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Arbeit

Hartz-IV-Petition geht nicht an die Regierung

Die Eingabe der Petentin Inge Hannemann mit der Forderung nach Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nicht an die Bundesregierung überwiesen. Im Anschluss an die Debatte am Freitag, 29. April 2016, stimmte der Bundestag mehrheitlich gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (18/8236), in dem gefordert wurde, die Petition entgegen der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (18/8092) der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Petition mit mehr als 91.000 Mitzeichnungen

Während der Debatte kritisierten Redner der Unionsfraktion die Linksfraktion für den Umgang mit der Petition. Es gehe nicht um Hilfe für die Petentin, sondern darum, die schon mehrfach beratene und immer mehrheitlich abgelehnte Abschaffung der ALG-II-Sanktionen erneut auf großer Bühne fordern zu können, sagte Paul Lehrieder (CDU/CSU).

Markus Paschke (SPD) zeigte sich offen für Veränderungen bei der Sanktionspraxis, lehnte eine völlige Abschaffung der Sanktionen, wie in der Petition gefordert, aber ab. Die Abschaffung der Sanktionen sei längst überfällig, befand hingegen Katja Kipping (Die Linke) und kündigte an, ihre Fraktion werde bei dem Thema „keine Ruhe geben“. Aus Sicht von Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) hat es die Petition nicht zuletzt angesichts der vielen Unterstützer – die Petition hat mehr als 91.000 Mitzeichnungen – verdient, „dass sich die Bundesregierung damit beschäftigt“.

SPD: Schwerpunkt muss auf dem Fördern liegen

Markus Paschke kritisierte zu Beginn der Debatte, die Petition ziele auf ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Mit Geld allein werde aber das Problem der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus und am Arbeitsleben teilhaben wollen, nicht gelöst, urteilte der SPD-Abgeordnete.

Paschke forderte, im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Balance zwischen Fordern und Fördern zu schaffen. „Der Schwerpunkt muss dabei auf dem Fördern liegen“, sagte er. Wer sich jedoch mutwillig verweigere, der solle auch sanktioniert werden. Nicht betroffen dürften davon allerdings Kosten für Wohnung und Heizung sein. Schädlich nannte Paschke die verschärften Sanktionen für Unter-25-Jährige. „Sie führen zu Resignation statt zu Kooperation“, sagte er.

Linke: Sanktionen wirken kontraproduktiv

Sämtliche Sanktionen bei ALG-II-Empfängern wirkten kontraproduktiv, weil sie zu Resignation führten, befand Katja Kipping. Diese Erfahrung habe die Petentin gemacht, die selber Mitarbeiterin eines Jobcenters war. Ihre Fraktion, so die Vorsitzende der Partei Die Linke, kämpfe schon lange „aus gutem Grund“ gegen die Hartz-IV-Sanktionen. Diese führten dazu, dass Bewerber aus Angst vor Sanktionen familienunfreundliche Arbeitszeiten und Niedriglöhne akzeptieren würden. „Das Sanktionssystem ist also auch ein Angriff auf die Arbeitsstandards“, sagte sie.

Zudem beschränke es die Grundrechte. Kipping kritisierte die Koalitionsfraktionen für deren Weigerung im Petitionsausschuss, die Eingabe an die Bundesregierung zu überweisen. Dies zeige, SPD und Union verstünden sich weniger als Vertreter der Interessen der Bevölkerung als vielmehr als „Vollstrecker der Wünsche der Bundesregierung“.

CDU/CSU: Fordern und Fördern nicht infrage stellen

Paul Lehrieder verwies darauf, dass die Frage der Abschaffung von Sanktionen sowohl im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales als auch im Petitionsausschuss intensiv beraten worden sei. Beide Gremien hätten dazu öffentliche Sitzungen durchgeführt. Schlussendlich sei man immer mehrheitlich zu der Feststellung gelangt: „Das System des Forderns und Förderns darf nicht infrage gestellt werden.“

Der Unionsabgeordnete betonte zugleich: „Es wird niemand in seinem Existenzminimum beschnitten, es muss niemand verhungern.“ Das Thema tauge schlichtweg nicht zur Skandalisierung, so Lehrieder. Seine Fraktionskollegin Christel Voßbeck-Kayser ergänzte, das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, die Sanktionen verstießen „weder gegen das Recht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit“.

Grüne: Mehr Angebote für Langzeitarbeitslose schaffen

Beate Müller-Gemmeke verwies hingegen auf die negativen Folgen, die mit den Sanktionen verbunden seien. „Sie führen oft zum Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben und sind nicht förderlich für die Integration in den Arbeitsmarkt“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Statt an Sanktionen festzuhalten müssten viel mehr Angebote gerade für Langzeitarbeitslose geschaffen werden, forderte sie.

Den Koalitionsfraktionen warf sie vor, im Koalitionsvertrag zwar Änderungsbedarf bei der Sanktionspraxis ausgemacht zu haben, aber nichts zu tun. „Schaffen Sie die verschärften Sanktionen für Unter-25-Jährige ab“, verlangte sie. Diese seien bei den Expertenanhörungen geschlossen als nicht zielführend abgelehnt worden. (hau/29.04.2016)

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