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Inneres

Bündnisgrüne wollen die Einbürgerung erleichtern

Abbildung eines farbigen Mannes, der eine Ausgabe des Grundgesetzes studiert.

Die Grünen wollen die Hürden zur Einbürgerung senken. (pa/Ulrich Baumgarten)

In der Bundesrepublik lebende Briten sollen sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schnell einbürgern lassen können. Darüber hinaus soll eine weitgehende Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung vorgenommen werden. Dazu legen die Grünen am Freitag, 23. September 2016, einen Antrag (18/9669) und einen Gesetzentwurf (18/5631) zur ersten Lesung vor, die um 10.25 Uhr beginnen und 85 Minuten dauern soll.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Einbürgerung britischer Staatsangehöriger

Demnach sollen sich in der Bundesrepublik lebende Briten nach dem Willen der Grünen schnell einbürgern lassen können. Die Bundesregierung soll gegenüber den Bundesländern darauf hinwirken, „dass in Deutschland lebende britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert eingebürgert werden, wenn sie es beantragen“. Ebenso soll die Regierung laut Vorlage bei den Ländern darauf hinwirken, dass Briten „auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren eingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen“. Ferner dringt die Fraktion in dem Antrag darauf, dass die Bundesregierung verstärkt darauf aufmerksam macht, „dass die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit erfolgt“.

Wie die Abgeordneten schreiben, werden britische Staatsangehörige nach geltendem Recht - wie alle Staatsangehörigen eines anderen EU-Staates - unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Auch setze ihre Einbürgerung nach geltendem Recht nicht zwingend voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeitlang in Deutschland aufgehalten haben. In der Begründung verweist die Fraktion zudem darauf, dass der bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens die aufenthaltsrechtliche Situation der in Deutschland lebenden Briten in Frage stelle.

Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung

Des Weiteren soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Ermöglichung der mehrfachen Staatsangehörigkeit“ vorlegen. Ziel soll die „Ermöglichung einer weitgehenden Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Wie sie darin ausführen, lebten im Jahr 2013 nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes mehr als 7,6 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Diese Menschen seien von vielen Möglichkeiten der politischen Partizipation ausgeschlossen. Auch liege die Einbürgerungsquote in Deutschland weiterhin deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Das liege auch daran, „dass bei der Einbürgerung auch nach der Reform von 1999 hohe Hürden bestehen“.

Künftig soll nach dem Willen der Fraktion bei der Anspruchseinbürgerung die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre und für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre herabgesetzt werden. „Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen können früher eingebürgert werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer sollen danach alle Aufenthaltszeiten, in denen der Betroffene in Besitz eines von deutschen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitels einschließlich der Duldung war, ebenso berücksichtigt werden wie frühere Aufenthalte in Deutschland. Die Anspruchseinbürgerung soll laut Entwurf fortan allen Personen offen stehen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind „oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind“. (sto/eis/22.09.2016)

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