+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Aufnahme des Plenums des Bundestages im Reichstagsgebäude

Nächste Sitzung: Mittwoch, 28. September, 13 Uhr (DBT/Schüring)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 21. September, bis Freitag, 23. September 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über den Bundesverkehrswegeplan 2030, Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das umstrittene europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta. Auf der Tagesordnung stehen zudem das geplante Bundesteilhabegesetz, der Bericht der Bundesregierung über die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit sowie das dritte Pflegestärkungsgesetz. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 21. September

Regierungsbefragung: Der Sitzungstag beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) informiert über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzgebung. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/9642) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Auf Verlangen von Bündnis 90/Die Grünen folgt ab 15.40 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema „Konzentration in der Agro- und Saatgutindustrie durch die geplante Fusion der Bayer AG und Monsanto“.

Donnerstag, 22. September

Bundesverkehrswegeplan 2030: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des durch die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP, 18/9350) sowie den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (18/9523), eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (18/9524) sowie eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (18/9527). Die drei Gesetzentwürfe sollen die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen aus dem Jahr 2004 ersetzen (Straßen und Schiene) beziehungsweise die Bedarfe erstmals gesetzlich regeln (Wasserstraßen). Laut BVWP will der Bund bis 2030 insgesamt 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Der Regierung zufolge erhöht sich das Volumen für den Substanzerhalt deutlich gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 2003, der Investitionen von 83 Milliarden Euro für den Erhalt vorgesehen habe. Vom Gesamtvolumen des Bundesverkehrswegeplans 2030 entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent der Mittel, heißt es in der Unterrichtung. Der Fokus liege dabei besonders auf den Hauptachsen und Knoten der Verkehrsnetze. Bei der Bedarfsplanung geht die Bundesregierung den Vorlagen zufolge von starken Zuwächsen – ausgehend vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 – bei der Transportleistung vor allem im Güterverkehr (plus 38 Prozent), aber auch im Personenverkehr (plus 13 Prozent) aus. 85 Minuten sind für die Debatte vorgesehen. 

Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Ab 10.25 Uhr beraten die Abgeordneten 65 Minuten lang in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (18/9232). Damit soll laut Bundesregierung die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt und der Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden können. Ferner sollen sie nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Ebenfalls in erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/9664), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Etablierung von Leiharbeit und den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Zudem haben auch die Grünen einen Antrag vorgelegt, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern (18/7370).

Ceta-Abkommen (Anträge der Linken): Um 11.30 Uhr geht es weiter mit der abschließenden Beratung dreier Anträge der Fraktion Die Linke zum geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta. Während die Abgeordneten in der einen Vorlage (18/8391) die Bundesregierung auffordern, im EU-Rat die vorläufige Anwendung von Ceta abzulehnen, verlangen sie in der anderen (18/9030), die Regierung solle dafür Sorge tragen, dass das Freihandelsabkommen als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werde. Begründet wird dies damit, dass Ceta Kompetenzen der EU-Mitgliedsländer berühre und in die Kompetenzen und Angelegenheiten der Bundesländer eingreife. Zu beiden Anträgen liegen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses vor (18/9697, 18/9703). In ihrem dritten Antrag (18/9665) schließlich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Vorschläge der EU-Kommission für einen Beschluss des EU-Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens (Ratsdokumente 10968/16 und 10969/16) abzulehnen. Über diesen Antrag stimmt der Bundestag namentlich ab. 65 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Ceta-Abkommen (Antrag von CDU/CSU und SPD): Union und SPD fordern die Bundesregierung in einem eigenen Antrag zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta (18/9663) auf, den Bundestag zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ceta umfassend und frühzeitig zu informieren und darauf hinzuwirken, dass zwischen der EU und Kanada gemeinsam getroffene Vereinbarungen zu Ceta im Zuge des weiteren Prozesses in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden. Darüber hinaus müsse durchgesetzt werden, dass in Abstimmung zwischen EU-Ministerrat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung vereinbart werden, wo dies aufgrund von Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten rechtlich geboten ist sowie in jedem Fall im Bereich des Investitionsschutzes. Die ausgenommenen Bereiche könnten zur Sicherung deutscher und europäischer Interessen über die in früheren Abkommen ausgenommenen Teile hinausgehen. Über den Koalitionsantrag wird gegen 12.45 Uhr namentlich abgestimmt. 

