Lammert stellt Vorschläge für Wahlrechtsreform vor
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat den Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 13. April 2016, vereinbarungsgemäß einen Vorschlag für die Fortschreibung und Ergänzung des Wahlrechts vorgelegt, der zum Ziel hat, das Risiko einer starken Erhöhung der Anzahl der Bundestagsmandate zu verringern. In Modellrechnungen zur Bundestagswahl 2017 werden gegenüber der 1996 festgelegten Sollgröße von 598 Mandaten mehr als 700 Parlamentssitze für möglich gehalten.
Notwendigkeit einer Ergänzung des Wahlrechts
Bereits in der konstituierenden Sitzung des 18. Deutschen Bundestages hatte der Bundestagspräsident die Notwendigkeit einer Ergänzung des Wahlrechts angesprochen. Unter Beifall aus allen Fraktionen erklärte Lammert am 22. Oktober 2013 in seiner Antrittsrede als wiedergewählter Parlamentspräsident zu den Risiken einer erheblichen Ausweitung der Anzahl der Mandate: „Da es immer besser ist, sich mit solchen Entwicklungen dann auseinanderzusetzen, wenn die Probleme noch nicht eingetreten sind, spricht manches dafür, dass wir nicht erst nach der nächsten Wahl, sondern rechtzeitig vor der nächsten Wahl noch einmal einen gemeinsamen Blick auf diese Regelungen werfen.“
Den Vorschlag des Bundestagspräsidenten finden Sie unter „Weitere Informationen“.