter streicht Fensterrahmen mit weißer Farbe an einem Haus.

Die Fördermöglichkeiten des Meister-BAföG werden erweitert. (picture-alliance)

Grundsätzlich sind sich alle Fraktionen einig: Die Reform des Gesetzes zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG), die am Freitag, 26. Februar 2016, ab 9.10 Uhr im Deutschen Bundestag 60 Minuten lang abschließend debattiert wird, ist sinnvoll. Mit dem sogenannten „Meister-BAföG“, sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Allerdings kritisiert die Opposition aus Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass die Reform nicht weit genug geht.  

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Erweiterte Fördermöglichkeiten

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (18/7055) sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver werden. Daher sieht die Bundesregierung Leistungsverbesserungen vor und erweitert Fördermöglichkeiten. Der maximale Beitrag für die Lehrgangs- und Prüfungskosten wird von 10.226 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

Der Zuschuss für das Meisterstück wird von 1.534 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Wenn die Novelle am 1. August in Kraft tritt, wird dieses den Bund nach Schätzungen in 2016 rund 18,34 Millionen Euro kosten, im Jahr 2017 vermutlich 37,50 Millionen. Die Länder werden davon in 2016 rund 4,03 Millionen Euro tragen, 2017 etwa 8,25 Millionen Euro.

Förderzugang auch für Bachelor-Absolventen

Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte unterstützt werden. Jetzt sollen auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden.

Neu ist auch, dass zukünftig Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen - etwa für Studienabbrecher - nutzen wollen, bei einer Vorbereitungsmaßnahme mit dem AFBG gefördert werden können.

„Hemmschwellen abbauen“

Hemmschwellen, die durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung möglicherweise entstanden sind, sollen mit der Gesetzesreform abgebaut werden. Ziel ist, mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern.

Das AFBG versteht die Bundesregierung als ein „Aufstiegs-BAföG“ für diejenigen, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System erhöhen wollen. Das Förderinstrument gilt grundsätzlich für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht.

Familienkomponente verbessert

Nach einer Anhörung und Aussprachen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist die Familienkomponente noch einmal verbessert worden. Außerdem soll auch der sogenannte Erfolgsbonus nun von 25 auf 30 Prozent erhöht werden. Damit soll der Anreiz erhöht werden, nicht nur an der geförderten Vorbereitungsmaßnahme teilzunehmen, sondern auch erfolgreich die Aufstiegsprüfung zu meistern.

Außerdem soll der Zuschussanteil zum Basisunterhalt an der beruflichen Aufstiegsqualifizierung etwa zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher nicht wie bisher geplant auf 47 Prozent, sondern nun auf 50 Prozent erhöht werden. Damit soll die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt und unterstrichen werden. Die sei gerade vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung erforderlich, um bestmöglich die Potenziale bei Fortbildungsinteressierten für individuelle Aufstiege und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu realisieren.

Linke: Altersbeschränkung für BAföG-Bezug aufheben

Zudem liegt der Debatte der Antrag der Fraktion Die Linke
„Durchlässigkeit in der Bildung sichern, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen“ (18/7234) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bildungszeit PLUS – Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern“ (18/7239) zugrunde.

Die Linke will zur Schließung der Förderlücken unter anderem, dass das Instrument der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch für die vollzeitschulischen Berufsausbildung (zum Beispiel Gesundheits- und Erziehungsberufe) geöffnet werden kann. Durch eine Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen soll dafür gesorgt werden, dass über jeden gewählten Bildungsweg eine Förderung durch BAföG bis zum Abschluss eines Master-Studiums möglich ist. Zudem soll dafür die Altersbeschränkung für den Bezug des BAföG aufgehoben werden.

Grüne wollen Gesetz für lebenslanges Lernen

Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass die Bundesregierung mittelfristig ein Gesetz für lebenslanges Lernen im Sinne einer Bildungszeit PLUS vorlegt. Es soll als Förderinstrument allen Interessierten offenstehen und flexibel auf die individuelle Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation eingehen.

Nach Ansicht der Grünen ist bislang Bildung wie Weiterbildung vor allem von sozialer Herkunft und Status abhängig. In Zukunft müssten insbesondere jenen Menschen, die bisher weitgehend vom lebenslangen Lernen ausgeschlossen seien, Zugänge zur Weiterbildung ermöglicht werden.

Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/7676) und über einen Änderungsantrag der Linken (18/7695). (rol/24.02.2016)

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