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Verkehr

Voll vernetzter und automatisierter Verkehr

Der Bundestag will die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrsbereich nutzen. Deshalb stimmte er am Donnerstag, 25. Februar 2016, einem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur ,,intelligenten Mobilität„ (18/7362) auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/7635) zu. Die Koalition stimmte für, die Opposition gegen den Antrag.

,,Digitales Straßengesetz erarbeiten“

Im Einzelnen fordern Union und SPD die Bundesregierung in dem Antrag auf, eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorzulegen und ein ,,digitales Straßengesetz„ zu erarbeiten, das konkrete Handlungsschritte zum Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung und einer intelligenten Verkehrsinfrastruktur enthält. In internationalen Verhandlungen solle sie sich dafür einsetzen, dass das ,,automatisierte Fahren“ ermöglicht wird.

Unmittelbare Vorteile des voll vernetzten und automatisierten Verkehrs seien unter anderem Ressourcenschonung von Investitionsmitteln, Schutz von Umwelt und Klima und deutlich weniger Verkehrstote und Verletzte. Hinzu kämen positive Auswirkungen beim Lärmschutz und erhöhter Komfort.

CDU/CSU: Digitalisierung positiv für den gesamten Verkehr

Für Thomas Jarzombek (CDU/CSU) ist die Digitalisierung ,,positiv„ für den gesamten Verkehr, betonte er in der Debatte. So könnten zum Beispiel die Teilnehmer sich frühzeitig informieren, ob der Bus oder die Bahn pünktlich ankommen werde, ob an der Bahnstation noch ein Parkplatz frei sei und ob mit einem Stau zu rechnen sei. So könne jeder Verkehrsteilnehmer anhand von Echtzeitdaten entscheiden, wie er sein Fahrziel am besten erreichen könne.

Dies gelte auch für den Verkehr in den Städten. Seine Vision sei, dass in Zukunft die Autos ohne Gas zu geben oder zu bremsen durch die Stadt fahren können. ,,Dadurch werden Staus, Lärm und Emissionen verhindert“, sagte er. Er setzte sich dafür ein, dass es neben dem Testfeld auf der Autobahn 9 auch zusätzlich innerstädtische Modellregionen geben solle.

Linke weist auf Gefahren eines ,,gläsernen„ Autofahrers hin

,,Bei diesem Antrag stehen nicht die Bedürfnisse der Menschen, sondern die Interessen die Industrie im Mittelpunkt“, kritisierte  Herbert Behrens (Die Linke). Es gehe vor allem darum, die Menge der Autos zu verringern. ,,Stetes Wachstum in allen Bereichen„ sei die falsche Ideologie.

Er räumte ein, dass die Digitalisierung gerade bei der Verkehrsvermeidung großes Potenzial habe. Er wies aber auch auf die Gefahren eines ,,gläsernen“ Autofahrers hin. ,,Wir brauchen eine saubere, sichere und gesunde Mobilität„, forderte Behrens.

SPD: Datenschutz an erster Stelle

Andreas Rimkus (SPD) erläuterte, dass heute schon weltweit 50 Prozent alle Menschen in Städten leben würden. Dieser Anteil werde in Zukunft noch weiter zunehmen. Mit dieser Urbanisierung würden die Herausforderungen für den Verkehr immer größer. Diese könnten auch durch die Digitalisierung vermindert werden. So könnten zum Beispiel durch automatisierte Verkehrsleitsysteme die Kapazität in den vorhandenen Verkehrsnetzen erhöht werden. 

Mit dem Antrag würden die Weichen für automatisierte Fahren gestellt. Dabei stehe der Datenschutz immer an der ersten Stelle. Nötig seien eine gute Strategie, klare Spielregel und Rechtssicherheit, betonte Rimkus.

Grüne: Kein schlüssiges Konzept

,,Dies ist kein wirklich schlüssiges Konzept“, entgegnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen). Für ihn ist es wichtig, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Insgesamt sei die Herangehensweise zu bürokratisch, um die großen Chancen der Digitalisierung für den Verkehr zu nutzen.

Gastel verwies auf den Antrag seiner Fraktion (187652), der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ein Leitkonzept für die städtische Mobilität sowie eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorlegen.

Außerdem soll die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts Vorrechte für das Carsharing in Kommunen und die Ausweisung separater Carsharing-Parkplätze ermöglicht. Weiter sollen Carsharing-Fahrzeuge keine Parkgebühren bezahlen müssen. (mik/25.02.2016)

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