Ceta-Abkommen (Anträge der Grünen): Gegen 12.55 Uhr werden zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt. Im ersten Antrag (18/9621) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Vorschläge der EU-Kommission für einen Beschluss des EU-Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens (Ratsdokumente 10968/16 und 10969/16) abzulehnen. Über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt. In ihrem zweiten Antrag „Dem Ceta-Abkommen so nicht zustimmen“ (18/6201) verlangt die Grünen-Fraktion unter anderem, dass die Regierung schnellstmöglich eine Klärung der noch offenen Fragen bei Ceta veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Bundestages sichergestellt werden. Abgestimmt wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9701).

Bundesteilhabegesetz: Ebenfalls 65 Minuten lang berät der Bundestag ab 13.10 Uhr in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (18/9522). Mit dem so genannten Bundesteilhabegesetz soll der Bundesregierung zufolge die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). So soll die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert werden. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Neu ist unter anderem auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger „aus einer Hand“ sollen zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9672), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Bundesteilhabegesetz so auszugestalten, dass Menschen mit Behinderungen „volle und wirksame Teilhabe“ am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werde. Dazu müsse das eingebrachte Bundesteilhabegesetz grundlegend überarbeitet werden.

Aktuelle Stunde zu Syrien: Gegen 14.15 Uhr folgt eine von CDU/CSU und SPD verlangte Aktuelle Stunde zur Situation in Syrien nach dem Angriff auf einen Hilfskonvoi der Vereinten Nationen.

Gesetz zur Ratifikation des Pariser Klimaabkommens: Ab 15.20 Uhr beraten die Abgeordneten 45 Minuten lang in zweiter Beratung mit Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Klimaschutzübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 (18/9650). Der Gesetzentwurf wird zu Beginn der Sitzung am Mittwoch, 21. September, ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Abgestimmt wird im Plenum dann über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/9704) zu diesem Gesetzentwurf. Zusammen mit dem Koalitionsentwurf überweist der Bundestag am 21. September in erster Lesung ohne Aussprache auch den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen (18/9520) an den Umweltausschuss. Das Vertragsgesetz ist für die Ratifikation des Pariser Klimaabkommens erforderlich. Das im Dezember 2015 in der französischen Hauptstadt beschlossene Übereinkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung „deutlich“ unter zwei Grad Celsius zu halten. Dazu sollen die Vertragsparteien „immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ebenfalls abgestimmt werden soll über einen Antrag der Grünen zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens (18/8080), Klimaschutz wirksam zu verankern und Klimaziele einzuhalten. Auch dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (18/9702).

Menschenrechtsverteidiger in Russland: Um 16.05 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9673), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Russland zur Seite zu stehen“. Mit der Vorlage erinnern die Abgeordneten an die Ermordung der regierungskritischen russischen Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Anna Politkowskaja, die vor zehn Jahren, am 7. Oktober 2006, vor ihrer Wohnung in Moskau erschossen wurde. Gegenüber Russland dürfe kein Zweifel daran gelassen werden, dass die fortwährende Verletzung der Menschenrechte in Russland inakzeptabel und unvereinbar mit nationalem und internationalem Recht sei. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.

Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen: Ab 16.50 Uhr wird der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536) in erster Lesung beraten. Damit soll laut Regierung verhindert werden, dass international tätige Konzerne ihre Steuerlast weiterhin durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme senken können. So sollen multinationale Unternehmen künftig Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen. Abschließend beraten wird zudem der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841). Er sieht vor, dass die Steuerbehörden künftig Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen können, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken. Dieser Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden soll laut Bundesregierung unter voller Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (18/9695). Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen. 

Kinderarmut: Ab 17.35 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Jedes Kind ist gleich viel wert“ (18/9666). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Aktionsplan gegen Kinderarmut vorzulegen. Die Höhe der Leistungen müsse Armut von Kindern und Jugendlichen ausschließen. Außerdem solle eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen eingeführt werden. Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung wuchsen im Jahr 2015 fast zwei Millionen Kinder in Familien auf, die von staatlicher Grundsicherung leben.

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer: Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer beschäftigt den Bundestag ab 18.20 Uhr. Dazu liegt ein Antrag der Bundesregierung (18/9632) vor, der im Anschluss zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden soll. Bei „Sea Guardian“ geht es um Überwachungsmaßnahmen und gemeinsamen Kapazitätsaufbau sowie um die Bekämpfung von Terrorismus und illegalem Waffenschmuggel im Mittelmeerraum. Bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten sollen längstens bis Ende 2017 im Mittelmeer, in der Straße von Gibraltar und ihren Zugängen eingesetzt werden können. Die Kosten veranschlagt die Regierung auf rund 13,1 Millionen Euro.

