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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 28. und 29. April

Abgeordneten sitzen im Plenarsaal und heben die Hände zur Abstimmung

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April, und Freitag, 29. April 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Petitionen zu Hartz-IV-Sanktionen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. April eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur „Sammelübersicht 289 zu Petitionen“ (18/8092) angenommen. Damit sprach sich der Bundestag für den Abschluss von 103 Petitionsverfahren aus und gegen die Weiterleitung an die Bundesregierung. Die Opposition hatte für eine Überweisung „zur Berücksichtigung“ plädiert – und dafür für das höchste Votum, das dem Petitionsausschuss zur Verfügung steht. Die sogenannte Leitpetition zu dem Thema, die zuerst eingegangen ist und der die 102 themengleichen Petitionen „angehangen“ sind, stammt von Inge Hannemann aus Hamburg und wurde im März 2014 durch den Petitionsausschuss öffentlich behandelt, da die Eingabe das dafür nötige Quorum an Unterschriften und Mitzeichnungen erreicht hatte. Die Petentin spricht sich für die Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) aus. Sanktionen hätten keinen positiven Effekt. Die Bundesregierung lehnt einen völligen Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II ab, weil es dann keine Möglichkeit mehr gäbe, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, auch zur Mitwirkung verpflichtet sind. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linken (18/8236) ab, die Leitpetition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben.

Energieforschungsprogramm der Bundesregierung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5211) abgelehnt, keine öffentlichen Forschungsgelder für den Wiedereinstieg in atomare Technologien bereitzustellen und das sechste Energieforschungsprogramm der Bundesregierung vollständig in Richtung Energiewende weiterzuentwickeln. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8262). Die Grünen hatten verlangt, dass für die Erforschung von Kernfusion, Transmutation und Reaktoren der vierten Generation keine weiteren öffentlichen Gelder mehr investiert werden sollten. Stattdessen sollte sich die Energieforschung auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung konzentrieren.

Oppositionsanträge zum Atomausstieg abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. April einen Antrag der Linken (18/7875) abgelehnt, Risiko-Reaktoren abzuschalten und den Atomausstieg in Europa zu beschleunigen. Auch sollte die Transparenz und die Katastrophenvorsorge in Deutschland und Europa verbessert werden, so Die Linke. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis wurde ein Antrag der Grünen (18/7656) abgelehnt, den Atomausstieg 30 Jahre nach Tschernobyl und fünf Jahre nach Fukushima konsequent durchzusetzen. Die Grünen wollten unter anderem eine Neuausrichtung des Vertrags über die Europäische Atomunion (Euratom). Mit den Nachbarländern sollte über die Stilllegung störanfälliger, grenznaher Kernkraftwerke verhandelt werden. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit einem weiteren Antrag (18/7668), das grenznahe französische Atomkraftwerk Cattenom sofort abzuschalten. Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, darüber mit Frankreich zu verhandeln.

Statistikgesetze geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (18/7561) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/8258) angenommen. Damit sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Verwaltungsdaten verbessert werden. Die Neuregelung umfasst Verfahrensschritte zur „Feststellung der Eignung der Verwaltungsdaten für statistische Zwecke“. Um das Recht an EU-Vorgaben anzupassen, wurden bestehende Regelungen terminologisch und materiell-rechtlich verändert. Um die notwendige Flexibilität zur Erfüllung künftiger Aufgaben zu schaffen, wurde eine zustimmungspflichtige Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung eingeführt. Die Voraussetzungen für die Anordnung freiwilliger statistischer Erhebungen wurden weniger restriktiv gefasst. Der Innenausschuss hat die zulässige Speicherdauer für Kennnummern verlängert und geregelt, dass die Frist mit dem Abschluss der Erhebung beginnt. Die Speicherung der Kennnummer soll ein hohes Analysepotenzial der Daten durch Zusammenführungen mit anderen Daten erschließen.

