+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Auswärtiges

Einstimmiges Votum für eine Stärkung des Biowaffenübereinkommens

Einstimmig hat der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10017) angenommen, das Biowaffenübereinkommen zu stärken. Die Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (Biowaffenübereinkommen) ist ein am 16. Dezember 1971 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommener völkerrechtlicher Vertrag, der die Herstellung und die Verbreitung von biologischen Waffen verhindern soll.

„Vertrauensbildende Maßnahmen verbessern“

Das Biowaffenübereinkommen ist zusammen mit der 1993 abgeschlossenen Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll von 1925, mit dem erstmals der Einsatz von giftigen Gasen und bakteriologischen Methoden als Methoden zur Kriegsführung vertraglich verboten wurde.

Union und SPD weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass das Übereinkommen weder über ein Verifikationsregime noch über eine Vertragsorganisation verfüge. „Verstöße gegen den Vertrag können somit nicht systematisch aufgedeckt und sanktioniert werden.“ Zudem seien eine Reihe von Ländern aus Afrika und dem Pazifikraum dem Übereinkommen bisher ferngeblieben, bei anderen Signatarstaaten bestünden wiederum Zweifel, ob sie den Verpflichtungen nachkommen. „Es ist bekannt, dass mindestens ein Signatarstaat des Übereinkommens, Syrien, trotz des Verbots an biologischen und Toxinwaffen gearbeitet hat.“

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei der Ende November in Genf stattfindenden achten Überprüfungskonferenz für eine weltweite Verbesserung der nationalen Umsetzung dieses Vertragswerks einzusetzen, weitere Staaten zum Beitritt zu bewegen und auf eine Verbesserung vertrauensbildender Maßnahmen zu dringen. (hau/ahe/20.10.2016)

Marginalspalte