Förderung des Schienenverkehrs – Deutschland-Takt: 30 Minuten lang berät der Bundestag ab 19.05 Uhr in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des so genannten Deutschland-Takts (18/7554). Der Deutschland-Takt geht auf eine Initiative verschiedener Verbände, Institutionen und Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs zurück und hat die Schaffung eines integrierten Verkehrsnetzes in einem abgestimmten Takt aus Fern-, Regional- und Zubringerverkehr zum Ziel. In dem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung auf, auf einen gemeinsamen Beschluss von Bundestag und Bundesrat hinzuwirken, der eine entschlossene und zielstrebige Einführung eines bundesweiten Deutschland-Taktes sowie eine frühzeitige und umfangreiche Einbindung der Öffentlichkeit zum Ziel hat. Außerdem soll die Regierung nach den Vorstellungen der Antragsteller eine aktive Rolle bei der Förderung des Verkehrsträgers Schiene einnehmen und innerhalb eines Jahres eine ambitionierte und nachvollziehbare Wachstumsstrategie für den Schienenverkehr vorlegen. 

Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz: Um 19.35 Uhr geht der von Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (18/9533) in die erste Lesung. Der Entwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund vom 29. April 2016 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei linear in zwei Schritten angehoben: zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent. Außerdem beraten die Abgeordneten in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (18/9532). Damit soll laut Regierung das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht fortentwickelt und an die gesamtgesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. So soll unter anderem der Zugang zum jeweiligen Alterssicherungssystem für Teilzeitbeschäftigte erleichtert werden. 30 Minuten sind für die Aussprache über die beiden Vorlagen vorgesehen. 

Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen: Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/9667), in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen einzusetzen, geht um 20.05 Uhr in die erste Lesung, die 30 Minuten dauern wird. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die befristete Finanzierung des Wissenschaftssystems zu beenden und die Grundfinanzierung deutlich anzuheben, auf hohem Niveau zu verstetigen und regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung anzupassen.

Auskunftsrecht der Presse: Danach folgt ab 20.40 Uhr die erste Beratung eines Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (18/8246). Mit Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind, die Medien ihren Auskunftsanspruch aber mangels bundesgesetzlicher Regelung unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen können. Gegenstand des Gesetzentwurfs der Grünen sind das Auskunftsrecht der Medienvertreter und die Pflichten der Bundesbehörden. Dabei wird auch der Kreis der Auskunftsberechtigten und -verpflichteten definiert, um Auslegungsunsicherheiten zu vermeiden, heißt es im Entwurf.

Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes: Weiter geht es gegen 21.20 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/9440). Damit soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen hingegen ist bislang nicht mautpflichtig. Eine halbe Stunde ist für die Aussprache vorgesehen.

Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:

Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen: Gegen 20.35 Uhr wird die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) aufgerufen. Ziel ist es, Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung zu unterbinden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der „Kassen-Nachschau“ durch die Finanzbehörden eingeführt. Dabei handele sich nicht um eine Außenprüfung, sondern um ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften: Gegen 21.10 Uhr wird der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558) aufgeufen. Er sieht unter anderem vor, dass neue Bewachungsunternehmer und deren leitendes Personal künftig eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen müssen. Die Zuverlässigkeit der Unternehmen und des leitenden Personals soll alle drei Jahre überprüft werden. Mit der Vorlage reagiert die Bundesregierung auf bekannt gewordene Missstände bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen. Die Vorschriften sollen auch für den Schutz von zugangsgeschützten Großveranstaltungen gelten. Der Wirtschaftsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9707).

Verwendung des Solidaritätszuschlages: Im Anschluss soll ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5221) zum Solidaritätszuschlag abgestimmt werden. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, den Solidaritätszuschlag in seiner derzeitigen Höhe und Form als Bundessteuer beizubehalten und Vorschläge zu unterbreiten, wie er verwendet werden kann, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen und zu sichern. Mit ihrem Antrag wendet sich die Fraktion gegen Forderungen aus Politik und Gesellschaft, den Solidaritätszuschlag 2019 abzuschaffen. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9694).

Elektronische Akte in Strafsachen: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (18/9416) wird danach in erster Lesung aufgerufen. In anderen Gerichtsverfahren ist die elektronische Akte bereits zulässig; das soll sie laut Gesetzentwurf jetzt auch in Strafprozessen werden. Vorläufig soll daneben die herkömmliche Aktenführung in Papierform möglich bleiben. Ab 2026 soll dann ausschließlich mit elektronischen Akten gearbeitet werden.