Haftungshöchstbeträge in der Binnenschifffahrt erhöht: Einstimmig hat der Bundestag am 28. April die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) (18/7822) und zur zweiten Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (18/7821) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/8265) angenommen. Das Straßburger Übereinkommen von 1988 ist nur für vier Staaten in Kraft und beschränkt sich im Wesentlichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel. Um das einheitliche Haftungsbeschränkungsregime des Straßburger Übereinkommens für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver zu machen, wurde am 27. September 2012 die CLNI geschaffen, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wurde. Im Vergleich zur CLNI 1988 sieht die CLNI 2012 deutlich erhöhte allgemeine Haftungshöchstbeträge und einen deutlich erhöhten Haftungshöchstbetrag wegen Passagierschäden vor. Außerdem führt sie erstmals gesonderte Haftungshöchstbeträge für Ansprüche wegen Schäden aus der Beförderung gefährlicher Güter ein. Die neuen Haftungshöchstbeträge erforderten entsprechende Anpassungen in den die Haftungshöchstbeträge regelnden Vorschriften des Binnenschifffahrtsgesetzes. Die Haftungsbeschränkung kann per Einrede geltend gemacht werden oder durch Errichtung eines Haftungsfonds. Die CLNI 2012 regelt, dass mit der Errichtung des Haftungsfonds alle Gläubiger, die Ansprüche gegen den Fonds geltend machen können, keine Rechte mehr gegen das sonstige Vermögen des Schiffseigentümers, Bergers oder Retters geltend machen können. Dies stellt eine wesentliche Neuerung gegenüber der CLNI 1988 dar, nach der die Errichtung des Haftungsfonds diese Wirkung nur gegenüber solchen Gläubigern entfaltet, die einen Anspruch gegen den Haftungsfonds tatsächlich geltend machen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (18/7244) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/8267) angenommen. Damit werden im Strafrecht Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert. Ziel ist es, dass sich die Anordnungen stärker auf „gravierende Fälle“ beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre ist nur noch zulässig, wenn andernfalls Taten mit einer „schweren seelischen oder körperlichen Schädigung“ der Opfer drohen. Die „Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden“ reicht nicht mehr aus. Ausgebaut werden die „prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringung“. Häufiger als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter werden erhöht, und es soll nicht zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden dürfen. Präziser gefasst wurde zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalitionen gegen das Votum der Opposition ein Entschließungsantrag der Grünen (18/8270 neu). Die Fraktion wollte unter anderem, dass die Vollstreckung der Unterbringung immer dann zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn der Zweck der Maßregel auch dadurch erreicht werden kann.

Abkommen über Soziale Sicherheit mit Albanien: Einstimmig hat der Bundestag am 28. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 23. September 2015 mit Albanien über Soziale Sicherheit (18/7793) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8119) angenommen. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz bei den jeweiligen Rentenversicherungssystemen vor allem für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen legt fest, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Um sicherzustellen, dass nur vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaats integriert bleiben können, enthält das Abkommen Lösungen, die auf diesen Personenkreis zugeschnitten sind. Eine doppelte Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird vermieden.

8. Mai wird kein Gedenktag: Die Linke hat die Bundesregierung erfolglos aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem 8. Mai als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (18/8111) scheiterte am 28. April im Plenum des Bundestages. Die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Die Linke wollte, dass die Bundesregierung dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Thüringens folgt und den Tag der „Befreiung der deutschen Bevölkerung von der Nazi-Diktatur“ zum Gedenktag erklärt.

Abkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. April einen gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken (18/5096), Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen, abgelehnt. Er folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/6512). Die Oppositionsfraktionen schreiben, die Bundesregierung wolle das Abkommen zwischen den westafrikanischen Staaten, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (Ecowas) und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Uemoa) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits dem Bundestag nicht zur Ratifizierung vorlegen, da es fast ausschließlich in die Zuständigkeit der EU falle und als Handelsvertrag nicht als politischer Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes anzusehen sei, sondern als ein „Abkommen von eher technischer Natur“. Die Opposition ist hingegen der Ansicht, es handele sich um ein „gemischtes Abkommen“, wobei die Bundesrepublik eigenständiger völkerrechtlicher Vertragspartner des gesamten Vertragswerks werde und das Abkommen daher dem Bundestag zur Ratifizierung vorgelegt werden müsse.

