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Finanzen

Erbschaftsteuerreform soll beschlossen werden

Symbolbild Erbe

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. (pa/dpa-Themendienst)

Der Bundestag wird am Freitag, 24. Juni 2016, möglicherweise die Erbschaftsteuerreform beschließen. Ob der Tagesordnungspunkt um 9.20 Uhr mit einstündiger Debattenzeit aufgesetzt wird, entscheidet sich unmittelbar davor am Ende einer halbstündigen Geschäftsordnungsdebatte. Die Koalition will den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/8911) zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung setzen. Über die Beschlussempfehlung soll namentlich abgestimmt werden.

Die Debatte wird, wenn sie stattfindet, ab 9.20 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Opposition lehnt Novelle ab

Im Finanzausschuss stimmten am 22. Juni CDU/CSU und SPD für, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Gesetzentwurf in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen, durch den der ursprüngliche Regierungsentwurf an mehreren Stellen verändert worden war.

Die Erbschaftsteuer musste neu geregelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hatte. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Das bisherige Erbschaftsteuerrecht sah eine Verschonung des Betriebsvermögens in Höhe von 85 Prozent vor, wenn innerhalb von fünf Jahren der vierfache Betrag der durchschnittlichen Jahreslöhne gezahlt (400 Prozent) und der Betrieb weitergeführt wurde. Die Verschonung konnte auf 100 Prozent erhöht werden, wenn die Lohnsumme 700 Prozent betrug und der Betrieb sieben Jahre gehalten wurde. 

Lohnsummenregelung ab fünf Beschäftigten

Diese Lohnsummenregelung galt aber nur bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Im Entwurf der Regierung wurde diese Regelung beibehalten, allerdings die Zahl der Beschäftigten von 20 auf drei reduziert; per Änderungsbeschluss des Finanzausschusses wurde sie auf fünf Beschäftigte angehoben. Für Betriebe ab sechs bis 15 Beschäftigten gibt es eine gestaffelte Regelung.

Bei einem Erwerb großer Vermögen über 26 Millionen Euro wird ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber nachzuweisen, dass er nicht in der Lage sein würde, die Steuerschuld mit anderem als Betriebsvermögen zu zahlen. „Genügt dieses Vermögen nicht, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer betragsmäßig zu begleichen, wird die Steuer insoweit erlassen“, heißt es in dem Entwurf.

Verschonungsbedarfsprüfung oder Verschonungsabschlag

Als Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung ist ein Verschonungsabschlag möglich. Bei Vermögen über 26 Millionen Euro sinkt der Abschlag von zunächst 85 Prozent (fünf Jahre Fortführung) oder 100 Prozent (sieben Jahre Fortführung) schrittweise je höher das Betriebsvermögen ist. Das Verschonungsabschmelzmodell sah im Regierungsentwurf ab 116 Millionen Euro einen einheitlichen Abschlag von 20 Prozent bei einer Haltedauer des Betriebs von fünf Jahren vor (bei sieben Jahren 35 Prozent). Mit der Änderung entfällt jeder Abschlag bei Vermögen über 90 Millionen Euro. Für Familienunternehmen mit bestimmten gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen gibt es zusätzliche Regelungen.

Außerdem werden Stundungsmöglichkeiten für die Erbschaftsteuer eingeführt und geplante Investitionen, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Nachlass finanziert werden, steuerlich begünstigt. Auch die Bewertung der Unternehmen wird nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion realitätsnäher geregelt. Die Bundesregierung erwartet von der Neuregelung langfristig jährliche Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf.

CDU/CSU: Einmalige Struktur von Familienunternehmen

Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte in der Sitzung an die „einmalige Struktur von Familienunternehmen in Deutschland“, die nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden dürfe. Es müsse dafür gesorgt werden, dass nicht ein Unternehmen wegen der deutschen Erbschaftsteuer ins erbschaftsteuerfreie Ausland ziehe.

Die SPD-Fraktion erklärte, „im Rahmen der Möglichkeiten“ sei dies ein gutes Gesetz. Der Rahmen der Möglichkeiten sei allerdings sehr gering gewesen. Dies habe einerseits an den Vorgaben des Verfassungsgerichts gelegen. Andererseits habe die Koalition einen Kompromiss finden müssen. Die SPD-Fraktion hätte sich angesichts der nicht gesellschaftsstabilisierenden Vermögensverteilung in Deutschland eine andere Regelung vorstellen können.

Linke: Vermögen nirgends so ungleich verteilt wie hier

Die Fraktion Die Linke erklärte unter Hinweis auf einen Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in keinem anderen Land seien Vermögen so ungleich verteilt wie in Deutschland. Eine progressive Besteuerung von Erbschaften könne ein Beitrag gegen die Übertragung dieser Ungleichheiten auf die nächste Generation sein.

Wie die Linksfraktion äußerte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Mit der extrem gestaltungsanfälligen Neuregelung werde eine Chance zu mehr Gerechtigkeit vertan. Die Erben größerer Vermögen würden zu wenig Erbschaftsteuer zahlen, kritisierte die Fraktion. (hle/23.06.2016)

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