Mikrozensus wird über 2016 hinaus unbefristet fortgesetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, beschlossen, den Mikrozensus über 2016 hinaus unbefristet fortzusetzen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze“ (18/9418) nahm er bei Enthaltung der Opposition in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/10067) an. Die Reden zur Debatte wurden zu Protokoll gegeben.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Arbeitskräfte, Einkommen, Lebensbedingungen
In der Vorlage verweist die Regierung darauf, dass das geltende Mikrozensusgesetz Datenerhebungen bis zum Ende des laufenden Jahres 2016 anordne. Zur Fortführung des Mikrozensus sei daher ein Anschlussgesetz erforderlich.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Erhebungen über Arbeitskräfte, über Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, in die Erhebung des Mikrozensus zu integrieren.
Wie die Bundesregierung in der Begründung darlegt, sieht das neue Konzept des Mikrozensus die Integration europäischer Haushaltserhebungen vor, bei denen es unbefristete Datenlieferverpflichtungen der EU-Staaten gebe. Eine Befristung des Gesetzes erscheine daher „nicht mehr sinnvoll“. (hau/20.10.2016)