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Inneres

Informationsaustausch im Kampf gegen Terrorismus

Bundespolizist kontrolliert Autos an Autobahn

Die Koalition will den Kampf gegen den Terrorismus intensivieren. (© dpa)

Über den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8702) debattiert der Bundestag erstmals am Donnerstag, 9. Juni 2016, ab 9 Uhr in einer 85-minütigen Aussprache. Die Vorlage enthält unter anderem spezielle Rechtsgrundlagen für gemeinsame Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedstaaten“.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr 

Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Dadurch soll die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium „besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der Schleuserorganisationen“ erhalten.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Kunden, die Prepaid-Karten nutzen – zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind – anhand „geeigneter Identitätsdokumente“ wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge unter anderem „Strafrechtslücken bei der Kontrolle haftentlassener Terrorunterstützer sowie bei der Strafbarkeit einer Unterstützung verbotener Vereinigungen“ geschlossen werden. (sto/06.06.2016)

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