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Bau

Fünf Mitglieder des Baukultur-Stiftungsrats gewählt

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2016, fünf Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur gemäß Paragraf 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ gewählt. Dazu lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD und Die Linke vor (18/10021). Gewählt wurden Volkmar Vogel und Dr. Anja Weisgerber (beide CDU/CSU), Michael Groß und Claudia Tausend (beide SPD) und Heidrun Bluhm (Die Linke).

Bundestag entsendet fünf Mitglieder

Zweck der Stiftung ist es, die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herauszustellen und das Bewusstsein für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung zu stärken. Dazu soll die Stiftung insbesondere als Kommunikationsplattform für die bundesweite Diskussion städtebaulicher, planerischer, bau- und wohnungswirtschaftlicher Qualitätsmaßstäbe dienen. Die Stiftung konzentriert sich dabei auf Instrumente mit bundesweiter und internationaler Ausstrahlung.

Der Stiftungsrat besteht aus 13 Mitgliedern. Fünf Mitglieder entsendet der Deutsche Bundestag aus seiner Mitte, je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde, fünf Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur.

Wahl für vier Jahre

Die Entsendung der Mitglieder des Stiftungsrats erfolgt für vier Jahre, heißt es im Gesetz. Die wiederholte Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger benannt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats hat der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit inne.

Der Stiftungsrat befindet über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere über die Organisation, die mittelfristige Finanzplanung, den Wirtschaftsplan sowie das Arbeitsprogramm und seine Umsetzung. In Haushalts- und Personalangelegenheiten bedürfen die Beschlüsse des Stiftungsrats der Zustimmung der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums der Finanzen.

Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. (vom/20.10.2016)

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