Grüne: Verbrechen in Syrien und Irak durch das Völkerrecht ahnden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9687) gegen das Votum der Antragsteller und eines Teils der Linken abgelehnt, eine Luftbrücke für Syrien einzurichten, um die humanitäre Not zu lindern. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/9939). An den Menschenrechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Verbrechen nach dem Völkerrecht nicht ungesühnt lassen“ (18/10031).
Syrien-Antrag der Grünen
„Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die International Syrian Support Group (ISSG) haben wiederholt ein Ende der Belagerung und den Zugang zu humanitärer Hilfe gefordert“, heißt es in dem Antrag, über den abgestimmt wird. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen habe einen entsprechenden Beschluss einstimmig, also mit den Stimmen Russlands und Chinas, bereits im Februar 2014 gefasst.
Im Mai dieses Jahres habe die ISSG zudem ein Ultimatum beschlossen: Sollte das Assad-Regime den Zugang zu eingeschlossenen Gebieten bis zum 1. Juni 2016 weiterhin verwehren oder nur teilweise zulassen, dann sollten die Vereinten Nationen und dessen Welternährungsprogramm die eingeschlossenen Menschen aus der Luft versorgen. Dieses Ultimatum sei ohne jede Konsequenz verstrichen, schreiben die Abgeordneten. Die Vereinten Nationen schätzten, dass bis zu 570.000 Menschen in Syrien in belagerten Orten von Truppen des Regimes umzingelt seien.
„Den Worten müssen Taten folgen“
„Den Worten der internationalen Gemeinschaft müssen jetzt endlich Taten folgen“, heißt es in diesem Antrag weiter. Russland müsse seinen Einfluss auf Assad geltend machen, damit die Belagerungen aufgehoben und Hilfslieferungen auf dem Landweg möglich werden. Wenn das nicht möglich ist, müsse Russland die Versorgung aus der Luft durch die Vereinten Nationen gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in diesem Falle auf einen Beschluss des Sicherheitsrates dringen, damit Hilfe aus der Luft auch ohne die Zustimmung der syrischen Regierung geleistet werden kann, da das Leid der syrischen Bevölkerung zu mindern, absoluten Vorrang haben müsse.
Völkerrecht-Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag (18/10031) fordert die Fraktion eine juristische Aufarbeitung der „schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch staatliche und nichtstaatliche Akteure in Gebieten Syriens und des Iraks. „Opfer dieser Verbrechen sind unter anderem ethnische und religiöse Minderheiten, wie Christen, Jesiden, Turkmenen und andere geworden“, schreiben die Abgeordneten.
Da weder Syrien noch der Irak Vertragsstaaten des Römischen Statuts sind, könne sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nur mit der dortigen Situation befassen, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ihm den Fall zur Bearbeitung überweist. Eine solche - auch von Deutschland unterstützte - Resolution zur Überweisung der Situation in Syrien und im Irak an den IStGH sei jedoch im Mai 2014 an dem Veto von Russland und China im Sicherheitsrat gescheitert.
Die Grünen fordern die Bundesregierung nun auf, sich „innerhalb der Vereinten Nationen und auf allen diplomatischen Ebenen“ erneut für eine solche Überweisung einzusetzen oder, falls das nicht gelingen sollte, „alternativ die Einrichtung eines Sondertribunals zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Völkerrechtsverbrechen in Syrien und im Irak einzufordern“. (hau/ahe/20.10.2016)