Steuerliche Förderung von Elektromobilität: Gegen 21.10 Uhr wird der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828, 18/9239) aufgerufen. Er sieht unter anderem vor, dass die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Dazu liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/9688) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/9689) vor.

Psychiatrische und psychosomatische Versorgung: Im Anschluss wird die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (18/9528) aufgerufen. Mit der Gesetzesnovelle soll laut Regierung die Versorgung psychisch kranker Menschen besser an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst werden. So soll unter anderem das pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen (Psych-Entgeltsystem) weiterentwickelt werden, wobei das jetzige System PEPP, das seit 2013 auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, ein Jahr länger genutzt werden kann und auch künftig für die Kategorisierung genutzt werden soll. Auf ein landeseinheitliches Preisniveau der Kliniken soll jedoch auch künftig verzichtet werden. Stattdessen können psychiatrische und psychosomatische Kliniken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken soll der jeweilige tatsächliche Aufwand sein, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung gelten sollen. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen – Jetzt Hilfenetz weiterentwickeln“ (18/9671). Danach soll die Neuausrichtung des Entgeltsystems eine personenzentrierte, qualitätsgesicherte, leitliniengerechte und effiziente Behandlung gewährleisten.

Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren: Es folgt die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (18/9534). Danach sollen für Beschuldigte in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls EU-weit einheitliche Rechte gelten. Mit der Vorlage will die Regierung eine entsprechende EU-Verordnung (2013/48/EU) umsetzen. Unabhängig davon sollen mit dem Gesetz auch Änderungen im Schöffenrecht vorgenommen werden. Diese sollen es einerseits den Gemeinden erlauben, leichter genügend ehrenamtliche Richter zu finden, andererseits Schöffen besser vor Überlastung schützen.

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung: Gegen 22.10 Uhr wird die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA, 18/9530) aufgerufen. Mit dem FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSA NeuOG) soll die FMSA in Folge der Schließung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) sowie der Übernahme der Zuständigkeit für die Abwicklung und Restrukturierung systemrelevanter Banken durch den einheitlichen europäischen Abwicklungsausschuss (SRB) umstrukturiert werden: Die Aufgaben als Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) sollen als eigener Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert und die Verwaltung des FMS soll in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) integriert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FMSA gehen in die jeweiligen Einheiten über. Die Umsetzung soll Anfang 2018 erfolgen.

Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch: Im Anschluss wird ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (18/9519) aufgerufen. Hintergrund ist, dass die EU-Programme für Schulobst, Schulgemüse sowie Schulmilch für Bildungseinrichtungen zu einem neuen Schulprogramm zusammengefasst werden sollen. Die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen macht eine bundeseinheitliche Anpassung erforderlich, um das von der Europäischen Union finanzierte Programm weiterhin in den Bundesländern zu ermöglichen. Mit dem Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz sollen die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der EU-Verordnung 2016/791 vom 11. Mai 2016 geschaffen werden. Ziel des Programms ist es, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu fördern, um ausgewogene Essgewohnheiten zu prägen. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. 

Bekämpfung neuer psychoaktiver Stoffe: Danach stimmt der Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (18/8579, 18/8964) ab. Er sieht ein Verbot dieser Drogen vor, um ihrer zunehmenden Verbreitung entgegenzuwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten psychoaktiven Stoffe (NPS) stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in der Vorlage. Infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sei. Daher bestehe dringender Handlungsbedarf, so die Regierung. Zur Abstimmung liegt ein Entschließungsantrag der Grünen (18/9708) vor, in dem ein Regulierungsmodell für neue psychoaktive Substanzen gefordert wird, das den Rahmen zum erlaubten Umgang mit diesen Substanzen schafft. Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/8459) zu dem von der Regierung geplanten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, das die Antragsteller für falsch halten. Das Betäubungsmittelverbot löse keine drogenbezogenen Probleme, sondern verursache sie maßgeblich mit, heißt es in der Vorlage. Stattdessen sei „eine zeitgemäße Antwort“ auf die auch „Legal Highs“ genannten NPS erforderlich. So soll nach dem Willen der Fraktion das Betäubungsmittelgesetz geändert werden mit dem Ziel, Drogenkonsumenten künftig nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (18/9699).

