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Energie

Technische Vorgaben für intelligente Messsysteme

Ein Mann sitzt vor Bildschirmen, die das Schema von Stromnetzen abbilden

Leitwarte des Netzbetreibers 50 Hertz in Neuenhagen in Brandenburg (dpa)

Die Energiewende hat viele Baustellen. Es geht nicht nur um den Bau von Stromerzeugungsanlagen wie Windräder und den Transport des erneuerbaren Stroms. Auch in den Haushalten und bei Stromverbrauchern müssen Veränderungen vorgenommen werden, um dem Ziel einer kohlendioxidfreien Stromproduktion näherzukommen. Dazu gehört die „Digitalisierung der Energiewende“, über die der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 23. Juni 2016, ab etwa 29.50 Uhr 45 Minuten lang beraten und über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7555) abschließend entscheiden wird.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

“Smart Meter”

Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme („Smart Meter“). Als intelligente Messsysteme gelten nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein „Gütesiegel“ erhalten haben.

Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf „die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten“ gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden.

Sichere Verbindung in Kommunikationsnetze

Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten.

Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Der Bundestag stimmt neben der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8919) auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/8924) ab. Darin wird unter anderem gefordert wird, die Freiheit des Anschlussnutzers zur Wahl eines Energielieferanten sowie eines Tarifs zur Energiebelieferung nicht einzuschränken. (hle/23.06.2016)

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