Stellungnahme zu „Bild“-Vorwürfen
Der Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Prof. Dr. Horst Risse, hat die Mitglieder des Ältestenrates des Bundestages am Donnerstag, 25. August 2016, über folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit Vorwürfen informiert, die die „Bild“-Zeitung in ihrer Ausgabe vom gleichen Tag gegen Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert erhoben hat. Die Stellungnahme im Wortlaut:
1. Die „Bild“-Zeitung schreibt: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU, 67) hat den Großteil der Unterlagen zur Montblanc-Affäre vernichten lassen.„
Richtig ist: Bundestagspräsident Lammert hat keine Akten vernichten lassen. Er wusste nicht einmal von der Vernichtung der Akten. Diese erfolgte nach Ablauf der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist routinemäßig, ohne dass es angewiesen worden ist oder die Leitung des Hauses darüber informiert wurde. Dem Chefreporter der “Bild„-Zeitung, Nikolaus Harbusch, ist auf dessen Anfrage, wer die Aktenvernichtung angewiesen habe, bereits am 10. August vom Pressesprecher des Bundestages mitgeteilt worden: “Niemand. Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt regelmäßig ohne besondere Anweisung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, sofern der Vernichtung keine sonstigen Gründe (z.B. laufende Gerichtsverfahren) entgegenstehen.„ Das von der “Bild„-Zeitung angestrengte Gerichtsverfahren bezog sich auf Vorgänge im Jahr 2009. Eben deswegen sind die Akten aus diesem Zeitraum entgegen der üblichen Praxis selbstverständlich auch nicht vernichtet worden.
2. Die “Bild„-Zeitung schreibt, Bundestagspräsident Lammert habe mit der von ihr behaupteten Aktenvernichtung seinen “Parteifreund Ronald Pofalla„ schonen wollen.
Richtig ist: Bundestagspräsident Lammert ist von der Verwaltung des Deutschen Bundestages zu keinem Zeitpunkt über die Namen der betroffenen Abgeordneten informiert worden.
3. Die “Bild„-Zeitung schreibt, Bundestagspräsident Lammert weigere sich, die Namen von Abgeordneten herauszugeben, die Montblanc-Stifte bestellt haben, obwohl er auf Antrag der “Bild„-Zeitung gerichtlich dazu verpflichtet worden sei. Er decke Steuerverschwender in den Reihen der Abgeordneten.
Richtig ist, dass die Verwaltung des Deutschen Bundestages, den im Ältestenrat getroffenen Vereinbarungen entsprechend, dem Verlangen der “Bild„-Zeitung nicht nachgekommen ist, Akten mit den Namen von Abgeordneten herauszugeben, die im Jahre 2009 Montblanc-Stifte bestellt haben. Dagegen ist die “Bild„-Zeitung gerichtlich vorgegangen und verlor das angestrengte Verfahren wegen entgegenstehender Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin und dem Bundesverwaltungsgericht. Nachdem die “Bild„-Zeitung zunächst die Nennung von 115 Namen verlangt hatte, ist in einem nun angestrengten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin der Deutsche Bundestag verpflichtet worden, die Namen von sechs Abgeordneten zu nennen. Dagegen sind, wiederum wie im Ältestenrat vereinbart, von der Verwaltung Rechtsmittel eingelegt worden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird in Kürze erwartet.
4. Die “Bild„-Zeitung schreibt, Bundestagspräsident Lammert habe selbst Montblanc-Stifte bestellt.
Der Bundestagsverwaltung ist kein Fall bekannt, in dem Herr Lammert selbst einen Montblanc-Stift bestellt hat. Der Pressesprecher des Deutschen Bundestages hat dem Chefreporter der “Bild„-Zeitung bereits am 9. August mitgeteilt: “Herr Lammert selbst hat in seiner Zeit als Vizepräsident und Präsident des Deutschen Bundestages weder als solcher noch als Abgeordneter Schreibgeräte beschafft. Nach einer heute vom Präsidialbüro von der das Sachleistungskonto führenden Stelle der Bundestagsverwaltung eingeholten Auskunft ist im Jahr 2009 ein Montblanc-Schreibgerät zum Preis von 174,89 Euro (incl. MwSt) über sein Sachleistungskonto abgerechnet worden.„
5. Die “Bild„-Zeitung schreibt: “Auf die neun Luxusschreiber für sein Büro ging Lammert gestern nicht ein.„
Richtig ist, dass der Pressesprecher des Deutschen Bundestages auf den Vorwurf der “Bild„-Zeitung, über das Abgeordnetenbüro des Bundestagspräsidenten seien in den Jahren 2006-2008 weitere Montblanc-Stifte bestellt worden, bereits am 23. August wie folgt geantwortet hat: “Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, liegen dem zuständigen Referat nach einer dem Präsidialbüro erteilten Auskunft wegen des Ablaufs der in den Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (ABestB-HKR) geregelten Aufbewahrungsfristen keine Unterlagen für den Zeitraum vor 2009 mehr vor. Da etwaige Bestellvorgänge aus diesem Zeitraum daher hier nicht zu rekonstruieren sind, bitten wir um Übersendung der der „Bild“-Zeitung offenbar vorliegenden Bestellunterlagen, um Stellung nehmen zu können.„
Die Übersendung dieser Unterlagen hat der Chefreporter der “Bild„-Zeitung unter Hinweis auf den Informantenschutz abgelehnt.
6. Die “Bild„-Zeitung schreibt, Bundestagspräsident Lammert lasse keinen Aufklärungswillen erkennen.
Die Verwaltung folgt den im Ältestenrat getroffenen Vereinbarungen. Zudem durften nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Namen nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Abgeordneten vorlag. Diese war von keinem der betroffenen Abgeordneten erteilt worden. Im Übrigen haben sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Bestellungen von Montblanc-Stiften im Jahr 2009 der Ältestenrat und die zuständige Kommission des Ältestenrates auf Empfehlung des Präsidenten mit den Vorwürfen befasst und beschlossen, dass über das Sachleistungskonto keine teuren Stifte mehr abgerechnet werden dürfen. Bundestagspräsident Lammert nimmt den Umstand, dass Bestellungen offenbar nicht selten ohne Wissen der Abgeordneten vorgenommen wurden, zum Anlass, dem Ältestenrat in der nächsten Sitzung weitere Änderungen vorzuschlagen, die einen Missbrauch des Sachleistungskontos ausschließen.
(26.08.2016)