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Parlament

Hendricks stellt Bericht über Nuklearsicherheit vor

Das Bundeskabinett hat den Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit, die im März/April 2017 in Wien stattfinden wird, gebilligt. „Nukleare Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Sie wird auch nicht geschmälert durch den Beschluss, bis 2022 aus der Nutzung der Atomenergie auszusteigen“, sagte Dr. Barbara Hendricks (SPD), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die den Bericht in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 22. Juni 2016, vorstellte.

Sicherheit müsse „bis zum letzten Betriebstag“ und darüber hinaus auch beim Rückbau der Anlagen gewährleistet werden. Über die Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreife, um diese Sicherheit zu garantieren, gebe der Bericht Auskunft, zu dessen Abgabe die Bundesrepublik Deutschland sich als Unterzeichnerin des Übereinkommens verpflichtet habe.

Sicherheit von Atomkraftwerken gewährleisten

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit, das nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter „maßgeblicher Beteiligung“ Deutschlands initiiert worden sei, lobte Hendricks einen „wichtigen Vertrag“.

Dessen Ziele bestünden vor allem darin, einen weltweit hohen Stand der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken zu erreichen und beizubehalten, wirksame Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren zu gewährleisten sowie Unfälle mit radiologischen Folgen zu verhindern, beziehungsweise die Folgen solcher Unfälle zu mindern.

Kernanlagen in Deutschlands Nachbarländern

Deutschland gehöre, so die Ministerin, zu einem Kreis von gegenwärtig 78 Vertragsparteien. Mit dem vorliegenden Bericht, zu dem jede der Vertragsparteien alle drei Jahre verpflichtet ist, informiere die Bundesregierung im Vorfeld der Überprüfungstagung im kommenden Jahr über die Schritte, die sie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen unternehme. Damit komme Deutschland seinen Aufgaben nach – anders als andere Vertragsstaaten, die ihre Berichte nicht regelmäßig vorlegten oder an der Überprüfungstagung teilnähmen, betonte Hendricks.

„Deutschland unterstützt deshalb die kanadische Präsidentschaft alle Mitgliedstaaten zur Mitarbeit zu bewegen.“ Zudem kündigte die SPD-Politikerin an, insbesondere die Sicherheit der Kernanlagen in den deutschen Grenzregionen im Blick zu behalten.

Mitsprache für Nachbarländer über Sicherheitsvorkehrungen

Hieran knüpfte Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik von Bündnis 90/Die Grünen, mit ihrer ersten Frage an: Sie wollte wissen, ob die Ministerin sich auf der Überprüfungstagung dafür stark machen werde, dass die Sicherheit von Atomkraftwerken künftig nicht mehr ausschließlich in der Hand der Betreiberstaaten liege. Es sei ein „Paradoxon“, dass die Entscheidung über Sicherheitsvorkehrungen allein ihnen obliege, während die Folgen eines Atomunfalls nicht an nationalen Grenzen Halt machten, gab Kotting-Uhl zu bedenken und fragte: „Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Nachbarländer ein Mitspracherecht über Sicherheitsvorkehrungen bekommen?“

Hendricks versicherte, die Berichte der Nachbarländer zum Übereinkommen „sorgfältig“ zu prüfen: „Wenn wir dabei zu dem Ergebnis kommen, dass es dafür Anhaltspunkte gibt, werden wir diese in Wien zur Sprache bringen.“ Mit dem Nachbarland Belgien beschreite die Bundesregierung zudem bereits „neue Wege der Zusammenarbeit“, erklärte Hendricks im Hinblick auf ein geplantes Abkommen.

Binationales Abkommen zu grenznahen Reaktoren 

Dazu wünschte sich Kotting-Uhls Fraktionskollege Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) mehr Details: „Steht die Bundesregierung bereits in Verhandlungen mit Belgien über ein Abkommen?“, wollte stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen wissen. „Und wann können wir mit Ergebnissen rechnen?“

Die Ministerin verwies zunächst auf ihre Bemühungen, sich mit der belgischen Regierung bezüglich der Atomkraftwerksblöcke Tihange 2 und Doel 3 zu einigen, in denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Störfällen gekommen war. Hendricks sagte, sie habe die belgische Regierung gebeten, die Kernkraftwerke vorübergehend abzuschalten. „Zumindest so lange, wie die Untersuchungen andauern.“ Dafür hätten sich sowohl deutsche als auch belgische Experten ausgesprochen. Das bilaterale Abkommen mit Belgien sei „in Arbeit“, erklärte Hendricks. Allerdings könne sie noch nicht sagen, wann diese abgeschlossen würden. Ziel sei aber die Einrichtung einer „binationalen Nuklearkommission“, in deren Rahmen regelmäßig Gespräche stattfinden sollen. 

Informationen über Atommüll-Zwischenlager

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke, erkundigte sich, ob der Bericht der Bundesregierung auf das Thema Zwischenlagerungen von Atommüll eingehe. „Im Bericht aus dem Jahr 2014 fand sich nur eine kurze Notiz zur Genehmigungssituation. Wird das nun anders sein?“

Dies bestätigte Hendricks. So werde der Bericht zum Beispiel ausführlich auf die Situation des stillgelegten Atomkraftwerks Brunsbüttel eingehen, wo der Betreiber Vattenfall ein Zwischenlager geplant habe „Hier gibt es nur noch eine vorläufige Genehmigung. Dieser Tatsache sind wir uns bewusst.“

Nuklearterrorismus als Thema in Wien

Zdebels Fraktionskollegin Inge Höger, abrüstungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, wollte unter anderem wissen, ob das Thema Nuklearterrorismus auch auf der Agenda der Überprüfungstagung in Wien stehen werde und welche Vorkehrungen die Bundesregierung getroffen habe, um mögliche terroristische Angriffe mit Atomwaffen zu verhindern.

Hendricks erklärte, das Thema werde in Wien zur Sprache kommen. Welche Vorkehrungen die Bundesregierung getroffen habe, könne sie aber aus Sicherheitsgründen nicht offenlegen. (sas/22.06.2016)

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