Innovationstransfer in die Gesundheitsversorgung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. April einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/7044) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/8233) angenommen, den Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung zu beschleunigen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin einen integrierten Politikansatz in der Gesundheitsforschung, -wirtschaft und -versorgung zu verfolgen. Unter anderem soll sie Rahmenbedingungen für eine Beteiligung von Interessengemeinschaften, Patientenverbänden sowie Kostenträgern im Innovationsprozess schaffen und die Innovationsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen weiter verbessern. Bei der Zulassung der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung durch das Bundesamt für Strahlenschutz soll für Fälle der sogenannten Begleitdiagnostik statt des Genehmigungsverfahrens ein Anzeigeverfahren mit verbindlichen Fristen eingeführt werden. Auch soll die Versorgungsforschung durch einen schnelleren Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen gestärkt werden, um die Alltagsversorgung von Patienten zu verbessern. Dazu gehörten vor allem die Pflegewissenschaft, aber auch die Biometrie, die Epidemiologie sowie die Bio- und Medizininformatik.

Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 28. April einen Antrag der Linksfraktion (18/6364) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/8222) abgelehnt, doppelte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge zu vermeiden. Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorsorgebezügen solle nur einmal anfallen, so die Fraktion. Millionen Versicherte müssten doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherungen zahlen.

Vergütungen für Urheber: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (18/7223, 18/7453) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/8268) angenommen. Damit wird ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz eingeführt, das das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst. Um europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, ist nun Vieles im Gesetz geregelt, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt war, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern. Eines der Ziele des Gesetzes ist es, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Die Reform soll ferner Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter gestalten, die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschafen effizienter machen und den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern sichern. Auch sollen die Verwertungsgesellschaften den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/8269) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung unter anderem ermöglichen sollte, dass Verwertungsgesellschaften sich in unterschiedlichen Rechtsformen organisieren können. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Beteiligung der Verleger vor allem an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt. Gegebenenfalls soll die Regierung dazu Vorschläge vorlegen. Zugleich solle die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können.

Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 28. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (18/8043) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/8260) angenommen. Damit werden elektronische Bücher ausdrücklich in die Aufzählung der Produkte, die unter die Buchpreisbindung fallen, aufgenommen. Die Verlage und Händler werden verpflichtet, die elektronischen Bücher zu einem für den Endabnehmer festgesetzten Preis zu verkaufen. Diese Preisbindung wird auch für den grenzüberschreitenden Verkauf von elektronischen Büchern an Endabnehmer in Deutschland sichergestellt. Zweck der Änderung ist es, den mit der Preisbindung beabsichtigten Schutz des Kulturgutes Buch sowie ein breites und zugängliches Buchangebot zu gewährleisten.

Arbeit für Menschen mit Behinderungen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. April einen Antrag der Linken (18/5227) abgelehnt, der „gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ zum Gegenstand hat. Die Linke hatte ein umfassendes „Gesetzesscreening“ zugunsten von Regelungen gefordert, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben auch durch eigene Existenzsichernde Berufstätigkeit ermöglichen. Auch sollte ein beschäftigungspolitischer Rahmenplan für Menschen mit Behinderungen aufgelegt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8118).

