Bundestag ändert das Luftverkehrsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. April 2016, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/8102) in geänderter Fassung zugestimmt. Dafür votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Konsequenz aus Germanwings-Absturz
Damit wird unter anderem klargestellt, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem erhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden muss. Außerdem wird die bestehende Systematik des nationalen Luftverkehrsrechts an das EU-Recht angepasst und sichergestellt, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel an Krankenhäusern) fortbestehen können.
Bei den parlamentarischen Beratungen wurden auf Antrag der Koalition als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr eingefügt. So werden die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter wird zukünftig beim Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen geführt.
Minister will Sicherheitsregeln weiter entwickeln
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte in der Debatte, dass damit die bisherigen Sicherheitsregeln der Luftverkehrsunternehmen weiterentwickelt würden. Zentraler Punkt sei, dass die Luftverkehrsunternehmen jetzt die stichprobenartigen Tests, wie sie auch aus dem Straßenverkehr bekannt seien, durchführen müssten. Das Luftfahrt-Bundesamt bekomme ebenfalls das Recht, unangemeldet Flugzeuge zu betreten und die Dienstfähigkeit der Piloten zu überprüfen.
Dies werde zu einer weiteren Stärkung der Verkehrssicherheit führen, sagte der Minister. Dazu diene auch der Aufbau einer flugmedizinischen Datenbank, in der nicht mehr anonymisierte, sondern personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Damit könnten die Gutachter auch nachvollziehen, ob ein ,,Ärztehopping„ stattgefunden habe. ,,Dies alles dient dazu, die Sicherheit im Luftverkehr zu stärken und das Vertrauen aufrechtzuerhalten“, betonte Dobrindt.
Linke kritisiert hohe Belastung für Piloten
Herbert Behrens (Die Linke) wies darauf hin, dass der Wettbewerbsdruck in der Luftfahrt ,,enorm„ zugenommen habe. So würden manche Piloten nur noch bezahlt, wenn sie tatsächlich fliegen würden. Dies könne dazu führen, dass die Flugzeugführer zum Dienst erscheinen würden, obwohl es ihnen nicht gut gehe.
Zwar sei eine lückenlose Bewachung gut, aber den Beschäftigten müsse auch erleichtert werden, sich bei Krankheit zu offenbaren. Dieser Ansatz fehle vollständig im Gesetzentwurf.
SPD: Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung
Arno Klare (SPD) betonte die große ökonomische Bedeutung des Luftverkehrs. Trotzdem hätten die Unternehmen ein Akzeptanzproblem. So habe eine Untersuchung im Flughafen Frankfurt ergeben, dass die Anwohner sich vermehrt von Fluglärm belästigt fühlen, obwohl objektiv die Flugbewegungen abgenommen hatten, die Flüge leiser geworden sind und ein Nachtflugverbot eingeführt wurde.
Diese Akzeptanzprobleme könnten langfristig dem Standort Deutschland schaden, da zum Beispiel Umsteigemöglichkeiten, die es noch auf dem Münchner Flughafen gebe, unschwer nach Istanbul verlagert werden könnten.
Grüne: Regierung muss Lärmbelästigung reduzieren
,,Es gibt unglaubliche Lärmbelästigungen für Menschen, die an den Großflughäfen leben“, betonte Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Regierung müsse alles tun, um diese Belästigungen zu reduzieren. In dem vorliegenden Gesetzentwurf werde dazu praktisch nichts getan.
So könnte die Umweltverträglichkeitsprüfung nur für neue Flughäfen oder neue Landebahnen gelten. Zurzeit sei aber nicht bekannt, dass diese irgendwo in Deutschland geplant würden. Deshalb müsste die Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Änderungen der Flugrouten angewendet werden.
CDU/CSU: Es geht nicht um den Lärmschutz
Dem entgegnete Peter Wichtel (CDU/CSU), dass es bei diesem Gesetz nicht um den Lärmschutz gehe. Vielmehr habe es ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland gegeben. Deshalb sei es notwendig gewesen, das nationale Luftverkehrsrecht an das EU-Recht anzupassen.
Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag (18/8107) sowie einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (18/8108) ab. Dies galt auch auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/5247) für einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ,,Fluglärm wirksam reduzieren„ (18/4331). (mik/14.04.2016)