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Aktuelle Stunde

EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada bleibt weiterhin ein Streitthema

Gegen den Oppositionsvorwurf des „Junkertums“ in den Ceta-Auseinandersetzungen hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im Bundestag mit Nachdruck gewehrt. Er stellte in der von der Linken verlangten Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung die Frage, ob nicht die „Selbstgefälligkeit“ bei den Kritikern selbst stattfinde – „und alle anderen blöd sind“. Der „Ton der Debatte“ um das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) erinnere ihn sehr an den Satz, „dass am eigenen Wesen Europa genesen soll“.

Minister: Alle Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt

Gabriel warnte davor, dass in den anderen EU-Ländern ein fataler Eindruck  entstehen könne: „Den Deutschen geht es gut. Deren Handel wächst. Deswegen können sie es sich leisten, uns Vorschriften zu machen. Die Linke wies er darauf hin, dass auch die linksgeführte Regierung in Griechenland unbedingt Ceta wolle – ebenso wie Schweden mit seiner grünen Regierungsbeteiligung.

Der Minister machte geltend, im Europäischen Rat alle Vorgaben der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt zu haben. Das Gericht selbst werde darüber wachen, dass die Auflagen auch eingehalten werden. Er nahm für sich in Anspruch, stets Fragen und Kritik zu Ceta ernst genommen zu haben – etwa bei dem Punkt, dass Sozial- oder Umweltstandards nicht abgesenkt würden: “Warum sind Sie nie zufrieden, dass die Dinge von uns umgesetzt werden?„, fragte er in Richtung Opposition.

Linke behält sich rechtliche Schritte vor 

Die Fraktion Die Linke hatte die Debatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt. Ihr Redner Klaus Ernst bestritt, dass die Auflagen des Senats tatsächlich unmissverständlich in das vor zwei Tagen verabschiedete Papier des Europäischen Rates Eingang gefunden hätten. In Teilen stehe “darin steht etwas ganz anderes, als das Gericht entschieden hat„.

Der Koalition hielt er vor, sie habe “das Verfassungsgericht nicht ernst genommen„. Und meinte: “Mal wieder haben die vollmundigen Erklärungen des Bundeswirtschaftsministers nichts mit der Realität zu tun.„ Die Linke behalte sich “neuerliche rechtliche Schritte„ vor.

CDU/CSU hofft auf Schlusspunkt unter “unwürdiges Gerangel„ 

Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) äußerte die Hoffnung, dass Ende dieses Monats mit der Unterzeichnung jener Ceta-Teile, die nur die EU betreffen, “endlich ein Schlusspunkt gesetzt„ werde unter ein “unwürdiges Gerangel„. Die Kläger hätten beim Verfassungsgericht eine “Niederlage„ erlitten. Jetzt suche die Opposition “jeden Strohhalm zu packen„, um weiter Ceta zu verhindern.

Der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hielt er vor, in der Diskussion “mit halbwahren Elementen den Menschen Angst zu machen„. Er nannte es “verkehrte Welt„, dass ausgerechnet Deutschland als Land mit der größten Volkswirtschaft in der EU und als Exportweltmeister “gegen den Freihandel kämpft„.

Grüne: Aus der Wissenschaft hagelt es Kritik

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, nicht hinreichend klar die “zusätzlichen Auflagen„ des Bundesverfassungsgerichts in Brüssel nachverhandelt zu haben: Damit sei den Koalitionären “wieder einmal bescheinigt worden, dass sie nicht halten können, was sie versprechen„. Es sei aber “das Blöde an einem Versprechen„, dass man es “am Ende überprüfen„ könne.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages sei nicht rechtzeitig über den Inhalt der Nachverhandlungen informiert worden. Dies prangerte Dröge als “Arroganz der Macht„ an. Sie kritisierte zudem, dass CDU/CSU und SPD “das Urteil der Öffentlichkeit nicht wahrnehmen„ wollten. Überdies: “Auch aus der Wissenschaft hagelt es Kritik.„

SPD: Globalen Handel frei und fair gestalten

Bernd Westphal (SPD) strich heraus, keine andere Partei habe sich derart intensiv mit Ceta befasst. Berechtigte Fragen seien von der SPD stets ernst genommen worden. Und natürlich sei es legitim, das Verfassungsgericht anzurufen, “wenn Bürger Angst und Sorgen haben„. Allerdings sei nun klar: “Alle Anträge sind abgelehnt worden.„ Das dürfe man “nicht einfach so wegwischen„.

Als “beachtliche Leistung„ Gabriels stufte er es ein, dass er die Auflagen des Gerichts in ganz kurzer Zeit in Brüssel umgesetzt habe. Er warnte davor, dass bei einem Scheitern Cetas für zukünftige Freihandelsabkommen “politischer Schaden hinterlassen„ werde. Der SPD gehe es darum, den globalen Handel “nicht nur frei, sondern auch fair„ zu gestalten.

Auflagen des Bundesverfassungsgerichts

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 13. Oktober 2016 mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada richteten.

Die Bundesregierung müsse allerdings sicherstellen,

  • dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von Ceta umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
  • dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten Ceta-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
  • dass die Auslegung des Artikels 30.7 Absatz 3 Buchstabe c Ceta eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestünden für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen. (fla/vom/20.10.2016)

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