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Haushalt

Geringerer Schuldendienst – mehr Steuereinnahmen

Ein-Euro-Münze

Mit einer Finanzdebatte eröffnet der Bundestag die Etatberatungen. (picture-alliance/Bildagentur-online)

Wenn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag, 6. September 2016, den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2017 (18/9500) vorgestellt hat, folgt von 10.40 bis etwa 12.25 Uhr eine allgemeine Finanzdebatte. Dieser Debatte liegen vier Haushaltseinzelpläne zugrunde: der Einzelplan 08 des Bundesfinanzministeriums, der Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofes, der Einzelplan 32 „Bundesschuld“ und der Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“. Im Einzelplan 08 für das Bundesfinanzministerium (BMF) sind Ausgaben von sechs Milliarden Euro eingeplant, das sind 111,26 Millionen Euro mehr als 2016. Mehr als die Hälfte davon entfallen auf Personalausgaben, immerhin 3,31 Milliarden Euro und damit 38,66 Millionen Euro mehr als 2016.

Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Steuer- und Zollverwaltung

Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,61 Milliarden Euro (minus 15,61 Millionen Euro), gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 822,12 Millionen Euro (plus 41,4 Millionen Euro) und den Ausgaben für Investitionen mit 256,43 Millionen Euro (plus 35,13 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Ministerium mit 308,51 Millionen Euro, das sind 26,04 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr.

Das Bundeszentralamt für Steuern soll 2017 556,64 Millionen Euro ausgeben können (2016: 554,48 Millionen Euro). Für die Bundeszollverwaltung sind 2,25 Milliarden Euro eingestellt im Vergleich zu 2,19 Milliarden Euro 2016. Etwa drei Viertel davon entfallen auf Personalkosten.

Informationstechnikzentrum Bund

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) soll 444,68 Millionen Euro erhalten (2016: 447,49 Millionen Euro). Es wurde zum 1. Januar 2016 als unmittelbar dem BMF nachgeordnete, eigenständige Institution eingerichtet und ging aus dem Zusammenschluss des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik im Geschäftsbereich des BMF, der Abteilung Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und der Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsreich des Bundesverkehrsministeriums hervor. Das ITZ Bund unterstützt als zentraler IT-Dienstleister auftragsorientiert die gesamte Bundesverwaltung.

42,41 Millionen Euro (minus drei Millionen Euro) sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt darf nach dem Willen der Regierung mit 119,33 Millionen Euro rechnen (2016: 131,49 Millionen Euro).

Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 745,47 Millionen Euro (2016: 762,84 Millionen Euro). 72,33 Millionen Euro (2016: 42,35 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen. Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt soll mit 314,25 Millionen Euro (2016: 323,17 Millionen Euro) zu Buche schlagen.

Bundesschuld drittgrößter Einzeletat

Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen sich auf 148,42 Millionen Euro (2016: 148,61 Millionen Euro) belaufen.

Viertgrößter Einzelplan des Etatentwurfs 2017 ist die Bundesschuld mit projektierten Ausgaben von 20,12 Milliarden Euro, 5,11 Milliarden Euro weniger als 2016. Davon entfallen 19,29 Milliarden Euro auf den Schuldendienst, 4,49 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Allein 17,6 Milliarden Euro müssen den Plänen zufolge für Zinsen von Bundesanleihen aufgebracht werden (2016: 20,35 Milliarden Euro).

Erneuter Verzicht auf neue Kreditaufnahme geplant

Auf der Einnahmenseite ist vorgesehen, dass der Bund wie schon 2016 und 2015 keine Kredite am Kreditmarkt aufnimmt. 2014 belief sich die Nettokreditaufnahme noch auf 6,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Einzelplans belaufen sich auf 1,28 Milliarden Euro, 253,2 Millionen Euro weniger als 2016.

Der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung schließt bei den Einnahmen im Entwurf mit 314,92 Milliarden Euro ab, 11,36 Milliarden Euro mehr als 2016. Davon entfallen 302,09 Milliarden Euro auf Steuern und Abgaben, 13,72 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr.

Voraussichtliche Steuereinnahmen

Die Ausgaben des Einzelplans summieren sich auf 14,65 Milliarden Euro, 262,92 Millionen Euro weniger als 2016. Zuweisungen und Zuschüsse machen davon wiederum mit 12,02 Milliarden Euro (2016: 11,64 Milliarden Euro) den Löwenanteil aus. 25,17 Milliarden Euro sollen als sogenannte BNE-Eigenmittel der EU (berechnet auf der Basis des Bruttonationaleinkommens) an die Europäische Union abgeführt werden (2016: 22,16 Milliarden Euro).

Einige Zahlen zu den erwarteten Steuereinnahmen: Lohnsteuer 83,68 Milliarden Euro (2016: 78,48 Milliarden Euro), veranlagte Einkommensteuer 22,84 Milliarden Euro (2016: 21,14 Milliarden Euro), Körperschaftsteuer 12,14 Milliarden Euro (2016: 9,5 Milliarden Euro), Umsatzsteuer 90,47 Milliarden Euro (2016: 85,65 Milliarden Euro), Einfuhrumsatzsteuer 28,89 Milliarden Euro (2016: 27,04 Milliarden Euro), Energiesteuer 40 Milliarden Euro (2016: 40,2 Milliarden Euro), Tabaksteuer 14,37 Milliarden Euro (2016: 14,36 Milliarden Euro), Versicherungsteuer 13,02 Milliarden Euro (2016: 12,7 Milliarden Euro), Stromsteuer 6,6 Milliarden Euro (wie 2016), Kfz-Steuer 8,9 Milliarden Euro (2016: 8,8 Milliarden Euro), Solidaritätszuschlag 16,35 Milliarden Euro (2016: 15,08 Milliarden Euro). (vom/15.08.2016)

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