+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Soziales

Geteilte Meinung über den Entwurf zur Flexi-Rente

„Nicht mehr als ein Placebo“, lautete das Urteil der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, auf den „ich schon ein bisschen stolz bin“, sagte dagegen Dr. Martin Rosemann von der SPD. Gemeint ist der Entwurf (18/9787) für ein Flexi-Rentengesetz in der Debatte des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 29. September 2016, mit dem Union und die Sozialdemokraten die Übergänge in den Ruhestand flexibler gestalten wollen.

Regelaltersgrenze und Teilzeitarbeit

Zu den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Arbeitet jemand nach Erreichen der Altersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention sollen die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte stärken. Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.

SPD: Ansatz „Reha vor Rente“ stärken

Katja Mast (SPD) betonte, „für die SPD ist es besonders wichtig, wie man gesund, aber auch selbstbestimmt das Rentenalter erreichen kann“. Und selbstbestimmt könne man dies nur, wenn man gesund sei.

Deshalb würde mit dem Gesetz der Ansatz „Reha vor Rente“ gestärkt. Mehr Menschen als bisher sollten künftig davon profitieren. Vor der Rehabilitation wiederum müsse die Prävention ansetzen, zum Beispiel durch einen Ü-45-Check-up. „Wir unterstützen damit Menschen, ihre Erwerbstätigkeit zu erhalten“, sagte Mast.

Linke: Noch mehr und noch länger arbeiten

Bei Matthias W. Birkwald (Die Linke) erzeugte der Gesetzentwurf weniger euphorische Reaktionen. Bei den geplanten Änderungen gehe es doch nur darum, dass Menschen noch mehr und länger arbeiten.

Für jene, die in gesundheitlich besonders belastenden Berufen arbeiten, biete der Gesetzentwurf jedoch nichts an. „Die Lebenswirklichkeit wird die Teilrente ins Leere laufen lassen, bevor sich jemand dieses komplexe System erklären lassen konnte“, prophezeite er.

CDU/CSU: Das Gesetz dient den Menschen

„Das Gesetz ist ideologiefrei und dient daher den Menschen“, entgegnete darauf Karl Schiewerling (CDU/CSU) und warf der Linken vor, die Lage bewusst düster zu beschreiben.

Er betonte, die Rente sei kein Fürsorgesystem, sondern ein Sozialversicherungsmodell, das nicht mit Elementen der Fürsorge überfrachtet werden dürfe. „Wir wollen jene mobilisieren, die trotz Rentenalter weiterarbeiten wollen. Es ist ein Angebot und keine Pflicht“, sagte Schiewerling.

Grüne kritisieren wohlklingende Absichtserklärungen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Pläne als „wohlklingende Absichtserklärungen“, die aber am Problem „komplett vorbei“ gehen würden. Ihn würden die Menschen in seinem Wahlkreisbüro nicht fragen, wie sie nach Eintritt ins Rentenalter noch weiterarbeiten können, sondern wie sie es denn schaffen sollen, überhaupt das Renteneintrittsalter im Beruf zu erreichen.

„Wir brauchen die Chance einer Belastungsreduzierung- und -anpassung ab dem 60. Lebensjahr. Das hat mit Frühverrentung nichts zu tun“, betonte Kurth. (che/29.09.2016)