+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Finanzen

Gegen Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer

Zwei-Euro-Münze auf EU-Fahne

International tätige Konzerne sollen ihre Gewinne nicht mehr so leicht in Niedrigsteuerländer verlagern können. (pa/dpa-Themendienst)

Die Verlagerung von Gewinnen international tätiger Konzerne in Länder mit niedrigeren Steuern ist ein großes Ärgernis. Fehlen doch dem Staat dadurch Steuermittel zum Beispiel für Bildung und Infrastruktur. In Zukunft sollen Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536), den der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 22. September 2016, ab 16.50 Uhr in einer 45-minütigen Debatte in erster Lesung beraten wird.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Auskunft über Verrechnungspreise 

Der Entwurf sieht vor, dass multinationale Unternehmen in Zukunft Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen.

Dadurch erhalte die Bundesrepublik Deutschland “verlässlich und regelmäßig Kenntnisse über entsprechendes Verwaltungshandeln anderer Staaten, das sich auf die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann„, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Austausch von länderbezogenen Berichten

Um den Informationsaustausch geht es auch in einem weiteren Gesetzentwurf, der im Bundestag zur abschließenden Beratung ansteht. Die Abgeordneten werden über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841) abstimmen.

Die Bundesregierung erläutert in dem Entwurf, multinational tätige Unternehmen würden im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ausnutzen, um Einkünfte in den Staaten nachzuweisen, die besonders günstige Besteuerungskonditionen bieten würden. “Das schafft die Möglichkeit für multinationale Unternehmen, ihre Steuerlast durch günstige Steuergestaltungen erheblich zu reduzieren„, stellt die Bundesregierung fest.

“Auf der Grundlage dieser Vereinbarung sollen zukünftig länderbezogene Berichte („Country-by-Country-Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Die Daten würden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Landes übermittelt und nicht veröffentlicht, wird versichert. (hle/21.09.2016)

Marginalspalte