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Parlament

Beschlüsse nach Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache wollte der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (18/9532, 18/9834) in zweiter und dritter Lesung auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses verabschieden. Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Mittwoch, 9. November, von der Tagesordnung abgesetzt. 

Linke: Exportüberschüsse abbauen

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6251) hat der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4837) abgelehnt, in dem gefordert wird, Exportüberschüsse abzubauen und eine Wende in der Lohnpolitik einzuleiten. Die Koalitonsfraktionen lehnten den Antrag ab, die Grünen enthielten sich.

Um das Ziel eines außenwirtschaftlichen Gleichgewichts zu erreichen, sei eine gezielte Stärkung der Binnennachfrage nötig, schreibt die Fraktion in der Vorlage. So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass „die Löhne erheblich stärker steigen“. Dazu würde neben der Stärkung der Tarifbindung ein Verbot der Leiharbeit gehören. Außerdem sollen Befristungen von Arbeitsverhältnissen auf wenige Ausnahmen beschränkt werden.

„Dringender Handlungsbedarf“

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, der Leistungsbilanzüberschuss habe 2014 knapp 220 Milliarden Euro betragen. Er sei mit 7,7 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts erheblich höher gewesen als der „überaus großzügig festgelegte Grenzwert der EU-Kommission von sechs Prozent“. Seit 2000 würden sich die Überschüsse auf 1,8 Billionen Euro summieren. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, diese Überschüsse im Außenhandel zu reduzieren, da nur so die Chance insbesondere für die Handelspartner in der Eurozone bestehe, ihre Verschuldung abzubauen.

Denn der gigantische deutsche Außenhandelsüberschuss habe vom Ausland mit Krediten finanziert werden müssen. Dies habe zu einer beständig anwachsenden Verschuldung anderer Länder gegenüber Deutschland geführt. Der deutsche Außenhandelsüberschuss sei somit eine zentrale Ursache für die anhaltende Euro-Krise, meinen die Linken. Die Fortsetzung der Überschüsse behindere nicht nur eine Lösung dieser Krise, sondern stelle auch einen Verstoß gegen das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz dar. Darin werde ein ausgeglichener Außenhandel vorgeschrieben.  

Abstimmungen über Petitionen

Darüber hinaus stimmte der Bundestag ebenfalls ohne Aussprache mehreren in den Sammelübersichten 367 bis 374 enthaltenenBeschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu eingereichten Petitionen zu (18/10048, 18/10049, 18/10050, 18/10051, 18/10052, 18/10053, 18/10054, 18/10055).

Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, Elektro-Einräder, sogenannte E-Wheels, für den Verkehr zuzulassen.

Petenten: Elektromobilität nimmt an Bedeutung zu

Zur Begründung ihres Anliegens führen die Petenten an, dass Elektro-Einräder in mehreren Ländern schon fester Bestandteil des Straßenbildes seien. Durch ihren Akkubetrieb seien sie umweltfreundlich, daneben aber auch verkehrssicher und effizient. Sie eigneten sich außerdem sehr gut für Pendler, die auf dem Weg zur Bahn ansonsten auf das Auto angewiesen seien. Das Thema Elektromobilität nehme zudem an Bedeutung zu, heißt es in der Petition. Da die technischen Möglichkeiten vorhanden seien, sei es jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu schaffen, damit die Bevölkerung Elektro-Einräder nutzen könne.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 19. Oktober 2016 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Begründung zur Beschlussempfehlung

In der Begründung zur Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss auf die seit Januar 2016 auf europäischer Ebene geltende neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013, unter die die meisten selbstbalancierenden Fahrzeuge fallen würden. „Stehende Fahrzeuge“ – wie etwa die E-Wheels - können danach national geregelt werden. Vor diesem Hintergrund habe das Verkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen. Die BASt solle prüfen, ob diese Fahrzeuge kategorisiert werden können, um dann unter bestimmten technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden zu können, schreibt der Petitionsausschuss. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchung würden demnächst vorliegen.

„Ob diese Fahrzeuge dann im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfen und wenn ja, unter welchen technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit noch nicht abgesehen werden“, heißt es in der Vorlage. Hierzu müssten das endgültige Untersuchungsergebnis und der Ausgang des sich dann gegebenenfalls anschließenden Gesetzgebungverfahrens abgewartet werden. Aus Sicht des Ausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, bei den anstehenden Beratungen über den Markteinsatz von Elektrokleinstfahrzeugen mit einbezogen zu werden. (vom/nal/hau/10.11.2016)

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