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Parlament

Beschlüsse nach Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2016, drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung in zweiter und dritter Beratung verabschiedet und drei Sammelübersichten des Petititionsausschusses zu eingegangenen Petitionen beschlossen. Außerdem wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Geldwäsche, Erträge aus Straftaten, Terrorismusfinanzierung

Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (18/9235) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (18/9800) vorgelegt. Die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, Die Linke lehnte ihn ab.

Damit wird das Übereinkommen des Europarats in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bisherige Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, das seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland in Kraft ist, deckt nur die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschestraftaten ab und genügt nach Aussage der Bundesregierung den Anforderungen an eine effektive Vermögensabschöpfung vor allem im Hinblick auf die Terrorismusfinanzierung nicht. 

Strafrechtsübereinkommen des Europarats zur Korruption

Vom Rechtsausschuss stammt auch die Beschlussempfehlung (18/9850) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (18/9234). Diesem Gesetzentwurf stimmte der Bundestag einstimmig zu.

Ziel ist es, zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats so weit wie möglich einen strafrechtlichen Mindeststandard bei der Bekämpfung der Korruption zu entwickeln und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verbessern. Das Zusatzprotokoll ergänzt das Übereinkommen um die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit von Schiedsrichtern und Schöffen.

 

Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten

Zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (18/9533) hatte der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (18/9865) erarbeitet. Während die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion für den Gesetzentwurf stimmte, enthielten sich die Grünen. Zum Gesetzentwurf liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses vor (18/9866).

Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Soldaten im Bereich des Bundes zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent linear angehoben. Dies entspricht dem Ergebnis des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Beamtenanwärter erhalten zum 1. März 2016 35 Euro und zum 1. Februar 2017 30 Euro mehr im Monat. Der Beschluss kostet den Bund im Haushaltsjahr 2017 410 Millionen Euro, 2017 944 Millionen Euro und ab 2018 986 Millionen Euro.

Qualitätsvorgaben für Internetzugänge

Mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8573) ab, der darauf abzielt, für Internetzugänge eine Mindestqualität vorzuschreiben. Mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssten auch tatsächlich zur Verfügung stehen, hatte die Fraktion unter anderem gefordert. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (18/10062). 

Abstimmung über Petitionen

Der Petitionsausschuss hat drei Beschlussempfehlungen zu Sammelübersichten mit Petitionen, die er beraten hat, zur Abstimmung vorgelegt. Der Bundestag nahm die Sammelübersicht 364 (18/9828) einstimmig an. Bei der Sammelübersicht 365 (18/9829) stimmten lediglich die Grünen dagegen, bei der Sammelübersicht 366 (18/9830) votierte die Koalitionsmehrheit dafür, während die Opposition dagegen stimmte.

Petition zur Mehrwertsteuer für digitale Presserzeugnisse

Von den Beschlüssen betroffen ist auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, die Mehrwertsteuer für digitale Presseerzeugnisse zu reduzieren. Zur Begründung ihrer Initiative machen die Petenten auf die aktuell vorhandene Diskrepanz bei der Mehrwertsteuer für gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften (sieben Prozent) und der „identischen und damit inhaltsgleichen Ausgabe der Zeitung oder Zeitschrift als E-Paper“ (19 Prozent) aufmerksam.

Es sei nicht vermittelbar, aus welchem Grund für eine identische digitale Ausgabe der Zeitung oder Zeitschrift zwölf Prozent mehr an Mehrwertsteuer erhoben werden, heißt es in der Petition. Die indirekte Presseförderung durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz habe nicht das Ziel, ein Medium zu fördern, sondern den Inhalt, den dieses verbreitet, schreiben die Petenten.

An Vorgaben aus Brüssel gebunden

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 28. September 2016 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Begründung der Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass die nationalen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes an die verbindlichen Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie gebunden seien.

Diese regle, dass die Mitgliedstaaten einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen. Laut Richtlinie ist es den Mitgliedstaaten möglich, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von Zeitungen anzuwenden, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Allerdings sei die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes „auf körperliche Erzeugnisse beschränkt“.

Regierung setzt sich für ermäßigten Steuersatz ein

Ausdrücklich ausgeschlossen sei eine Umsatzsteuerermäßigung der Richtlinie zufolge, sofern es sich um die Erbringung elektronischer Dienstleistungen handelt. Da digitale Presseerzeugnisse – insbesondere E-Paper – elektronische Dienstleistungen in diesem Sinne seien, „ist es mangels einer unionsrechtlichen Grundlage derzeit leider nicht möglich, diese Umsätze national mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu begünstigen“, schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Abgeordneten weisen zugleich darauf hin, dass die Bundesregierung derzeit darauf hinwirke, auf europäischer Ebene die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Umsätze mit elektronischen Informationsmedien in Zukunft ermäßigt zu besteuern. Zu diesem Zweck habe die Bundesregierung die Europäische Kommission um Vorlage eines entsprechenden Richtlinienvorschlags gebeten, heißt es weiter. Einem derartigen Richtlinienvorschlag – der gegenwärtig noch nicht vorliege – müsste der Europäische Rat einstimmig zustimmen, schreiben die Abgeordneten, die die Petition für geeignet erachten, „in einschlägige Abstimmungsprozesse einzufließen“. (vom/hau/20.10.2016)

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