Förderung erneuerbarer Energien umgestellt
Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am Freitag, 8. Juli 2016, die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Damit wird der Weg frei zu einer Umstellung des Fördersystems bei Neuanlagen auf Ausschreibungen. In namentlicher Abstimmung votierten 444 Abgeordnete für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/9096), 121 waren dagegen, neun enthielten sich. Damit wurde der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte und zuvor vom Ausschuss geänderte Entwurf (18/8860) angenommen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf (18/8832, 18/8972) wurde für erledigt erklärt. Zwei Entschließungsanträge der Fraktion die Linke (18/9106) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9107) wurden abgelehnt.
SPD: Hausbesitzer mit Solaranlagen nicht betroffen
Vor Beginn der Debatte hatte die Opposition in einer Geschäftsordnungsdebatte versucht, den Punkt von der Tagesordnung absetzen zu lassen, weil die Beratungszeit für das Änderungspaket der Koalition nicht ausgereicht habe. Die Koalitionsfraktionen lehnten dies jedoch ab. In der Debatte hob Johann Saathoff (SPD) hervor, der Ausbau der erneuerbaren Energien und des Netzes müsse miteinander in Einklang gebracht werden. Das Instrument für die Synchronisation sei die Ausschreibung.
Saathoff wies darauf hin, dass Hausbesitzer mit Solaranlagen auf den Dächern von Ausschreibungen nicht betroffen seien. Zur Bürgerenergie erklärte er, die Akteursvielfalt sei gesichert und durch den Änderungsantrag der Koalition noch deutlich verbessert worden. Bürgerenergiegesellschaften müssten in Zukunft einen Anteil an die Kommune abgeben, in der die Anlage errichtet werde. Damit würden alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt, „vom Hartz-IV-Empfänger bis zum Millionär. Das ist sozialdemokratische Energiepolitik“, stellte Saathoff fest.
Linke: Kleine Bieter werden an die Wand gedrängt
Eva Bulling-Schröter (Die Linke) warf der Koalition vor, das Gesetz durchzupeitschen. Die Rechte der Opposition würden „mit den Füßen getreten“. Durch die Novelle werde das EEG kaputt gemacht, und kleine Bieter würden an die Wand gedrängt.
Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Behauptungen der Koalition, sie rette die Bürgerenergie, als Märchen. In Wahrheit bekomme die Bürgerenergie wegen der „vermurksten Zwangsumstellung auf ein Ausschreibungssystem“ Probleme. Beim „Mieterstrom“ lobe sich die Koalition, obwohl es die entsprechende Verordnung noch nicht einmal gebe.
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) verteidigte den Entwurf. Die Koalition sorge in der Energieversorgung für „mehr Markt, mehr Wettbewerb und mehr Europa“. Zur Kritik der Opposition, mit der Novelle werde der weitere Ausbau abgewürgt, erklärte Pfeiffer: „Es wird keine einzige Anlage weniger gebaut werden als jetzt vorgesehen ist.“
Minister: Biomasse-Förderung muss eingeschränkt werden
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte, schon bei der EEG-Novelle 2014 habe die Opposition vom Ausbremsen der Energiewende gesprochen: „Das Ergebnis war, dass wir von 2014 bis heute die größte Steigerung der erneuerbaren Energien seit Bestehen des Gesetzes haben.“ Die Förderung der Biomasse müsse eingeschränkt werden, weil die Erzeugung dieser Energie zu teuer geworden sei.
Nach dem Beschluss des Bundestages muss der Bau neuer Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können. Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden.
Volumina der Ausschreibungen
Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Fotovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt.
Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen. (hle/08.07.2016)