Kein Verbot von Fracking: Mit 440 Nein-Stimmen bei 120 Ja-Stimmen und 29 Enthaltungen hat der Bundestag am 28. April ohne Aussprache einen Antrag der Linken (18/4810) abgelehnt, das sogenannte „Fracking“ in Deutschland zu verbieten. Er folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/8113). Die Linke hatte argumentiert, die Methode der Förderung von Schiefergas oder Schieferöl („Fracking“) sei mit zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Eine Gefährdung der „oberflächennahen Wasservorkommen“ könne nicht ausgeschlossen werden. Mit 423 Nein-Stimmen bei 125 Ja-Stimmen und 43 Enthaltungen scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Untersagung der Fracking-Technik (18/7551). Dazu hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8125). Der Gesetzentwurf sah ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vor. Fracking werde als das „Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck“ definiert. Die Grünen wollten sowohl „konventionelles“ als auch „unkonventionelles“ Fracking zur Förderung von fossilen Rohstoffen untersagen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 28. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 304 bis 308 übernommen (18/8093, 18/8094, 18/8095, 18/8096, 18/8097).

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 28. April die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit der „Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht“ (18/8251) angenommen. Damit sieht der Bundestag von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Dabei geht es um 15 Verfassungsbeschwerden (davon sieben gegen das Tarifeinheitsgesetz), vier Organstreitverfahren und drei Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse.

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert: Einvernehmlich hat der Bundestag am 28. April ohne Aussprache der vierten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/7752) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/8230) zugestimmt. Damit wird eine die Änderung des Anhangs II der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt. Der Katalog der bestehenden Beschränkungen wird um die vier Stoffe DEHP, BBP, DBP und DIBP auf insgesamt zehn Stoffe erweitert. Die vier Stoffe zählen zu den Phthalaten (Weichmacher) und sind als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft, Sie können bei Verwendung in Elektro- und Elektronikgeräten negative Auswirkungen auf das Recycling haben und sich im Rahmen der Abfallbewirtschaftung negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.

Stahlindustrie soll gestärkt werden: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. April aufgefordert, sich für eine effektive Außenhandelspolitik einzusetzen, zu der eine „konsequente und transparente Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente und deren beschleunigte Anwendung“ gehöre. Das Parlament nahm gegen das Votum der Opposition einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/8238) an, die Stahlindustrie in Deutschland und Europa zu stärken. Die Stahlindustrie stehe vor großen Herausforderungen, weil vor allem aufgrund von Überkapazitäten in China ein Überangebot an Stahlprodukten bestehe, die zu Niedrigstpreisen angeboten würden. Die Regierung soll bei den Novellen des Strommarkt- und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dem Ziel bezahlbarer Energiepreise besondere Aufmerksamkeit schenken, weil dies grundlegende Voraussetzung für Zukunftsinvestitionen im Stahlsektor am Standort Deutschland sei. Der Bundestag rief die Bundesregierung ferner dazu auf, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Verleihung des Status einer Marktwirtschaft an die Volksrepublik China intensiv geprüft wird und dabei vor allem die Auswirkungen auf die Stahlindustrie, andere Metallindustrien sowie weitere Produkthersteller berücksichtigt werden. Von der EU-Kommission fordert der Bundestag eine Klärung, ob die EU völkerrechtlich gebunden ist, ab dem 11. Dezember 2016 der Volksrepublik China den Status einer Marktwirtschaft in Antidumpingverfahren zu gewähren und damit grundsätzlich inländische chinesische Preise in Antidumping-Untersuchungen zugrunde zu legen. Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden Anträge der Linken (18/8237), Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie zu sichern, sowie der Grünen (18/8240), die europäische Stahlindustrie nachhaltig zu stärken. Die Linke hatte die Regierung aufgefordert zu prüfen, ob die Preise der von China eingeführten Stahlprodukte durch staatliche Maßnahmen gesenkt worden sind. Außerdem sollte die Regierung für einen fairen Wettbewerb auch durch Schutzzölle sorgen. Die Grünen wollten, dass die EU-Kommission dabei unterstützt wird, die handelspolitischen Schutzinstrumente zu stärken und weiterzuentwickeln. Während Die Linke sich beim Antrag der Grünen enthielt, enthielten sich die Grünen beim Antrag der Linken. (vom/28.04.2016)