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Recht

Maas: Angemessene Vergütung für Kreative

Die Bundesregierung will die Rechte von Urhebern stärken. So sollen sie ihren Anspruch auf angemessene Vergütung künftig besser durchsetzen können. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sich das Bundeskabinett nun geeinigt. „In der Realität hat sich gezeigt, dass trotz bestehenden Rechtsanspruchs vielfach keine angemessene Vergütungen gezahlt werden“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 16. März 2016, die wichtigsten Eckpunkte der Reformvorhabens vorstellte.

Verhandlungsmacht von Urhebern stärken

Schriftsteller, Übersetzer, Drehbuchautoren, Journalisten, Musiker und andere Urheber hätten es in der Praxis nicht einfach, ihre Interessen durchzusetzen, so Maas. So ließen sich Kreative teilweise auf Vertragsbedingungen wie ein sogenanntes „Total Buy-Out“ ein, mit dem sie gegen eine Einmalzahlung alle Rechte an ihren Leistungen aus der Hand geben.

Der Grund dafür sei, dass Urhebern meist die Markt- und Verhandlungsmacht fehle, um den gesetzlich verankerten Anspruch auf angemessene Vergütung tatsächlich durchzusetzen. „Versuchen sie es, müssen sie fürchten, in der Branche nicht mehr beschäftigt zu werden.“ Für diesen Boykott gebe es in der  Branche ein Wort: „Blacklisting“, erklärte der Minister. Ziel des von ihm vorgelegten Entwurfs sei es, die Rechtsposition der Urheber zu stärken.

„Rückrufrecht“ nach zehn Jahren

Eine zentrale Neuregelung sieht vor, dass der Urheber, der dem Verwerter ein Exklusivrecht gegen Pauschalvergütung eingeräumt hat, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderweitig vermarkten darf. Zudem sollen Kreative künftig das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, in welchem Umfang ihre Leistungen genutzt wurden und welche Erträge und Vorteile aus ihren Leistungen gezogen wurden.

„Das ist außerordentlich wichtig, um den Rechtsanspruch durchzusetzen“, betonte Maas. Zugleich wies er aber darauf hin, dass der Auskunftsanspruch des Urhebers dann nicht gelte, wenn daraus ein „unzumutbaren Aufwand“ für den Verwerter, also für Verlage oder Unternehmen in der Kulturwirtschaft, erwachse.

Möglichkeit der Verbandsklage für Urheber

Darüber hinaus sehe die geplante Reform die Möglichkeit einer Verbandsklage vor, so der SPD-Minister. Urheberverbände können Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn diese sich nicht an ausgehandelte Absprachen wie etwa Honorare halten.

Von dem Instrument der Verbandsklage verspreche er sich vor allem eine „präventive Wirkung“, sagte Maas, bevor er die Fragen der Abgeordneten beantwortete.

Künast: Wem bringt das was?

So wollte zunächst Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wissen, weshalb in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ein „Rückrufrecht“ nach fünf Jahren nicht mehr enthalten sei. Dieses sollte es Urhebern erlauben, ihr Werk bereits fünf Jahre nach Vertragsabschluss dem ursprünglichen Vertragspartner zu entziehen und zu einem anderen Verwerter zu wechseln. „Warum haben Sie den Zeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt? Wem bringt das was?“, wollte die Abgeordnete wissen.

Maas antwortete, dass vor allem kleine und mittlere Verlage Sorge hätten, durch ein fünfjähriges Rückrufrecht geschwächt zu werden. „Sie investieren anfangs viel in junge, noch unbekannte Autoren und befürchten, dass eine kurze Frist zu ihren Lasten gehen könnte, weil größere Verlage oder Amazon schneller die Chance bekommen, die Rechte vom Urheber zu kaufen.“

Wawzyniak: Wenig urheberfreundlich

Halina Wawzyniak (Die Linke), kritisierte den Gesetzentwurf als „wenig urheberfreundlich“ verglichen mit dem ursprünglich veröffentlichten Referentenentwurf. An vielen Stellen seien Regelungen nachträglich gestrichen oder geändert worden. „Wer oder was war ausschlaggebend für diese Änderungen?“, wollte die netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion wissen. Im Einzelnen könne er diese Frage jetzt nicht beantworten, gab der Minister zurück.

Maas verwies aber auf die Stellungnahmen und Anhörungen der verschiedenen Interessengruppen. Dass es zu Änderungen gekommen sei, sei nur normal: „Es handelt sich hier um einen Interessenausgleich.“ Beide Seiten dabei komplett zufriedenzustellen, sei „illusionär“.

Gemeinsame Vergütungsregeln erwünscht

Christian Flisek (SPD), Mitglied im Rechtsausschuss, erkundigte sich, welchen Einfluss die geplante Urheberrechtsreform auf die in den unterschiedlichen Branchen in der Kulturwirtschaft üblichen Vergütungsregelungen haben werde. „Der Entwurf wird sehr unterschiedliche Branchen betreffen – wird er Ihrer Meinung nach auch zu mehr gemeinsamen Vergütungsregeln führen?“

Genau das wolle die Bundesregierung bewirken, bestätigte Maas. „Gemeinsame Regelungen halten wir für sehr sinnvoll.“ Bislang sei es so, dass innerhalb der verschiedenen Branchen Urhebervertreter und Verwerter eigene Verträge aushandelten, so der Minister. Mit dem geplanten Gesetz werde der „Druck“, zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu kommen, erhöht.

Künast: Verwerter können Auskunftsanspruch leicht umgehen

Diesen Druck spüre sie nicht, wandte Renate Künast ein. Die Abgeordnete hakte nach, weshalb der Auskunftsanspruch für Urheber im Gesetzentwurf eingeschränkt worden sei, wenn dieser zu einem „unzumutbaren Aufwand“ für Verlage und Unternehmen führe. Diese „unbestimmte“ Formulierung öffne „Tür und Tor “, dass Verwerter ihrer Auskunftspflicht nicht nachkämen. Zudem könnte sie zu mehr Gerichtsverfahren führen.

Maas entgegnete, es gebe Beispiele, in denen der Aufwand für den Verwerter in keinem Verhältnis zum Nutzen des Urheber stünden. Und Gerichtsverfahren seien auch bei einer Formulierung möglich, wie sie die Grünen vorziehen würden. (sas/16.03.2016)

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