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Haushalt

Schäuble will auch 2017 keine neuen Schulden

Das Reichstagsgebäude, Westportal.

Der Bundesetat 2017 sieht Ausgaben von 328,7 Milliarden Euro vor. (DBT/Hartmann)

Die viertägige Haushaltswoche des Bundestages beginnt am Dienstag, 6. September 2016, um 10 Uhr mit der 40-minütigen Rede von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur Einbringung des Bundeshaushalts 2017. Die Bundesregierung hat im August den Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (18/9200) und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2016 bis 2020 (18/9201) vorgelegt. Danach ist vorgesehen, dass der Bund im kommenden Jahr 328,7 Milliarden Euro ausgeben kann. Das sind 11,8 Milliarden Euro mehr, als der Bundestag für das laufende Haushaltsjahr festgelegt hatte. Eine Nettokreditaufnahme soll es 2017 wie schon in den beiden Vorjahren nicht mehr geben. Abgestimmt wird über den Haushalt 2017 erst am Freitag, 25. November.

Die Rede des Finanzministers wird ab 10 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die meisten Ausgaben für Arbeit und Soziales

Größter Einzeletat bleibt wie in der Vergangenheit Arbeit und Soziales. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), kann nach den Plänen der Regierung im nächsten Jahr rund 138,61 Milliarden Euro ausgeben, 8,72 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen um rund 1,16 Milliarden auf rund 17,56 Milliarden Euro steigen. Die Verkehrsausgaben sollen um rund 2,25 Milliarden Euro auf 26,82 Milliarden Euro wachsen. Die Ausgaben für Verteidigung sollen sich um rund 2,32 Milliarden Euro auf 36,61 Milliarden Euro erhöhen.

Aufgrund des 2009 geänderten Artikels 115 des Grundgesetzes muss der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes ist danach nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässig, schreibt die Regierung in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Schuldendienst und Verpflichtungsermächtigungen

Die veranschlagten Personalausgaben für das kommende Jahr belaufen sich auf 32,09 Milliarden Euro, die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse auf 217,96 Milliarden Euro, die Investitionen auf 33,28 Milliarden Euro, die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 14,97 Milliarden Euro und die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und ähnliches auf 11,13 Milliarden Euro.

Für den Schuldendienst sind 19,29 Milliarden Euro (2016: 23,77 Milliarden Euro) eingestellt. Die einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren summieren sich dem Entwurf zufolge 2017 auf 79,4 Milliarden Euro.

Anstieg der Ausgaben bis 2020

Laut Finanzplan sollen die Ausgaben des Bundes bis 2020 auf 349,3 Milliarden Euro steigen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Schuldenstandsquote bis Ende 2020 auf 59,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit unter die nach dem Maastrichter Vertrag zulässige 60-Prozent-Obergrenze sinkt.

Die Regierung rechnet damit, dass sich der gesamtwirtschaftliche Aufschwung im weiteren Jahresverlauf fortsetzt, wenn auch mit etwas geringerer Dynamik. Das reale Wirtschaftswachstum soll laut Frühjahrsprognose (aus dem April 2016) in diesem Jahr bei 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. (vom/15.08.2016)

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