Steigerung des Etats für den Wohnungsbau
Für den Wohnungsbau sollen im kommenden Jahr weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit den Mitteln soll laut Haushaltsentwurf 2017 (18/9200, Einzelplan 16) ein neues Wohnungsbauprogramm „Vermeidung von sozialen Brennpunkten mit besonderem Wohnungsbedarf“ aus der Taufe gehoben werden. Wie im Haushalt 2016 wird die Bundesregierung den Ländern zudem zusätzlich rund eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau überweisen. Die Zuständigkeit liegt für diesen Bereich seit 2007 bei den Ländern. Bis Ende 2019 fließen aber noch Kompensationszahlungen des Bundes.
Ministerin: Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu regeln
Wenn es nach Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) geht, soll der Bund auch ab 2020 noch weiter in der Verantwortung für den Sozialen Wohnungsbau stehen. Sie regte bei der ersten Debatte zum Etat ihres Hauses am Freitag, 9. September 2016, erneut an, im Rahmen der Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine gemeinsame Zuständigkeit für diesen Bereich ins Grundgesetz zu schreiben. Geschehe dies nicht, könne dies in vielen Bundesländern „faktisch das Ende des Sozialen Wohnungsbau bedeuten“, mahnte Hendricks.
Ähnlich äußerte sich Steffen-Claudio Lemme (SPD). Es müsse im Parlament eine „praktikable Lösung für die Wohnraumförderung“ gefunden werden. Ansonsten drohe eine erneute Zuspitzung der Lage, sagte der Sozialdemokrat.
CDU/CSU fordert Anpassung der Wohnungsbauprämie
Auf Unterstützung des Koalitionspartners CDU/CSU können Hendricks und Lemme dabei vorerst wohl nicht zählen. Sie könne die Einschätzung nicht teilen, dass die Länder ab 2020 mit dem Sozialen Wohnungsbau überfordert seien, sagte Marie-Luise Dött (CDU/CSU). Sie vermisse vielmehr die „tägliche Mahnung“ an die Länder, die zur Verfügung gestellten Mittel auch dafür zu nutzen.
Dött übte darüber hinaus Kritik an der Baupolitik unter Hendricks Führung. Der Soziale Wohnungsbau als „einzige investive Idee“ im Rahmen des „Bündnis für bezahlbares Wohnung und Bauen“ reiche nicht aus. Es brauche zusätzliche Baulandgewinnung und eine Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums, sagte Dött. Die Christdemokratin brachte dazu unter anderem eine Anpassung der Wohnungsbauprämie ins Spiel.
Linke: Energetische Sanierung muss reformiert werden
Linke-Abgeordnete Caren Lay warf der Union hingegen vor, bei der Bau- und Wohnungspolitik ohnehin nur die „Interessen der Kapitalanleger“ zu schützen und jede Verbesserung zugunsten der Mieter zu bekämpfen. In Hinblick auf den Wohnungsbau müsse noch viel mehr getan werden. „Die Mietenexplosion ist ein Angriff auf die Mittelschicht geworden“, begründete Lay.
Sie forderte unter anderem, die Mittel für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau auf fünf Milliarden Euro aufzustocken und den zweckgebundenen Einsatz des Geldes sicherzustellen. Zudem sei eine Reform in Hinblick auf die Regelungen zur energetischen Sanierung notwendig. Denn es handle sich dabei aktuell um ein „Entmietungsinstrument“, sagte Lay.
Grüne: Die Wohngeldreform ist fehlgeschlagen
Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, eher auf eine Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit zu setzen als auf eine Verfassungsänderung. Letztere würde zu lange brauchen, so lange könnten die Menschen nicht warten. „Es braucht wieder öffentliches Geld für öffentliche Güter“, sagte Kühn.
Grundsätzlich sei zudem das von Hendricks ausgegebene Ziel, Bau- und Umweltpolitik zu verzahnen, nicht erreicht worden. So fehle etwa ein Programm zu energetischen Quartierssanierung, monierte der Grünen-Abgeordnete. Auch die Wohngeldreform sei fehlgeschlagen. Hier vermisse er eine „ehrliche Analyse“, sagte Kühn.
Klimaschutzplan 2050 im Fokus
In Hinblick auf den Klimaschutz stand vor allem der angekündigte Klimaschutzplan 2050 im Fokus, der in den vergangenen Monaten innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert wurde. Hendricks mahnte – „in alle Richtungen“ – an, nicht zu polemisch zu debattieren. Der Plan könne auch in Hinblick auf Deutschlands internationale Rolle beim Klimaschutz ein „Referenzwerk“ werden. Christdemokratin Dött wiederum sagte, dass bei aller richtigen Diskussion über den Klimaschutzplan 2050 nicht die Klimaziele 2020 vergessen werden sollten. „Hier müssen wir liefern“, forderte Dött.
Linke-Abgeordnete Lay äußerte Unverständnis darüber, dass Hendricks den Entwurf des Planes, der bis zur Untauglichkeit verwässert worden sei, verteidigte. „Von einer Umweltministerin hätte ich mehr erwartet“, sagte Lay. Auch Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung.
5,46 Milliarden Euro für den Etat
Insgesamt kann das Bundesministerium laut Entwurf im kommenden Jahr 5,46 Milliarden Euro ausgeben, 911,03 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen insgesamt 2,38 Milliarden Euro. Der Programmhaushalt Wohnungswesen und Städtebau ist der größte Ausgabeposten. Insgesamt sind 2017 Ausgaben in Höhe von 3,56 Milliarden Euro in diesem Bereich vorgesehen. Das sind 736,44 Millionen Euro mehr als 2016. Der Haushaltsplan sieht zudem in diesem Bereich für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro vor. Überwiegend sind diese für Programme der Städtebauförderung eingeplant.
Im Programmhaushalt Umweltschutz sind Ausgaben von 141,16 Millionen Euro vorgesehen, im Programmhaushalt Naturschutz von 66,53 Millionen Euro, im Programmhaushalt Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn von 227,32 Millionen Euro und im Programmhaushalt Reaktorsicherheit und Strahlenschutz von 45,27 Millionen Euro. Der Programmhaushalt Klimaschutz soll mit Ausgaben von 467,98 Millionen Euro zu Buche schlagen. Größter Ausgabeposten ist hier der Titel „Investition zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ mit rund 386,83 Millionen Euro, 48,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Zudem ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400 Millionen Euro eingeplant. Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sind 65,2 Millionen Euro vorgesehen. (scr/09.09.2016)