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Inneres

Integration von Flüchtlingen erleichtern

Schilder mit Aufschrift Integration und Flüchtling

Die Koalitionsfraktionen wollen die Integration der Flüchtlinge fördern. (pa/chromorange)

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die schwarz-rote Regierungskoalition die Integration von Flüchtlingen in Deutschland erleichtern. Ziel sei es, „die unterschiedlichen Voraussetzungen und Perspektiven der Schutzsuchenden zu berücksichtigen und dafür passende Maßnahmen und Leistungen anzubieten sowie im Gegenzug Integrationsbemühungen zu unterstützen und einzufordern“, heißt es in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/8615), über den der Bundestag am Freitag, 3. Juni 2016, ab 9 Uhr in einer einstündigen Debatte erstmals berät.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens“

Danach sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“ – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel ist laut Vorlage neben einer „niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“ eine „sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens“.

Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Für Ausbildungsbetriebe und Geduldete soll im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. So erhalten Betroffene den Gesetzentwurf zufolge eine Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung und nach erfolgreichen Abschluss gegebenenfalls für weitere sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche. Die bisherige Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung möchte die Regierungskoalition aufheben.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis

Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen sie nach fünf Jahren unter anderem „hinreichende Sprachkenntnisse“ vorweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern. Bei einer „weit überwiegenden Lebensunterhaltssicherung“ und dem „Beherrschen der deutschen Sprache“ soll die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden.

Zudem will die Regierungskoalition eine „Verpflichtung mit leistungsrechtlichen Konsequenzen zur Wahrnehmung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ einführen. Auch sollen anerkannte Flüchtlinge auch dann zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Mit der Einführung einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge sollen die Bundesländer die Verteilung der Schutzberechtigten besser steuern können. Davon nicht betroffen sein sollen Flüchtlinge, „ die insbesondere einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und damit bereits einen wichtigen Beitrag zu ihrer Integration erbringen“. (sto/01.06.2016)

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