Berlin/Bonn-Gesetz beschäftigt erneut den Bundestag
Das „endgültige“ Ende der Zweiteilung der Regierung zwischen Berlin und Bonn fordert die Linksfraktion in einem Antrag (18/8130), den der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2016, erstmals beraten hat. In der Vorlage wird die Regierung aufgefordert, einen Entwurf für ein Beendigungsgesetz zum Berlin-Bonn-Gesetz vorzulegen und einen Umzugsplan für alle Bundesministerien aufzustellen, nach dem bis etwa zum Jahr 2020 die Ministerin in Berlin zusammengeführt werden sollen. Der Antrag soll im federführenden Umwelt- und Bauausschuss weiterberaten werden.
„Keine Rechtfertigung für Zehntausende Dienstreisen“
Ausgenommen werden sollen von dem Umzug jene Ministerien, die in ihrem Wirken ausdrücklich mit der Region Köln/Bonn verbunden sind und die durch die Anwendung moderner Kommunikationsmittel ihre Funktion gegenüber der Bundesregierung ohne Einschränkung erfüllen können, heißt es in dem Antrag weiter.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf den aktuellen Teilungskostenbericht der Bundesregierung, der verdeutliche, dass die Kosten anhaltender Trennung der Regierungsstellen für das Haushaltsjahr 2016 mit 7,472 Millionen Euro im Vergleich zu vergangenen Jahren nur unwesentlich gesunken seien und sich prinzipiell kaum noch rechtfertigen ließen.
Insbesondere gebe es keinerlei Rechtfertigung für immer noch Zehntausende von Dienstreisen, die mit Flugzeug, Bahn und Auto vollzogen würden. Diese seien im Teilungskostenbericht 2015 mit 4,71 Millionen Euro ausgewiesen und würden eine erhebliche Umweltbelastung darstellen. (hau/20.10.2016)