Abfallverbringungsrechtliche Vorschriften: Es folgt die Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften (18/8961). Er sieht unter anderem vor, das Abfallverbringungsgesetz an die EU-Verordnung 1013/2016, zuletzt geändert durch EU-Verordnung 660/2014, anzupassen und etwa die Erstellung von Kontrollplänen zu regeln. Darüber hinaus sollen Sanktionsregelungen, die bisher im Paragrafen 326 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches geregelt sind, ins Abfallverbringungsgesetz überführt und um zusätzliche Bußgeldtatbestände ergänzt werden. Eine halbe Stunde ist für die Aussprache vorgesehen.

Gesetz zur Europäischen Kontopfändungsverordnung: Im Anschluss folgt die Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (18/7560). Mit der Vorlage sollen die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung geschaffen werden. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht; zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Das Gesetz soll insbesondere regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen. Der Rechts- und Verbraucherschutzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9698).

Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Abgestimmt wird danach über die von der Bundesregierung eingebrachte Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (18/8959). Mit der Änderungsverordnung soll die Chemie-Klima-Verordnung an neue europarechtliche Vorgaben angepasst werden, die sich laut Bundesregierung vor allem aus der Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die EU-Verordnung Nr. 517/2014 sowie novellierte Durchführungsregelungen ergeben. Der Bundestag muss der Verordnung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen. Der Umweltausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9705).

Deutsch-indische Wissenschaftskooperation: Es folgt die Abstimmung über einen von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag (18/8708) an, in dem Bundesregierung aufgefordert wird, die deutsch-indische Wissenschaftskooperation auszubauen. Indien investiere wie kaum ein anderes Schwellenland in Bildung und Forschung und werde mit seiner gut entwickelten und ausgebauten Forschungs- und Technologielandschaft auch in den kommenden Jahren ein entscheidender Motor der Globalisierung sein, heißt es in der Vorlage. Zudem sei das asiatische Land als weltweit größte Demokratie ein verlässlicher Partner mit vielfältigen Potenzialen zur Kooperation. Nicht zuletzt aus diesem Grund nähmen die Notwendigkeit und das Interesse an deutsch-indischen Kooperationen, insbesondere im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, stetig zu, schreiben die Abgeordneten weiter. Der Bildungs- und Forschungsauschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9661). 

Neuregelung des Mikrozensus: Danach geht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze (18/9418) in die erste Lesung. Er sieht im Unterschied zu den bisherigen Mikrozensusgesetzen eine unbefristete Fortführung des Mikrozensus vor. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass das geltende Mikrozensusgesetz Datenerhebungen bis zum Ende des laufenden Jahres 2016 anordnet. Zur Fortführung des Mikrozensus sei ein Anschlussgesetz erforderlich. Auch sollten mit dem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Erhebungen über Arbeitskräfte, Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, in die Erhebung des Mikrozensus zu integrieren. Wie die Bundesregierung in der Begründung darlegt, sieht das neue Konzept des Mikrozensus die Integration europäischer Haushaltserhebungen vor, bei denen es unbefristete Datenlieferverpflichtungen der EU-Staaten gebe. Eine Befristung des Gesetzes erscheine daher nicht mehr sinnvoll. Der Mikrozensus wird den Angaben zufolge seit 1957 als Haushaltsstichprobe über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte durchgeführt. Seine Ergebnisse seien für politische und gesellschaftliche Institutionen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung eine wichtige Informationsquelle, heißt es in der Vorlage weiter.

Neuregelung des Bundesarchivrechts: Es folgt die erste Lesung eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (18/9633). Ziel ist es laut Regierung, das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher zu machen. Dazu wurden vor allem die Schutzfristen angepasst: So sollen die Schutzfristen für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten von 30 Jahren nach dem Tod der jeweiligen Person auf zehn Jahre verkürzt werden. Aufgenommen wurde auch eine Regelung, wonach die Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben sollen. Außerdem enthält das Gesetz Anpassungen, die die Arbeitsfähigkeit des Bundesarchivs im Zeitalter der Digitalisierung erhalten und stärken sollen. Dazu gehören Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung. Im Bundesarchiv werden Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet. Grundlage ist das Bundesarchivgesetz von 1988.

Familienkassen des öffentlichen Dienstes: Im Anschluss wird die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441) aufgerufen. Er sieht vor, das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes neu zu organisieren. Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Familienkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, heißt es in der Vorlage. Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Nach Angaben der Regierung wird in Deutschland für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen habe 2015 über 39 Milliarden Euro betragen. Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben. 

Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie: Weiter geht es mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (18/9521). Ziel ist es unter anderem, die Modalitäten für die Berufsanerkennung von Rechts- und Patentanwälten sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufen aus anderen EU-Staaten an neue europäische Standards anzupassen, die in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie geregelt sind. Diese Umsetzung in nationales Recht hätte eigentlich bis zum 18. Januar 2016 erfolgen müssen. 

Partnerschaftsabkommen mit den Cariforum-Staaten: Abschließend steht die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den Mitgliedern des Karibischen Forums Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (Cariforium) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (18/8297) auf der Tagesordnung. Das Vertragsgesetz ist für die Ratifikation des Abkommens erforderlich. Ziel des Partnerschaftsabkommen, das seit dem 29. Dezember 2008 für alle Unterzeichnerstaaten mit Ausnahme der Republik Haiti provisorisch angewendet wird, ist es laut Bundesregierung, Handelshemmnisse schrittweise und im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) abzubauen und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. 

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 22.35 Uhr.

Freitag, 23. September

Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des als Unterrichtung vorgelegten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (18/8740). Eine Reihe von Staaten komme der Verpflichtung zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit teilweise nicht nach, heißt es darin. Einen wesentlichen Grund für die Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sieht die Regierung in dem Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit. Die Debatte wird 85 Minuten dauern.

Erleichterung der Einbürgerung: Um 10.25 Uhr gehen ein Gesetzentwurf und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erleichterung der Einbürgerung (18/9669) in die erste Lesung, die 85 Minuten dauern wird. Ziel sei die „Ermöglichung einer weitgehenden Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung“, schreiben die Abgeordneten in dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Ermöglichung der mehrfachen Staatsangehörigkeit (18/5631). So soll unter anderem bei der Anspruchseinbürgerung die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre und für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre herabgesetzt werden. Die Anspruchseinbürgerung soll laut Entwurf fortan allen Personen offen stehen, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind oder „aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind“. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass britische Staatsangehörige, die infolge des Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen, „rasch und unkompliziert“ eingebürgert werden können. So sollte dies auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren möglich sein.

Drittes Pflegestärkungsgesetz: Ab 11.50 Uhr debattiert der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (18/9518). Ziel ist es laut Regierung, die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen zu verbessern. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. In erster Lesung mitberaten werden ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Pflege vor Ort gestalten – Bessere Bedingungen für eine nutzerorientierte Versorgung schaffen“ (18/9668) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8725). Die Grünen wollen unter anderem, dass das Recht für Kommunen, Pflegestützpunkte zu initiieren, dauerhaft verankert wird und dass statt Pflegestützpunkten in den Kommunen Beratungs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort für Pflege und Teilhabe geschaffen werden können. Die Linke verlangt, die Pflege „teilhabeorientiert und wohnortnah“ zu gestalten. Altersarmut habe auch ein regionales Gesicht, Pflegemängel erwüchsen aus kommunalen Angebotsdefiziten, heißt es in der Vorlage. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Polizeikräfteeinsatz in Friedensmissionen: Um 12.35 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/9662), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen zu stärken und auszubauen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Lasten zwischen den Staten, die sich bereits an Missionen der Vereinten Nationen beteiligen, und denen, die das noch nicht tun, besser verteilt werden. Darüber hinaus solle für eine gute Qualität der Ausbildung der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gesorgt werden. 45 Minuten sind für die Debatte angesetzt.

Wochenhöchstarbeitszeiten: Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8724), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden zu senken, wird ab 13.20 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung beraten. Im Arbeitszeitgesetz sollen außerdem ein Recht auf Nichterreichbarkeit, eine Dokumentationspflicht für jede Stunde Arbeit sowie verbindliche Ausgleichsregelungen für Mehrarbeit festgeschrieben werden. Die Bundesregierung soll darüber hinaus eine Anti-Stress-Verordnung erlassen, anhand derer Arbeitgeber und Beschäftigte Ursachen für psychische Belastungen benennen und Gegenmaßnahmen ergreifen können. Ferner fordern die Abgeordneten ein Rückkehrrecht auf Vollzeit beziehungsweise zur vorherigen Arbeitszeit. Betriebsräte sollen außerdem „erzwingbare Mitbestimmungsrechte“ bei Fragen der Zeitsouveränität und der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erhalten.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 14.05 Uhr. (nal/22.09.2016) 

Marginalspalte